Weißenseer Blätter

HERAUSGEGEBEN

IM AUFTRAGE DES WEISSENSEER ARBEITSKREISES

(Kirchliche Bruderschaft in Berlin-Brandenburg)

HEFTE ZU FRAGEN AUS KIRCHE; THEOLOGIE UND GESELLSCHAFT

 

 

Aus dem Inhalt                                                                                                                    1/2004

                                                                                                                                                  

 

     Zu diesem Heft

     „Schröder will den Starken gefallen, deshalb tritt er nach unten!“ Zur rot-grünen „Reformpolitik“ / Friedhelm Hengsbach

     Der Reichstagsbrandprozeß / Erich Buchholz

     Selbstverteidigung oder Angriff? / Hanfried Müller

     Dokumentation: Schluß mit dem Milosevic-Prozeß! Auszüge aus einem Brief an UN-Generalsekretär Kofi Annan / Ramsey Clark

     Über die „Unschuld“ der Konterrevolution und programmatische Überlegungen /  Hans Kölsch

     Über Konsequenzen der sozialen Spaltungen für die Klassentheorie / Werner Seppmann

     „Sozialismus als Tagesaufgabe?“ und „Die Hypothek des kommunistischenErbes“ / Vera Mika

     Wen oder was wählen: Sahra Wagenknecht plus PDS oder DKP? Ein Disput unter Linken zur Europawahl / Manfred Sohn und Hanfried Müller

     Difficile est, satiram non scribere: 

Weihnachten postmodern  - Attraktivität der römischen Kirche  - Ach, wie war es doch vordem, mit Thurn und Taxis so bequem ... 

     In eigener Sache auf der Rückseite des Heftes: Information zur künftigen Erscheinungsweise der Weißenseer Blätter

 


Zu diesem Heft

Ungewöhnlicher Weise beginnt dieses Heft mit der Dokumentation eines Interviews, das ein römisch-katholischer Theologe dem imperialistischen Nachrichten-Magazin „stern“ gegeben hat. Damit werden wir nicht „katholisch“! Aber wo ein Jesuit Recht hat, da hat er Recht! Zwar sehen wir im Unterschied zu Friedhelm Hengsbach die Wurzeln des Übels nicht in der Art der Verteilung gesellschaftlichen Reichtums, sondern zuerst und grundlegend in den Verhältnissen, in denen er produziert wird. Revolutionärer Veränderung bedürfen nicht zuerst die Distributions-, sondern grundlegend die Produktions-Verhältnisse. Aber ein Blick auf die Ungerechtigkeit der Distributionsverhältnisse kann den Durchblick auf deren Urheber eröffnen und so helfen, von der Kritik der Symptome des Elends zur Beseitigung seiner Ursachen vorzudringen. - Wir übernehmen das Stern-Interview von Arno Luik mit Friedhelm Hengsbach unter dem Titel „Schröder will den Starken gefallen, deshalb tritt er nach unten!“ - Der deutsche Jesuit und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach zur rot-grünen „Reform­politik“ aus dem österreichischen Periodikum: Kritisches Christentum, Jan./Febr. 2004.

Vor 60 Jahren endete der Reichtagsbrandprozeß mit der ersten Niederlage der deutsch-national-sozialistischen Regierung nach ihrem Machtantritt: Die angeklagten Kommunisten mußten freigesprochen werden. Dimitroff, der das Gericht zur Tribüne des antifaschistischen Kampfes gemacht hatte, mußte angesichts der internationalen Kräfteverhältnisse (gegen den erklärten Willen vor allem Hermann Görings, der ihn in ein Konzentrationslager wünschte) in die Sowjetunion entlassen werden, die ihn inzwi­schen eingebürgert hatte. In Erinnerung daran meinten wir, den historisch-politischen Teil dieses Heftes mit einer Ausarbeitung zu diesem Thema beginnen zu sollen: Erich Buchholz, Der Reichstagsbrandprozeß. Mit der Frage, was wir heute - nach einer viel gravierenderen Niederlage als der von 1933 - aus dem „Dimitroffprozeß“ lernen sollten, bleiben wir bei diesem Thema mit einem kurzen Beitrag von Hanfried Müller: Wir haben nicht uns zu verteidigen, sondern den Gegner anzugreifen.

Im Blick auf die notwendige programmatische Orientierung der Kommunisten schließt daran der Essay von Hans Kölsch an: Über die „Unschuld“ der Konterrevolution und programmatische Überlegungen. Der Artikel von Werner Seppmann, Gehören Arbeitslose noch zur Arbeiterklasse?, den wir der j. W. vom 10. 10. 03 entnehmen, scheint uns für zukünftige sozialistische Politik wichtig zu sein, obgleich auch Renegaten die Frage nach der Differenzierung der Arbeiterklasse immer wieder ausnutzen, um den eigentlichen Problemen zukünftiger Gesellschaftsentwicklung opportunistisch auszuweichen. Zur Warnung vor solchen Abwegen war es uns besonders lieb, daß wir gerade für dieses Heft die Polemik von Vera Mika gegen Michael Brie, Michael Chrapa, Dieter Klein und (sozusagen in umgekehrter Richtung) Harald Neubert angeboten bekamen: „Sozialismus als Tagesaufgabe?“ und „Die Hypothek des kommunistischen Erbes“. Es würde uns freuen, wenn diese Beiträge zu weiterem Meinungsaustausch in den WBl führten.

Vor uns liegt neben vielen anderen Wahlen die „Europawahl“. Daß die PDS dafür Sahra Wagenknecht nominiert hat, verwirrt die Linke. Sie neigt, über den Antikommunismus der PDS verärgert, dazu, nicht mehr PDS, sondern Kommunisten zu wählen,. Wohl um das zu verhindern, haben die PDS-Führungsetagen die Kandidatur von Sahra Wagenknecht zugelassen. Darüber, ob das ein Glücksfall oder ein Desaster ist, streiten Manfred Sohn und Hanfried Müller: Ein Disput der Linken zur Europawahl.


„Schröder will den Starken gefallen, deshalb tritt er nach unten!“

Der deutsche Jesuit und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach

zur rot-grünen „Reformpolitik“*


stern:

Herr Hengsbach, Sie müssen schreck­lich frustriert sein.

Friedhelm Hengsbach

Wieso? Weil ich immer noch gegen den neoliberalen Strom anschwimme, nicht glaube, daß Privatisierung, Deregulie­rung die Heilsbotschaften sind? Weil ich mich dem herrschenden Glaubenssatz widersetze, der mit missionarischem Ei­fer in die Bevölkerung gehämmert wird: Wir können uns den Sozialstaat nicht mehr leisten! Er ist zu teuer!

So sieht es doch Jeder, von der „Faz“ bis zur „taz“.

Das sehe ich anders, aber manchmal komme ich mir mit meiner Meinung fremd wie auf dem Mars vor. Zwischen­töne sind selten geworden. Es gibt Mo­mente, in denen ich zynisch werden möchte, an mir zweifle, mich frage, bin ich blöde?

Als Idiot müssen Sie sich vorkommen, Sie ...

Es klingt vielleicht überheblich, wenn ich nun sage: Wer 24 Stunden eher Recht hat, steht 24 Stunden lang als Idiot da. Wir leben in merkwürdigen Zeiten. Es gibt so etwas wie einen kollektiven Wahn, eine kollektive Verengung des Denkens.

Was wollen Sie damit sagen?

Es hat Hunderte von Jahren gedauert, bis die Menschen eingesehen haben, daß nicht die Sonne sich um die Erde dreht. Bestimmte Dogmen werden uns heute als Naturgesetze verkauft, das ist wie ein kollektiver blinder Fleck. Die modernen Dogmen lauten: Der schlanke Staat ist der beste aller möglichen Staaten! Ver­traut auf die Selbstheilungskräfte des Marktes!

Und was ist daran falsch?

Seit 25 Jahren läuft man diesen Verheis­sungen hinterher, demontiert den Sozial­staat, baut solidarische Sicherungen ab, nennt das wie der Christdemokrat Merz „Befreiungsschläge“, tut das alles mit dem Versprechen, danach werde es uns besser gehen, es werde mehr Arbeit ge­ben. Doch die Zahl der Arbeitslosen ist in dieser Zeit von einer auf fünf Millionen gestiegen. Durch Sparen und noch mehr Steuersenkungen läßt sich die Karre nicht aus dem Dreck ziehen.

Dann verraten Sie uns mal den wahren Weg aus der Krise.

Der Staat muß massiv investieren - in die ökologische Umsteuerung, in die Bil­dung; die Arbeitszeit muß verkürzt und nicht verlängert werden, wie es heute absurderweise immer heftiger gefordert und oft schon praktiziert wird, und das sogar noch ohne Lohnerhöhung.

Ihre Rezepte, werter Professor, sind von gestern!

Sind sie deswegen falsch? Ich meine nicht. Alles, was in den letzten Jahrzehn­ten versucht wurde und nun immer sturer und hartnäckiger durchgesetzt wird, hat doch nichts gebracht, im Gegenteil - Deutschland, das ein Drittel der europäi­schen Wirtschaftskraft stellt, wird nur zu mehr Beschäftigung finden, wenn die Kaufkraft endlich gestärkt wird. Aber an­statt über eine Kurskorrektur nachzu­denken, wird mit der Agenda 2010 und den Hartz-Gesetzen das Falsche noch verschärft. Es ist wie bei einem Junkie: Die Dosis wird erhöht. Der Sozialstaat wird eingerissen.

Diese Reformen, sagt Kanzler Schröder, sagt auch die Opposition, müssen so sein: Es geht nicht anders.

Das ist die Bankrotterklärung jeder Poli­tik. Wenn es keine Alternativen mehr gibt, bin ich hilflos irgendwelchen Naturge­setzen ausgeliefert. Aber ökonomische Prozesse sind keine Naturgewalten, son­dern sind immer eingebettet in gesell­schaftliche Entscheidungen, politische Weichenstellungen.

Wie erklären Sie sich, daß heute, anders als vor drei, vier Jahrzehnten, alles Sozi­ale so peinlich ist wie Hämorrhoiden?

Diese Stimmung kommt aus der US-ame­rikanischen Finanzwelt. Die USA sind seit langem das Vorbild. Als führende Wirtschaftsmacht können die USA mili­tärisch und politisch durchsetzen, was sie wollen, weltweit. Das fasziniert die bür­gerlichen Eliten, sie himmeln ihren Hel­den an. Die erschreckenden Schattensei­ten des amerikanischen Modells ignorie­ren sie. Das Vorbild ist dieser Ellenbo­genstarke, der seinen Willen durchsetzt. Und hier bei uns, klagen nun die Eliten, werde der Elan des Siegers auf allen Ebe­nen gebremst, gebe es zu viel Parla­mentarismus, zu viel Spaßgesellschaft. Wenn schon in der Schule partizipato­risch gelernt wird - angeblich hemmt das Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit.

Anders ausgedrückt: Es tobt ein Kultur­kampf um die Philosophie unseres Zu­sammenlebens?

Ja, sicher. Wie es um die mentale Ver­faßtheit unserer Eliten bestellt ist, zeigt sich auch an Erfolgsbüchern wie dem von Frau Höhler mit dem programmati­schen Titel „Spielregeln für Sieger“ oder Hans-Olaf Henkels „Ethik des Erfolgs“. Das Moralische, der Respekt vor ande­ren, wird weggedrängt zugunsten des Olympiakämpfers, des Athleten, der auf jeden Fall die Spitze erreichen muß. Und sie als die Starken, die Arbeitslosigkeit nicht kennen, weigern sich, für die am Rande der Gesellschaft mitzuzahlen. Des­wegen diese systematische Entsoziali­sierung.

„Mut zur Freiheit“ nennt das BDI-Prä­dident Rogowski.

Ja, ja. Ihre Reformen verkaufen sie ge­schickt als Befreiung. Sie reden von Ei­genverantwortung, Freiheit, sich Ver­wirklichen, Umbau des Sozialstaats. Das sind alles schöne Worte, die Wirtschaft und Politik benutzen. Die Sprachrege­lung kaschiert den Verfassungsbruch, den Abschied vom Sozialstaat.

Nochmals, auch der SPD-Kanzler Schrö­der sagt: Diese Reformen müssen sein.

Ja, ich habe das Gefühl, Schröder möch­te den wirtschaftlichen Eliten gefallen. Er läßt sich von ihnen treiben und tritt dafür kräftig nach unten. Es ist eine wirk­lich bittere Ironie der Geschichte, daß ein SPD-Kanzler das Lambsdorff-Tietmeyer-Papier von 1982 ...

...über das der SPD-Kanzler Helmut Schmidt gestürzt ist, weil in ihm massive soziale Einschnitte verlangt wurden?

... nun nicht nur umsetzt, sondern noch verschärft. Seine Agenda 2010 ist eine Kriegserklärung an die Opfer der Krise. Was da drinsteht, konnte man schon bei Reagan und Thatcher lesen. Dieser 14. März, an dem er die Agenda im Parla­ment verlesen hat, war ein schwarzer Tag für den Sozialstaat - und die Demo­kratie.

Herr Hengsbach, Sie übertreiben.

Tue ich das? Ich fürchte leider: nein. Ha­ben Sie noch die Sprache des Kanzlers im Ohr? So hat noch kein Kanzler die sozial Schwachen abgebürstet, so schroff hat noch keiner die Leute gepeitscht. Schröders kalte Entschlossenheit war einmalig. Er hat im Grunde umgesetzt, was die Unternehmensberatungen Berger und McKinsey verlangen: daß Schluß ist mit dieser Debattiererei. Daß es einen Ruck geben muß! Wir brauchen eine star­ke Führung. Einen starken Kanzler. Und mit einer, ja, so muß ich es sagen, bru­talen Sprache, die an Empfindungen der eigenen Partei und des Volkes vorbeire­det, sagte er: „Wir werden dafür sorgen, daß ... Wir werden das so durchsetzen“ Eine eisenharte Ellenbogenrede.

Harte Zeiten, so heißt es, erfordern harte Maßnahmen.

Ja, für viele sind die Zeiten hart, wir haben eine schreckliche Massenarbeits­losigkeit.

Nicht nur das, klagt der bayrische Mini­sterpräsident Edmund Stoiber. „Wir sind die Letzten! Die Letzten!“ Mit diesem Slogan hat er einen ganzen Wahlkampf bestritten.

Ja, Deutschland gilt als unbeweglich, starr, ein gefesselter Riese, es hat die ro­te Laterne. Auch in jener Kanzlerrede hieß es wiederholt: Deutschland muß wie­der an die Spitze kommen! Das sind so die Losungen, die stereotyp wiederholt werden. Aber sie stimmen nicht, sind ei­ne mutwillige Täuschung der Bevölke­rung, die über den Tisch gezogen wird. Es wird ein düsteres Bild gemalt nach der Methode der Höllenprediger, ein Droh­gemälde wird an die Wand geworfen, damit die Leute zittern und alles mit sich machen lassen. Aber wer so auf die Menschen einwirkt und Macht durch Drohgebärden ausübt, nimmt die Betrof­fenen nicht ernst, er verachtet sie. Und das kann auf die Dauer nicht gut gehen.

Wie meinen Sie das? Erwarten Sie Auf­stände, Aufruhr, Widerstand?

Ich weiß nicht, wie sich die Frustration entladen wird. Noch wird alles durchge­zogen. Die Abweichler in den Parteien werden ruhig gestellt, platt gemacht. Aber ich glaube nicht, daß der Wille ei­ner kleinen Gruppe das ganze Volk um­krempeln kann Im Moment sind die Menschen irritiert und orientierungslos, sie gehen nicht mehr zur Wahl.

Aber über 100.000 Menschen gingen neulich in Berlin auf die Straße, um ge­gen den „sozialen Kahlschlag“ zu de­monstrieren.

Das hat alle verblüfft, auch die Regie­rung. Die Menschen spüren sehr genau - irgend etwas stimmt nicht, irgendwie ist ungerecht, was hier passiert. Sie empfin­den die Agenda 2010 wie des Kaisers neue Kleider. Es muß nur noch ein Kind kommen, das ruft: „Der hat gar nichts an!“ Dann steht der Kanzler nackt da: als einer, der seine SPD beschädigt und den Sozialstaat demontiert hat.

Das Kind ruft im Augenblick etwas ande­res. Es ruft: Die Alten von heute plündern das Sozialsystem, sie verprassen die Renten. Und das Kind hat Angst: Im Al­ter werde ich arm sein. Ich bin das Opfer der demographischen Katastrophe.

Auch das ist so eine Legende. Soll sie nun plötzlich zur Wahrheit werden, weil die SPD und die Grünen sie nun auch vertreten? Soll Angst das Denken erset­zen? Es gibt keine demographische Kata­strophe.

Wie bitte?

In einer modernen Arbeitsgesellschaft gibt es keine Generationen. Was ist denn eine Generation? Urahne, Großmutter, Mutter oder Kind? Familiäre Verhältnisse lassen sich nicht auf die heutige Gesellschaft übertragen. Gerechtigkeit ist kein biolo­gisches Problem. Es ist vielmehr - auch wenn das schrecklich unmodern klingt - das uralte Problem der gerechten Vertei­lung zwischen reich und arm. Über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Volkes entscheidet nicht die Biologie, sondern die Produktivität, das Wachstum und die Beschäftigungszahl. Vor hundert Jahren haben acht Bauern arbeiten müs­sen, um einen Nichtbauern zu ernähren. Heute ernährt ein Bauer 88 Menschen.

Wir können also in Ruhe so weiterma­chen wie bisher?

Nein, Reformen sind notwendig. Aber Sie müssen einfach sehen, daß die zu­nehmende Ungerechtigkeit bei gleichzei­tiger Verarmung des Staatshaushaltes po­litisch erzeugt wurde: Die Einkommen aus Vermögen und Unternehmenstätig­keiten sind in den letzten 25 Jahren kon­sequent steuerlich entlastet worden, die Gewinnquote hat sich verdoppelt, die Unternehmenssteuern sind aber gesenkt worden.

In Amerika heißt es: „Man muß die Pfer­de füttern, dann haben die Spatzen auch was zum Futtern!“

Ja, ja, aber die Verheißung, daß diese Steuerpolitik zu mehr Arbeitsplätzen führt, hat sich als Trugschluß erwiesen. Auch hier ist das Problem die Verteilung, und es ist ein Jammer, daß über Vermögens- und Erbschaftssteuer nicht ernstlich gere­det werden kann, auch kaum darüber, daß endlich alle Einkommen, also auch das Kapitaleinkommen, zur solidarischen Sicherung herangezogen werden. Wenn der Sozialstaat noch politisch gewollt werden würde, wäre er auch finanzier­bar.

Sie sind ein Träumer.

Das mag sein. Kanzler Schröder möchte ja auch alle, die über den Tag hinaus denken und Visionen haben, zum Arzt schicken. Mit Leuten, die Perspektiven entwickeln, kann er wenig anfangen. Die politische Botschaft der Agenda 2010 ist eindeutig: Wir wollen diesen Sozialstaat nicht mehr. Gesellschaftliche Risiken wie Krankheit, Alter werden beim Einzelnen abgeladen, den Schwächeren wird mehr zugemutet als den Starken. Es ist eine beklemmende Entsolidarisierung, die statt­findet. Wir sind auf dem Wege in eine Wolfsgesellschaft.

Sie können schön kritisieren, doch da ist die Globalisierung, die ...

Globalisierung! Globalisierung! Das ist ein Zauberwort, eine Mehrzweckwaffe, um Löhne, Steuern, Sozialabgaben zu senken. Es ist ein Wahn.

Es geht um den Standort Deutschland; der ist doch gefährdet, oder nicht?

Noch so ein Schmetterlingswort: Stand­ort Deutschland! Die deutsche Wirtschaft stellt sich gern als Opfer dar. Aber Deutschland ist nicht Opfer der Globali­sierung, sondern ihr wichtigster Motor. Wir sind die Exportnation Nummer eins. Wir sind produktiver als Japan. Deutsch­land ist eine der reichsten Nationen der Welt. Wir leben nicht über unsere Ver­hältnisse, sondern weit drunter.

Wie bitte? Der grüne Finanzexperte Os­wald Metzger sieht das radikal anders: „Das Schlaraffenland Deutschland gibt es nicht mehr! Schluß mit der Volksbe­glückungsmentalität“ ruft er in Talk­shows. Und überhaupt, sagt er: „Der So­zialstaat ist schuld an der Armut!“

Oswald Metzger verkauft sich gut, indem er die angesagten neoliberalen und mo­dernen Sprüche der Betriebswirtschaftler brav nachplappert. Ein Erfüllungsgehilfe jener, die den Sozialstaat nicht brauchen - der Gutverdienenden, der Selbstständi­gen.

Der Publizist Arnulf Baring hat unlängst in der „FAZ“ die Bürger aufgefordert, auf die „Barrikaden“ zu gehen gegen ei­nen bevormundenden Staat und „Politi­ker“, die „das Land verrotten lassen“.

Ja, Baring, Metzger, Henkel und Berger - es sind immer die gleichen Namen - ha­ben sich in Bürgerkonvents formiert, um den Sozialstaat radikal umzukrempeln. Diese Konvents ...

Sie meinen die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ oder „Konvent für Deutschland“?

Ja, diese Zirkel; sie verkörpern gesell­schaftlich konservatives bis reaktionäres Milieu, wirtschaftlich sind sie liberal, und sie haben ein klares Ziel: Sie wollen den schlanken Staat. Es ist verrückt, wie sich die Vermögenden, die Einkommens­starken organisiert haben und auf jene eindreschen, die abhängig beschäftigt, arbeitslos sind oder Sozialhilfe empfan­gen. Es ist eine so noch nie da gewesene Solidarität der Starken gegen die Schwa­chen. Diese Bürgerkonvents haben eine erhebliche Macht, extrem viel Geld stek­ken sie in Werbekampagnen, sie steuern den politischen und öffentlichen Diskurs im Land - und sie sind im Kanzleramt angesehener als die Abgeordneten, die Repräsentanten unseres Volkes. Sie wer­ten die demokratischen Einrichtungen der Bundesrepublik ab. Ihnen sind demo­kratische Prozesse lästig, Föderalismus, Bundesrat, Abstimmungen, Diskussio­nen, das alles dauert ihnen zu lange!

Nochmals Baring: Wir brauchen, meint er, „mehr Wettbewerb, überall und al­lenthalben, an und zwischen den Schu­len, Universitäten, Ländern, Kommunen“.

Ja, Konkurrenz wird als Wunderdroge gereicht. Dazu reden sie noch den Sozi­alstaat systematisch schlecht, weil sie ihn nicht brauchen. Sie rufen nach Reformen und meinen damit: Entsolidarisierung, Aushöhlung der Sozialsysteme, letztend­lich Aufkündigung des Gesellschaftsver­trags.

Sie lehren hier an einer Jesuiten-Hoch­schule. Aber auch Ihre frommen Mitbrü­der haben genug vom Sozialstaat; Kar­dinal Lehmann begrüßt die Agenda 2010, und der Jesuitenpater Hans Lan­gendörfer fordert geringere Hilfen für Arbeitslose, weniger Kündigungsschutz.

Ja, das ist enttäuschend. Noch 1997 hat es im Kirchenwort geheißen, daß es zu den solidarischen Sicherungssystemen keine Alternative gibt. Das hat sich leider etwas geändert. Ich vermute, die Kir­chenleitung - nicht die Kirchen! - möchte den Fehler der Gewerkschaften vermei­den, daß sie wegen zu heftiger Konfron­tation aus dem Eliten-Dialog ausgeklinkt wird. Die Angst vor der Stigmatisierung ist groß. Die Kirchenführer wollen bei den weltlichen Führungseliten mitreden dürfen.

Aber sie könnten dennoch ganz christlich sagen: Massenarbeitslosigkeit ist eine Sünde!

Sie ist ungerecht, eine strukturelle Sünde. Vor fünf Jahren haben die Kirchen das noch so gesagt. Heute, so fürchte ich, verzichtet die Kirchenführung auf die Er­kenntnisse von Caritas und Diakonie. Die Kirchenführer bewegen sich wie die Spitzenpolitiker und Manager in Milieus, denen Not und Arbeitslosigkeit fremd sind, die keine Ahnung haben, wie den Armen zumute ist, wie hart Millionen Bundesbürger um ein Leben in Würde kämpfen. Das wird verdrängt; diese Ah­nungslosigkeit gefährdet die Demokratie.

Was hat Sie eigentlich in den vergan­genen Jahren besonders geärgert?

Daß ich manchmal nicht laut genug meine Stimme gegen Ungerechtigkeit erhoben habe, daß ...

Das hört sich sehr pathetisch an ...

Soll es aber nicht. Ich werfe mir das vor, weil ich meine Nerven schonen wollte, einfach müde war. Meine Vorgesetzten, auch die in Rom, müssen sich Beschwer­den anhören, ich sei nicht mehr tragbar. Vielleicht kneife ich deswegen bei man­chen Konflikten. Aber ich kann ja nicht ständig kämpfen, ich brauche einfach ein paar Nischen der persönlichen Zufrie­denheit.



Der Reichstagsbrandprozeß

von Erich Buchholz


Der Reichstag brennt! Von Moabit aus, wo wir damals wohnten, konnten wir, ich war gerade sechs Jahre alt, gut den mächtigen Feuerschein und die Rauchwolken sehen. Mein Vater sagte spontan: „Das waren die Nazis!“ Wie ich später nachlesen konnte, war dies am 27. Februar 1933, kurz nach 21 Uhr geschehen.

An diesem 27.Februar hatte – wie später zu erfahren war - das Politbüro des Zentral­komitees der KPD seine letzte Sitzung in Deutschland durchgeführt, auf der Ernst Thälmann sprach. Als die Teilnehmer der Sitzung den illegalen Tagungsort verließen, riefen die Zeitungshändler die Nachricht vom Brand des Reichstags aus.

In Erinnerung ist mir, daß gegen einen Dimitroff und einen van der Lubbe (diesen mir fremd klingenden Namen habe ich behalten) ein Prozeß geführt wurde. Auch erzählte mir mein Vater von einem „Gegenprozeß“, wie ich es mir gemerkt hatte, in Paris, tatsächlich hatte er in London stattgefunden.

Als wir 1945 von der Hitler-Diktatur befreit worden waren, erwarb ich unter den ersten jetzt zugänglichen Büchern auch ein im Dietz-Verlag herausgebrachtes Buch: „G. Dimitroff, Reichstagsbrandprozeß, Dokumente, Briefe, Aufzeichnungen.“

So konnte ich näheres über diesen außergewöhnlichen Prozeß erfahren, der sich im vergangenen Jahr zum siebzigsten Mal gejährt hat.

*

Der Reichstagsbrand war für die Nazis ein Vorwand, rücksichtslos und brutal gegen ihre ärgsten Gegner, die Kommunisten, vorzugehen, nachdem Hitler am 30. Januar 1933 ganz legal gemäß Art. 53 der Weimarer Reichsverfassung die Kanzlermacht aus den Händen des Generalfeldmarschalls von Hindenburg, als Reichspräsident, erhalten hatte.

Eine ähnliche Funktion wie der Reichstagsbrand des Jahres 1933 erfüllte fast ein Menschenalter später die ominöse Zerstörung des World Trade Centers in New York am 11.September 2001 für den vom US-Präsidenten Bush verkündigten Krieg gegen den Terrorismus.

Die massive Verfolgung der Kommunisten unmittelbar nach dem Reichstagsbrand, die bei den letzten Reichstagswahlen am 5. März  trotz dieser Verfolgung und trotz des Terrors gegen „Volksfeinde“ sogar 81 Abgeordnetensitze errungen hatten, diente auch dem Zweck, den Reichstag von diesen zu säubern und so das Ermächtigungsgesetz durchzubringen, welches Hitler „ganz legal“ alle Vollmachten für seine Diktatur geben sollte und gab. Im übrigen brauchten die Nazis die „Schwatzbude“ Reichstag, und also auch das Reichstagsgebäude, für ihre Herrschaft ohnehin nicht.

Nachdem die Nazis sofort nach dem Brand des Reichstags „wußten“, daß dies die Tat der Kommunisten war, die damit angeblich ein Fanal für ihren Aufstand setzen wollten, machte es sich für die Weltöffentlichkeit gut, in einem ordentlichen Gerichts­verfahren vor dem Reichsgericht in Leipzig den Beweis dafür zu erbringen. Dieser Schuß ging allerdings für die Nazis nach hinten los.

*

Schon einen Tag nach seiner Ernennung zum Reichskanzler hatte Hitler die Befugnis erhalten, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Diese von ihm alsbald verfügte Auflösung des Parlaments war eine faktische Voraussetzung für den Erlaß diktatorischer Notverordnungen nach Art. 48 der Reichsverfassung. Von diesen Notverordnungen aber wäre der Reichstag in Kenntnis zu setzen gewesen und nach Abs. 3 dieses Art. 48 hätte er verlangen können, die getroffenen Maßnahmen außer Kraft zu setzen. Eben auch darum hatte Hitler vorsorglich den Reichstag bereits vorher auflösen lassen, so daß dieser also nicht mehr intervenieren und wie ein noch amtierender Reichstag solche Verordnungen des Reichspräsidenten hätte aufheben können.

Am fünften Tag der Regierung Hitlers erging gestützt auf den berüchtigten Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes“ (RGBl I Seite 35.)

Jener Art. 48 erlaubte es nämlich dem Reichspräsidenten, wenn „im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet“ sei, die „zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen“ zu treffen. Ob eine solche Lage der Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingetreten sei, hatte nach der Reichsverfassung der Reichspräsident nach seinem Ermessen zu befinden und ebenso die für erforderlich gehaltenen Maß­nahmen; das geschah unter dem Einfluß der damals maßgeblichen politischen Kräfte, in diesem Fall vorwiegend der Hitlerleute.

Diese Verordnung vom 5. Februar 1933 hatte politische Versammlungen und Aufzüge anmeldepflichtig gemacht und die Polizei ermächtigt, Versammlungen, Demonstra­tionen und Druckschriften zu verbieten - und das mitten im Wahlkampf.

Am Morgen nach der Brandnacht, am 28. Februar, wurde nun die bereits vorher vorbereitete (man wußte also schon vor dem Reichstagsbrand von derartigen kom­munistischen Gewaltakten!) „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat“, die sogenannte Reichstagsbrandverordnung, veröffentlicht. (RGBl I Seite 83) Sie trägt die Unterschriften des Reichspräsidenten von Hindenburg, des Reichskanzlers Hitler, des Innenministers Frick und des Justizministers Dr. Gürtner. (Frick wurde am 1. 10.1946 zusammen mit den anderen Hauptkriegsverbrechern von dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg wegen erwiesener Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode durch den Strang verurteilt und hingerichtet. Dr. Gürtner war 1942 verstorben.)

In dieser 28. Februar-Verordnung wurde „auf Grund des Art. 48 Abs.2 der Reichsverfassung“ – des berüchtigten Not-VO-Artikels – „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ folgendes verordnet“:

„§ 1: Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und des Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der hierfür sonst bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.“

(Die hier genannten Verfassungsartikel entsprechen den bereits im Art. 48 der Weimarer Reichsverfassung aufgelisteten Artikeln und den darin verankerten verfas­sungsmäßigen Bürgerrechten, die kraft solcher Notverordnung aufgehoben werden konnten. Ihre nun vollzogene Aufhebung war - noch vor dem Ermächtigungsgesetz - die sachlich und zeitlich unbeschränkte juristisch legitimierte Generalerlaubnis für Hitlers Diktatur!)

Außerdem sah § 5 dieser VO vor, daß folgende Straftaten des Strafgesetzbuches nunmehr mit dem Tode bestraft werden können:

Hochverrat (§ 81),

Giftbeibringung (§ 229),

Brandstiftung (§ 307),

Explosion ( § 311),

Überschwemmung ( § 312),

Beschädigung von Eisenbahnanlagen (§ 315 Abs.1)

und gemeingefährliche Vergiftung (§ 324).

Des weiteren hieß es im § 5 dieser Verordnung:

„Mit dem Tode oder, soweit nicht bisher eine schwere Strafe angedroht ist, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft:

1.   wer es unternimmt (!), den Reichspräsidenten oder ein Mitglied oder einen Kom­missar (!) der Reichsregierung oder einer Landesregierung zu töten oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet.“

(Todesstrafe also auch ohne daß es zur Tötung oder einem Tötungsversuch kam!)

2.   wer in den Fällen des § 115 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (schwerer Aufruhr) oder des § 125 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs (schwerer Landfriedensbruch) die Tat mit Waffen oder in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Bewaff­neten begeht;

3.   wer eine Freiheitsberaubung (§ 239 des Strafgesetzbuchs) in der Absicht begeht, sich des der Freiheit Beraubten als Geisel im politischen Kampf zu bedienen.“

Die Verordnung trat mit dem Tag der Verkündung im Reichsgesetzblatt – noch am gleichen Tage ! – in Kraft.

Das war eine der wichtigsten „Rechtsgrundlagen“ der Naziherrschaft. Sie bot der Hitler-Regierung bereits Ende Februar 1933 - auf dem Höhepunkt des Wahlkampfs - nicht nur weitere Handhabe, die Presse der Linksparteien wie überhaupt jegliche oppositionelle Publikation zu verbieten, Wahlversammlungen aufzulösen und willkürliche Verhaftungen politischer Gegner vorzunehmen. Sie setzte, wie gesagt, auch fast alle anderen Grundrechte der Verfassung außer Kraft.

Gleichfalls noch in der Brandnacht wurde eine weitere Verordnung, nämlich die „Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volk und hochver­räterische Umtriebe“, – ebenfalls auf Grund des Not-VO-Artikels 48 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung – erlassen, die von den gleichen Personen unterschrieben wurde.

Sie verschärfte die Strafen für „Landesverrat und Verrat militärischer Geheimnisse“ so, daß die Grenze zwischen Kritik an der Regierung und Verrat aufgehoben wurde.. Die Zuständigkeit des politischen Strafsenats wurde entsprechend erweitert: Schon das Verbreiten von „Gerüchten oder falschen Nachrichten“- etwa die Behauptung, die Na­zis hätten den Reichstag angezündet! - galt jetzt als Verrat.

Auch „verräterische Umtriebe“ wie die „Herstellung, Verbreitung oder Lagerung von Schriften“ die zum Aufstand oder zum Streik aufriefen „oder in anderer Weise hoch­verräterisch“ waren, wurden hart bestraft (RGBl I Seite 85). Bemerkenswerter Weise trat diese Verordnung erst „am Tage nach der Verkündung in Kraft.“ Auf diese Weise wurde jegliche Stimme gegen das propagandistische Trommelfeuer der Nazis und jeder Versuch eines Widerstands gegen ihren Terror nach dem Reichstagsbrand „ganz legal“ erstickt.

*

Drei Wochen nach Erlaß dieser Notverordnung, als der Wahlkampf für die unmittelbar bevorstehenden Reichstagswahlen am 5. März 1933 bereits in seine heißeste Phase getreten war, brannte der Reichstag.

Der Brand des Reichstags vom 27. Februar 1933 war das entscheidende Ereignis auf dem Weg zur tatsächlichen Machtergreifung.. Denn mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war de jure den Nazis die unumschränkte Macht noch keineswegs zugefallen. Deshalb muß man den Reichstagsbrand als eine maßgebliche staatsstreichartige Aktion der Nazis zur Machtergreifung bezeichnen.

Bei den Reichstagswahlen vermochte die KPD trotz des enormen Terrors gegen links (rund eine Woche nach dem Reichtagsbrand) 4,85 Millionen Stimmen zu erringen und 81 Sitze im Reichstag zu erhalten. Die Nazis erreichten mit 43,9 % der Stimmen nicht die von ihnen angestrebte absolute Mehrheit, geschweige die von ihnen begehrte 2/3-Mehrheit, die sie für Hitlers Ermächtigungsgesetz benötigten. Deshalb ließ Hitler die Reichstagsmandate der KPD annullieren.

Mit Unterstützung der anderen, der bürgerlichen Parteien konnten die Nazis - mittels dieses Rechtsbruchs, gegen die Stimmen der Sozialdemokratie – die für das Ermächti­gungsgesetz erforderliche „verfassungsändernde Mehrheit“ zusammenschieben.

Aufgrund des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (Ermächtigungs­gesetz) vom 23. März 1933 konnte die Regierung Hitler nunmehr ohne Zustimmung des Reichstags Gesetze erlassen, und zwar auch verfassungsändernde, und ohne Zu­stimmung des Reichstags Verträge mit anderen Staaten abschließen. Der Reichstag verzichtete mit diesem Ermächtigungsgesetz auch auf sein Recht, das Staatsbudget aufzustellen und die Aufsicht über die Kredit- und Anleihepolitik der Regierung auszuüben.

Dieses berüchtigte Ermächtigungsgesetz lautet:

„Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:


Artikel 1

Reichsgesetze können außer dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für in den Ar­tikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze. (Das betrifft die Feststellung des Haushaltsplanes durch Gesetz des Reichstags und der Kreditauf­nahme. - E.B)

Artikel 2

Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichs­verfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt. (Daß Hindenburg nicht mehr lange zu leben hatte, war abzusehen - E.B.)

Artikel 3

Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichs­kanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft. Die Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung (das sind die Bestimmungen für das normale ver­fassungsgemäße Gesetzgebungsverfahren - E.B.) finden auf die von der Reichs­regierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung.

Artikel 4

Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichs­gesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung be­teiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.“

Auch diese Übertragung diktatorischer Vollmachten an die Hitler-Regierung erfolgte in aller juristischen Form und liefert so ein seltenes Beispiel für einen juristisch per­fekten Staatsstreich.

Mit diesem „Gesetz“ eroberte sich Hitler die unumschränkte Macht im Staat, um seine verbrecherische Politik im Interesse der reaktionärsten Kräfte des deutschen Impe­rialismus und Militarismus diktatorisch und auf terroristische Weise, also mittels Staatsterrorismus durchzuführen.

Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 war nur die konsequente Fortsetzung der ihm vorangegangenen Staatsstreichaktionen von der „Verordnung des Reichspräsi­denten zum Schutz des Deutschen Volkes“ bis zur „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, der „Reichtagsbrandverordnung“.

*

Kurz nach Ausbruch des Brandes wurde der arbeitslose holländische Maurergeselle Marinus van der Lubbe in der Nähe des brennenden Plenarsaals festgenommen. Die sofort zum Brandort geeilten Naziführer Hitler, Göring und Goebbels waren sich schnell einig, daß es sich um eine Tat der Kommunisten handle. Hitler beschuldigte sie vor Presseleuten, den Brand gelegt zu haben. Er sähe darin „ein von Gott gegebenes Zeichen“, als ein „Signal für die Vernichtung des Kommunismus in Deutschland“. Belege für eine kommunistische Schuld am Brand gab es allerdings nicht! Die prompt gefundenen „Belege“ im Karl-Liebknecht-Haus, dem Gebäude des Zentralkomitees der KPD, waren allzu plump gefälscht und mußten daher zurückgezogen werden.

Der damalige Staatssekretär im preußischen Innenministerium, Herbert von Bismarck, soll nach Gesprächen mit Beamten der Berliner Feuerwehr sofort seine Vermutung geäußert haben, „daß die Urheber des Brandes die Nazis selber gewesen“ seien. In einer Besprechung mit Hitler, Göring und Goebbels noch in der Brandnacht fand er „in dem Verhalten der nationalsozialistischen Größen“ eine Bestätigung für seine Vermutung. Die Schnelligkeit, mit der der Brand von den Nationalsozialisten ausgenutzt wurde, sprach dafür, daß die noch in derselben Nacht einsetzenden Aktionen gegen politische Gegner von langer Hand vorbereitet waren, und die Frage, wer vom Reichstagsbrand profitierte, mußte automatisch auf die Spur der Nazis führen. Alles spricht dafür, daß die wirklichen Brandstifter SA-Leute waren, die durch den unterirdischen Gang vom Reichstagsgebäude zum Palais des Reichstagspräsidenten Herman Göring entkamen.

In einer beispiellosen Blitzaktion wurden die Büros der KPD besetzt und ihre Funk­tionäre, so weit greifbar, noch in der Nacht zum 28. Februar verhaftet, allein in Berlin 1 500, in ganz Deutschland mehr als 10 000; ihr Vermögen wurde eingezogen. Aber auf den schon lange vorher aufgestellten Verhaftungslisten standen nicht nur Kom­munisten, sondern auch Sozialdemokraten, Pazifisten und linksgerichtete Schriftsteller wie auch Carl von Ossietzky. Wenige Tage später, am 3. März fiel auch der Vorsitzende der KPD Ernst Thälmann den Faschisten in die Hände. Am Tag nach dem Reichstagsbrand meldete sich - in unvorstellbarer Naivität - der Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion Ernst Torgler bei der Polizei (!) – zum Zwecke seiner Rehabilitierung ?! Er hatte in den Morgenzeitungen gelesen, daß er dieser Brandstiftung verdächtigt wurde. Selbstverständlich wurde er sofort festgenommen.

Die Verhaftung van der Lubbes in der Nähe des in Brand gesetzten Plenarsaals des Reichstags reichte nicht dazu, den Kommunisten den Brand in die Schuhe zu schieben. Einerseits war es zu offensichtlich, daß dieser allein den Brand nicht hätte herbeifüh­ren können, andererseits war dieser Holländer wahrlich kein Repräsentant der deutschen Kommunisten, auch wenn er früher einmal zu den wallonischen Kommunisten gehört hatte.

Fast zwei Wochen später, am 9. März, wurden drei Exil- Bulgaren, nämlich Georgi Dimitroff, der in Berlin das Westeuropäische Büro der Kommunistischen Internati­onale bis zu dessen Auflösung Ende Februar 1933 geleitet hatte, und zwei bulgarische Kommunisten, der Student Blagoi Popoff und der Schuster Vasil Taneff unter dem Verdacht der Mittäterschaft an der Inbrandsetzung des Reichstags verhaftet; sie hatten in Berlin unter falschem Namen gelebt, weil die Kommunisten in Bulgarien verboten waren und verfolgt wurden. Auch der Publizist Carl von Ossietzky, der bereits in der Brandnacht in „Schutzhaft“ genommen worden war, sollte als Mittäter angeklagt werden. Aber die politische Polizei stützte sich, was ihn betraf, auf so plumpe Fälschungen, daß sogar der Oberreichsanwalt die Anklage gegen ihn fallen lassen mußte.

Das erinnert an die Protokollfälschung durch Polizeirat Stieber im Kölner Kom­munistenprozeß von 1852, wo gegen die Angeklagten nach 1 ½ jähriger Untersu­chungshaft der Vorwurf des Hochverrats erhoben wurde – wie immer, wenn es gegen Kommunisten ging. Die kommunistenfeindliche konservative Jury verhängte im Ergebnis des vom  4.10. bis zum 12.11.1852 dauernden Prozesses Strafen bis zu 6 Jahren Festung.

Die diesen Prozeß begleitende Kommunistenhetze bezeichnete Karl Marx in seinen „Enthüllungen über den Kommunistenprozeß in Köln“ (MEW, Bd. 8, S.575) nur als den Einstieg zum alsbald einsetzenden Reaktionskreuzzug gegen die liberale Bourgeoisie.

Der hundertjährigen Tradition, Kommunisten des Hochverrats zu bezichtigen, blieb die bundesdeutsche Justiz gemäß der von ihr selbst immer wieder bekräftigten Tradition seit Kaisers Zeiten treu, als sie in den 50er Jahren die große Kommunisten­verfolgung auf der Grundlage eines erklärtermaßen eigens für diesen Zweck ge­schaffenen, am 30.08.1951 erlassenen Gesetzes – dem sogenannten Blitzgesetz – betrieb.

Der damalige dritte, der politische Strafsenat des BGH gab dieser Justiz mit einem in einem Geheimverfahren - einem juristisch als objektives Verfahren durchgeführten Verfahren – erlassenen, sofort rechtskräftig gewordenen Urteil, dem sogenannten Fünf-Broschürenurteil (StE 3/52), ausdrücklich anknüpfend an die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die entsprechende Vorlage: „Kommunisten sind Hochverräter“ (s. WBl. 1/2000, S. 54)

Schließlich führte diese Kommunistenverfolgung wenige Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches in der Bundesrepublik dazu, daß die KPD am 17. 08. 1956 vom Bun­desverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und verboten wurde.

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Als Untersuchungsrichter gegen die fünf in Untersuchungshaft genommenen Beschul­digten, die drei Bulgaren, Torgler und van der Lubbe, fungierte Reichsgerichtsrat Paul Vogt. Der Oberreichsanwalt Werner erhob Anklage vor dem für Hoch - und Landes­verrat zuständigen IV. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig. Dieser Senat hatte sich zuvor dadurch einen „Namen gemacht“, daß er Ossietzky im „Weltbühnenprozeß“ verurteilt und in dem Verfahren gegen die drei Ulmer Reichswehroffiziere Hitler seinen „Legalitätseid“ hatte leisten lassen. Es war also ein ausgewiesen stramm antikommunistisch eingestellter rechter Senat.

Daß die Voruntersuchung nur in eine Richtung ging, nämlich den Kommunisten die Schuld am Reichstagsbrand zuzuschieben und in Richtung Nazis nicht ermittelt wurde, überraschte nicht.

Dem den Prozeß beherrschenden Antikommunismus entsprach es, daß die Beschul­digten, die sich bis zum 28. März 1933 noch im Polizeigewahrsam befanden, bis sie dann in das Untersuchungsgefängnis Moabit kamen, während der Untersuchungshaft prozeßordnungswidrig vielfältigen Schikanen ausgesetzt wurden. Sie konnten keinen Besuch empfangen, ihre Post wurde nicht nur gesichtet, sondern vielfach nicht be­fördert oder ihnen vorenthalten. Auch der gewählte Verteidiger konnte sie lange Zeit nicht besuchen und sprechen. Sie erhielten keine Zeitung, ihr Geld wurde sichergestellt und Dimitroff sogar die Brille vorenthalten, ja sie blieben auf Anordnung des Unter­suchungsrichters während der sechsmonatigen Untersuchungshaft vom 4.April 1933 an Tag und Nacht gefesselt. Erst nach vielen Eingaben und Bitten wurde dem An­geschuldigten Dimitroff täglich eine halbstündige Befreiung von den Fesseln gestattet!

Dimitroffs Antrag, den ihm bekannten Verteidiger der „Roten Hilfe“, den emigrierten Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, als Wahlverteidiger zuzulassen, wurde abgelehnt. Dieser vermittelte daraufhin Dimitroff Rechtsanwalt Wille als Wahlverteidiger. Aber diesen setzte man dermaßen unter Druck, daß er schließlich das Mandat niederlegte. Ausländische Rechtsanwälte wurden als Wahlverteidiger nicht zugelassen, obwohl solches rechtlich durchaus möglich gewesen wäre. Der schließlich den drei bulga­rischen Angeklagten beigeordnete Pflichtverteidiger Rechtsanwalt Teichert (van der Lubbe war ein Rechtsanwalt Seuffert beigeordnet worden und Torgler hatte den aus­gewiesenen Faschisten Dr. Sack als Verteidiger) besaß eher das Vertrauen des Reichs­gerichts als das der Angeklagten. Er war ein Werkzeug des Gerichts.

Untersuchungsrichter Reichsgerichtsrat Vogt drängte die preußische Staatsregierung immer wieder, für eine „zuverlässige Besetzung“ des 4. Senats für die Verhandlung Sorge zu tragen.

Mit Recht traute Dimitroff der reaktionären deutschen Polizei nicht. Deshalb unter­schrieb er das Vernehmungsprotokoll nicht. Er gab unter dem 20. März 1933, an die polizeiliche Untersuchungsbehörde adressiert, seine eigene Erklärung ab. In dieser heißt es u.a., nachdem er seine persönlichen Verhältnisse skizziert hatte:

„Während meines Aufenthalts in Deutschland habe ich mich in die inneren deutschen Angelegenheiten nicht eingemischt. ... Den Namen und die Photographie des ‚Brand­stifters’“ (gemeint ist van der Lubbe - E.B.) „sah ich zum erstenmal in den deutschen Zeitungen nach ihrer Bekanntgabe. ... Als Kommunist ....bin ich prinzipiell gegen den individuellen Terror, gegen jedwede solcher unsinnigen Brandstiftungen. ...

Zu der Zeit, als der Reichstagsbrand stattfand, ... war ich in München, wo ich am 26. Februar morgens eintraf und von wo ich am 27. Februar abends mit dem D-Zug im Schlafwagen III. Klasse nach Berlin zurückfuhr...

Eine Verletzung der deutschen Gesetze durch mich besteht einzig darin, daß ich als politischer Emigrant, dem Ermordung drohte, illegal in Deutschland lebte.“

Auch unter dem 30. Mai 1933 gab er schriftlich eine Erklärung zur Sache ab, in der er u. a. erklärt, Torgler nicht persönlich zu kennen, sondern nur zu wissen, daß er oft im Namen der kommunistischen Reichstagsfraktion im Reichstag auftrat. Außerdem er­klärte er im Hinblick auf bei der Hausdurchsuchung in seiner Abwesenheit angeblich gefundene Gegenstände, daß ihm nur solche zugerechnet werden dürften, die er als seine oder in seiner Wohnung befindlich gewesene anerkenne. Seinem Pflichtverteidiger Dr. Paul Teichert gab er zahlreiche sachdienliche Hinweise, so insbesondere was die zu beantragende Ladung und Vernehmung von Zeugen betraf.

Torgler ließ sich – wohl auf Empfehlung der Nazi-Polizei - Rechtsanwalt Dr. Sack beiordnen, der früher Faschisten und Monarchisten verteidigt hatte, so in der Sache betr. die Ermordung Rathenaus, in Sachen der Naziführer Graf Helldorf, Ernst u. a., die im Auftrage Hitlers gemordet hatten. In der Verhandlung trat dieser „Verteidiger“ zugunsten der Nazis auf; das war standesrechtlich Parteiverrat.

Die am Tage nach dem Brand erlassene „Reichstagsbrand-Verordnung“ sah, wie schon gesagt, über die Außerkraftsetzung aller wesentlichen Grundrechte hinaus auch die Todesstrafe für Brandstiftung, Hochverrat und andere Straftaten vor, und ein am 29. März von der Reichsregierung beschlossenes Gesetz „Über die Verhängung und Vollzug der Todesstrafe“ erklärte darüber hinaus, daß diese Strafschärfung rückwirkend auch für Taten gelte, „die in der Zeit zwischen dem 31. Januar und dem 28. Februar begangen sind“ - also ausdrücklich für den Reichstagsbrand, was in diesem Prozeß bedeutsam wurde. Außerdem konnte die Reichsregierung nach diesem Gesetz in solchen Fällen die Todesstrafe durch Erhängen vollstrecken lassen, also nicht mehr durch Köpfen (durch das Fallbeil, die Guillotine); das galt als besonders entehrende Art der Hinrichtung. Damit waren die „legalen“ Voraussetzungen für die Tötung der mutmaßlichen Reichstagsbrandstifter geschaffen worden. Der Prozeß konnte stattfinden.

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Die Hauptverhandlung begann am 21. September 1933 im Großen Sitzungssaal des Reichsgerichts in Leipzig unter Vorsitz des Präsidenten des IV. Strafsenats Dr. Bünger. Oberreichsanwalt Werner vertrat die Anklage; neben ihm auch der spätere stellvertretende Chefankläger beim Volksgerichtshof, Landgerichtsdirektor Parrisius. Ab dem 10. Oktober führte das Gericht die Verhandlungen sechs Wochen lang in dem unzerstörten Saal des Haushaltsausschusses im Reichstag, am Tatort, durch.

Der Reichstagsbrandprozeß war von der Weltöffentlichkeit aufmerksam verfolgt worden, was die Nazis, eben erst an die Macht gekommen, und nicht zuletzt die Richter des IV. Strafsenats des Reichsgerichts berücksichtigen mußten.

Besonders beachtet wurde das mutige und kluge Auftreten Dimitroffs, in dem ein Muster für die Verteidigung Angeklagter in politischen Prozessen gesehen wurde. Eine Reaktion der Weltöffentlichkeit bestand in dem bereits erwähnten „Gegenprozeß“ in London. Am Tag des Verhandlungsbeginns vor dem Reichsgericht waren 82 Korrespondenten ausländischer und 112 Korrespondenten deutscher Zeitungen anwesend. Den Korrespondenten kommunistischer, sozialistischer und selbst linksbürgerlicher Zeitungen wurde die Teilnahme nicht gestattet. Auch sowjetische Korrespondenten wurden anfangs nicht zugelassen, sondern erst, nachdem die Sowjetregierung gegenüber deutschen Korrespondenten in der Sowjetunion Gegenmaßnahmen ankündigte.

Die ersten zwei Verhandlungstage wurden im (deutschen) Rundfunk übertragen; aber da der Prozeß nicht so verlief, wie die Nazis es sich erhofft hatten, wurden diese Rundfunkübertragungen dann eingestellt.

Völlig ungewöhnlich begannen die Verhandlungen mit einer Auftrittsrede des Ge­richtsvorsitzenden, in der er sich – vor der Beweisaufnahme! - mit dem „Gegenprozeß“ auseinander zu setzen versuchte. Danach trat – ebenso ungewöhnlich und prozeßord­nungsfremd - der faschistische Verteidiger Torglers, Rechtsanwalt Dr. Sack, gegen die Enthüllungen in einem „Braunbuch“ auf. Zu Beginn der Beweisaufnahme wurden – vor der Vernehmung des Angeklagten Dimitroff –vier Zeugen gehört, die vornehmlich zur Widerlegung des „Braunbuchs“ geladen worden waren. Dies zeigte, daß die Nazis schon zu Beginn des Prozesses keine „guten Karten“ hatten.

Von dieser internationalen solidarischen Aktivität hatte Dimitroff, dem andere als faschistische Zeitungen vorenthalten wurden, erst zu Beginn des Prozesses erfahren. Als er daraufhin diese Materialien verlangte, bekam er sie nicht; nicht einmal sein (Pflicht-) Verteidiger bemühte sich auf seine Bitten hin darum.

Der Reichstagsbrandprozeß rief eine breite internationale Protest- und Solidaritäts­bewegung hervor: In der Zeit vom 14. bis 18.9. 1933 tagte in London der internatio­nale Untersuchungsausschuß zur Aufklärung des Reichstagsbrandes. Dieser Ausschuß war bereits im April 1933 vom Internationalen Hilfskomitee für die Opfer des Hitlerfaschismus ins Leben gerufen worden. Den Vorsitz in dem Ausschuß hatte der britische Kronanwalt Denis Nowell Pritt (den ich fast 30 Jahre später an unserer Universität treffen durfte. - E.B.) In dem Ausschuß arbeiteten Juristen aus vielen Ländern aktiv mit – so wie ich es persönlich in den 70er Jahre in den Internationalen Unter­suchungsausschüssen zur Aufklärung der US-Verbrechen in Vietnam erlebte -, nämlich die holländische Juristin Bakker-Nort, der französische Parlamentsabgeordne­te Gaston Bergery, der schwedische Senator Georg Branting, der US-amerikanische Rechtsanwalt Arthur Garfield Hays, der dänische Jurist Vald Huidt, der französische Rechtsanwalt de Moro-Giafferi und der belgische Rechtsanwalt Pierre Vermeylen.

Für die laufenden Arbeiten und die Korrespondenz wurde ein Büro, ein Sekretariat, eingerichtet, dem u. a. Georg Branting, Romain Rolland und Dr. Kurt Rosenfeld ange­hörten; dieser war in Berlin ein bekannter Anwalt der Roten Hilfe gewesen, der auch Carl von Ossietzky verteidigt hatte; nach Berufsverbot am 23. 05. 1933 und Aus­bürgerung am 23. 04. 1934 durch die Nazis hatte er emigrieren müssen.

Der Untersuchungsausschuß nahm Berichte von ihm ernannter Kommissionen in Holland und Frankreich entgegen, hörte – ähnlich wie ein Gericht - Sachverständige und zahlreiche Zeugen; auch prüfte er notariell beglaubigte Urkunden.

Am 20. September 1933 – während der Prozeß vor dem Reichsgericht noch lief – veröffentlichte er die Ergebnisse seiner Untersuchungen. Es wurde festgestellt:

„1. Lubbe ist nicht Alleintäter.

2. Es besteht der schwere Verdacht, daß nationalsozialistische Kreise die Brandstiftung veranlaßt und durchgeführt haben.

3. Die Kommunisten sind unschuldig.

4. Das Gesetz vom 28. Februar 1933 (Reichstagsbrand-Verordnung) ist ungültig.

5. Eine Verurteilung Torglers würde den Protest der ganzen Welt hervorrufen.“

Dieses Ergebnis wurde von den Rundfunkstationen in London, New York, Paris und anderen Städten weltweit bekannt gemacht; auch wurde es dem Reichsgericht übermittelt.

Zur Aufklärung der Weltöffentlichkeit über den Reichstagsbrand und den Prozeß vor dem Reichsgericht in Leipzig brachte das Weltkomitee zum Schutze der Opfer des Hitlerfaschismus in Basel das „Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror“ heraus; es enthielt Beweismaterial über die Brandstiftung und den Terror der Nazis. Dieses Braunbuch wurde in vielen Sprachen, in bulgarisch, deutsch, englisch, fran­zösisch, griechisch, holländisch, hebräisch, italienisch, lettisch, polnisch, rumänisch, russisch, schwedisch, serbokroatisch, spanisch und tschechisch verbreitet. Im April 1934 erschien in Paris ein weiteres Braunbuch, das „Braunbuch Dimitroff contra Göring; Enthüllungen über die wahren Brandstifter“

Da Dimitroff keinen wirklichen Verteidiger an seiner Seite hatte, mußte er sich selbst verteidigen, und das in einer fremden Sprache.

Er verlangte die Strafprozeßordnung, studierte diese und verteidigte sich, so gut er konnte; er verlangte Einsicht in die Akten und stellte gebotene Anträge, befragte Zeugen und Sachverständige; hielt schließlich sein Verteidigerplädoyer und nahm das letzte Wort. Die von ihm gestellten Anträge wurden regelmäßig abgelehnt, insbeson­dere die Anträge, bestimmte Zeugen zu hören.

Durch kluge und zupackende Fragen an die Zeugen, namentlich an die Belastungs­zeugen, zwang er diese, faktisch zuzugeben, daß weder die Angeklagten noch die KPD den Reichstag in Brand gesetzt haben konnten. Die „Zeugen der Anklage“, zum großen Teil Falschmünzer, Polizeiagenten und Renegaten überführte er durch seine Fragen der Lüge. So wurde aus dem Angeklagten ein Ankläger gegen die Hitler-Leute.

Der von den Nazis im KZ Lichtenberg eingekerkerte kommunistische Reichstagsab­geordnete Theodor Neugebauer legte – im Bewußtsein dessen, daß er sich dadurch weiteren Mißhandlungen und Folter aussetzen würde – ungebrochen und standhaft die Politik der KPD dar und zeigte, daß es auf Grund dieser Politik ausgeschlossen war, daß die KPD Brandstiftungen unternehmen würde oder unternommen hätte. Ernst Torgler dagegen war unter dem Druck der Nazis in die Rolle eines Renegaten und Verräters verfallen; in Schreiben an die NS-Justizbehörden distanzierte er sich von seinen politischen Ansichten als Kommunist.

Zum Höhepunkt des Prozesses wurde das prozessual ungewöhnliche „Rededuell“ zwischen dem schlagfertigen Angeklagten Dimitroff und den Zeugen Göring und Goebbels.

*

Am 23. September trat ein schroffer Umschwung im Prozeßgeschehen ein: An diesem Tag begann die Vernehmung Dimitroffs, und Dimitroff fing damit an, die Anklage zu zerpflücken. Die „Prawda“ schrieb dazu: „Am dritten Tag geht der Prozeß krachend aus dem Geleise ... Auf der Bühne der Weltöffentlichkeit stehen der Gerichtsvor­sitzende Bünger und der bulgarische Kommunist Dimitroff, und jeder vertritt seine Klasse, seine Welt, seine Partei, seine Moral. ... Dimitroff verteidigt sich nicht gegen die Beschuldigung der Reichstagsbrandstiftung. Er klagt das faschistische Gericht und die faschistischen Machthaber an.“

In seiner ersten Erklärung bekundete Dimitroff, nachdem er sein politisches Leben und den politischen Kampf in seinem Heimatland dargestellt hatte:

„Es war kaum ein schwererer Angriff auf meine revolutionäre, politische und per­sönliche Ehre möglich als der Verdacht und die Beschuldigung, daß ich an diesem volks- und kommunismusfeindlichen Verbrechen beteiligt gewesen bin.“

In der Vernehmung Hermann Görings als Zeugen mußte dieser zunächst auf Befragung durch Dimitroff einräumen, am 27. 02. 1933 zwischen 11 und 12 Uhr abends, also zwischen 23 und 24 Uhr, mit Graf Helldorf über die notwendige Verhaftung „kom­munistischer und sozialdemokratischer Führer und Funktionäre“ gesprochen zu haben, denn – so Göring – Graf Helldorf „war wie jedem von uns klar, daß die kommunisti­sche Partei es gewesen sein mußte.“

Die drei Kriminalbeamten, die van der Lubbe verhaftet und ihn als erste vernommen hatten, hatten vor Gericht ausgesagt, bei ihm kein Parteibuch gefunden zu haben; demgegenüber hatte Göring am 28. Februar in einem Interview öffentlich behauptet, van der Lubbe habe ein solches bei sich gehabt. Als Dimitroff ihm das vorhielt, verwies Göring entrüstet darauf, ihm sei solches so mitgeteilt worden; er habe das nicht nachgeprüft noch nachprüfen können. Im übrigen laufe er nicht selbst herum und ziehe den Leuten Sachen aus der Tasche; dafür habe er die Polizei. Und als Dimitroff ihn direkt befragte, ob nicht die einseitig geführte Untersuchung wichtige Spuren, die in eine andere Richtung deuten könnten, verwischt worden seien, reagierte Göring sich selbst entlarvend:

„Für mich war es ... nicht so wichtig, den einzelnen kleinen Strolch festzustellen, sondern die Partei, die Weltanschauung, die dafür verantwortlich war....Für mich war es ein politisches Verbrechen, und ebenso war es meine Überzeugung, daß die Verbrecher in Ihrer (zu Dimitroff) Partei zu suchen sind. (Schüttelt die Fäuste gegen Dimitroff und schreit) Ihre Partei ist eine Partei von Verbrechern, die man vernichten muß. Und wenn die richterliche Untersuchung sich in dieser Richtung hat beeinflussen lassen, so hat sie nur in der richtigen Spur gesucht. “

Also bevor die Beweise auf dem Tisch lagen, stand die Vorverurteilung durch den preußischen Ministerpräsidenten schon fest!

(Auch dazu gibt es Parallelen in der bundesdeutschen Justiz, sowohl bei der Kom­munistenverfolgung in den 50er Jahren wie auch bei der Verfolgung von DDR-Bürgern in den 90er Jahren. In Bezug auf die DDR galt der Kampfbegriff „Un­rechtsstaat“, bevor darüber justizförmig Beweis erhoben wurde, und der Bundes­justizminister gab an die Richter die Parole aus, das SED-Regime zu delegitimieren!)

Als Dimitroff auf die Rolle der Sowjetunion zu sprechen kam, verbot ihm der Vorsitzende, politische Propaganda zu betreiben, woraufhin Dimitroff erklärte, der Zeuge betreibe nationalsozialistische Propaganda. Daraufhin Göring (brüllend):

„Ich will Ihnen sagen, was im deutschen Volk bekannt ist. Bekannt ist im deutschen Volk, daß Sie sich hier unverschämt benehmen, daß Sie hergelaufen sind, um den Reichstag anzustecken. Aber ich bin nicht dazu da, um mich von Ihnen wie von einem Richter vernehmen zu lassen! Sie sind in meinen Augen ein Gauner, der direkt an den Galgen gehört.“

Statt bei derartigen Äußerungen eines Zeugen als Gerichtsvorsitzender einzugreifen, um den Zeugen zur Ordnung zu rufen, wie es geboten wäre, rügt Dr. Bünger den Angeklagten, der von seinem Fragerecht Gebrauch gemacht hatte:

„Dimitroff, ich habe Ihnen bereits gesagt, daß Sie hier keine kommunistische Propaganda zu treiben haben. Sie dürfen sich dann nicht wundern, wenn der Herr Zeuge derartig aufbraust! Ich untersage Ihnen diese Propaganda auf das strengste. Sie haben rein sachliche Fragen zu stellen.“

Daraufhin wurde Dimitroff das Wort entzogen und der Gerichtsvorsitzende befahl den Polizeibeamten, nachdem Göring geschrien hatte: „Hinaus mit Ihnen, Sie Schuft!“, ihn hinauszuführen.

Als Dimitroff von den Polizeibeamten gepackt und hinausgeführt wurde, sagte er noch die bekannten Worte:

„Sie haben wohl Angst vor meinen Fragen, Herr Ministerpräsident!“,

worauf hin Göring, jeglichen Schein von Legalität fallen lassend, rief:

„Warten Sie nur, bis wir Sie außerhalb der Rechtsmacht dieses Gerichtshofes haben werden, Sie Schuft!“

Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab keinerlei Anhaltspunkte für eine Mittäter­schaft der bulgarischen Kommunisten an der Brandstiftung. Deshalb war der Ober­reichsanwalt Werner – sicher nach Rückfrage weiter oben – genötigt, selbst für diese Freispruch zu beantragen. Dagegen verlangte er die Todesstrafe für Torgler und van der Lubbe.

Bezüglich Torgler hatte die Beweisaufnahme zwar auch keine Beziehung zu der Brandstiftung und auch nicht zu van der Lubbe erbracht, aber gestützt auf die schon ständig vom Reichsgericht vertretene – später vom Bundesgerichtshof übernommene - Fiktion, daß die Kommunisten den Umsturz planten und daher jede kommunistische Be­tätigung „Vorbereitung zum Hochverrat“ sei, nahm der Ankläger die Aufrufe der KPD zum „außerparlamentarischen Kampf“, die auch die Unterschrift Torglers trugen, als Indiz für seine Schuld. Das reichte aber dem Gericht nicht; es sah sich gezwungen, auch diesen kommunistischen Angeklagten freizusprechen.

Trotz dieser Freisprüche befand das Gericht – gemäß den Erwartungen der Nazis - in seinen Urteilsgründen die KPD für verantwortlich für den Reichstagsbrand. Es heißt dort u.a.:

„Wenn ...auch die Angeklagten Torgler und die Bulgaren als Mittäter nicht überführt werden konnten, so besteht kein Zweifel darüber, in welchem Lager sich diese Mittäter befunden haben. ... Unzweifelhaft war der Reichstagsbrand eine politische Tat. Die ungeheure Größe des Verbrechens, also des Mittels, weist auf die Größe und Gewaltigkeit des Kampfobjektes hin. Das kann nur der Besitz der Macht gewesen sein. ... Es kann sich nur um die Tat linksradikaler (!) Elemente handeln, die sich von der Ausnutzung dieses Verbrechens die Möglichkeit eines Regierungs- und Verfassungssturzes und ihre Machtergreifung versprachen....Die KPD hat solche hochverräterischen Ziele als ihr Programm bekannt. Sie war die Partei des Hochverrats.“

Liest man diese Zeilen zwanzig Jahre später und vergleicht man sie mit den Gründen des vorerwähnten Fünf-Broschürenurteils, so liegt die Annahme nahe, daß die Bun­desrichter des 3., des politischen Strafsenats des BGH beim IV. Strafsenat des Herrn Dr. Bünger abgeschrieben haben - es sei denn, diese Thesen waren in ihren Hirnen bereits so eingeschliffen wie gängige juristische Definitionen, daß sie des Nach­schlagens beim Reichsgericht des Jahres 1933 gar nicht bedurften.

Zu dem naheliegenden Verdacht, die Nazis seien die Brandstifter gewesen, liest man in den Urteilsgründen:

„Wie Reichsminister Dr. Goebbels als Zeuge“ (!) „mit Recht ausführte, hat die NSDAP vor dem 5, März“ – dem Tag der Reichstagswahl – „infolge ihrer starken Übermacht“ (?!) „und der Schnelligkeit ihres Anwachsens, den Wahlerfolg schon in der Tasche gehabt. (Dabei verfehlten die Nazis trotz ihres Terrors und der Unterbin­dung jegliche Opposition ihr Ziel: die absolute Mehrheit. - E.B.) Sie hatte es nicht nötig,“ geht es in den Urteilsgründen weiter, „durch ein Verbrechen ihre Wahlaussichten zu verbessern“ – als wenn es bei dem Reichstagsbrand lediglich um Wahlaussichten gegangen wäre!

Und nun kommt die beispiellose Reinwaschung der Nazis:

„Die gesinnungsmäßigen Hemmungen dieser Partei“ – die sich schon vor dem 30. 01. 1933 und besonders in der Nacht vom 27. zum 28. Februar 1933 (!) als eine Terrori­stenpartei sondergleichen erwiesen hatte - „schließen derartige Verbrechen und Hand­lungen, wie sie ihr von gesinnungslosen Hetzern zugeschrieben werden, von vorn­herein aus.“

Van der Lubbe wurde antragsgemäß wegen Hochverrats in Tateinheit mit auf­rührerischer Brandstiftung zum Tode verurteilt.

Dabei stand das Gericht vor dem juristischen Problem des Rückwirkungsverbotes in Bezug auf die Verhängung der Todesstrafe. Im Urteil wird die Auffassung vertreten, daß dieser Ausspruch der Todesstrafe nicht gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz „nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz) verstoße. Denn dieser Grundsatz betreffe nur die Strafbarkeit eines Tuns; strafbar sei die Brandstiftung ja auch schon vorher gewesen. Mithin handele es sich lediglich um eine rückwirkende Erhöhung der Strafe. Eine solche könne der Gesetzgeber jederzeit beschließen, ohne das Rückwirkungsverbot zu verletzen!?

Dem Juristen kommt dabei die „Argumentation“ des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung in Sachen Keßler u.a. vom 24.10.1996 (2 BvR 1851/94 u. a.) in den Sinn.

Um die Verurteilung dieser DDR-Hoheitsträger für mit dem im Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Rückwirkungsverbot vereinbar zu erklären, kam dieses dem Schutz der Grundrechte der Bürger besonders verpflichtete Gericht auf die Idee, Tatbestands­mäßigkeit und Rechtswidrigkeit auseinander zu dividieren: Das Rückwirkungsverbot beträfe nur die Tatbestandsmäßigkeit, aber nicht die Rechtswidrigkeit; diese könne auch nachträglich neu befunden werden.

Zu der Konstruktion des Reichsgerichts des Jahres 1933 bemerkte der 1935 in die USA emigrierte Staatsrechtler Otto Kirchheimer: „Nur mit Hilfe solcher mörderischer Kon­struktionen waren die Hinrichtungen politischer Gegner möglich.“ (Siehe „Staats­gefüge und Recht des Dritten Reiches“ in „Kritische Justiz“ (KJ) 1976, S.43). Damals glaubte er noch, daß die „Juristen des Dritten Reiches“ sich einmal würden verant­worten müssen. Die bundesdeutsche Justiz enttäuschte diese Hoffnung gründlich.

*

In der Beweisaufnahme spielte u.a. der sogenannte „Hennigsdorfer Komplex“ eine besondere Rolle. Van der Lubbe hatte die letzte Nacht vor der Brandstiftung gemeinsam mit Faschisten in einem Asylheim in Hennigsdorf bei Berlin (unschwer mit der S-Bahn erreichbar) verbracht. Es lag auf der Hand, Kontakte und Zusammenhänge auf­zuklären; das aber war in der Voruntersuchung vermieden worden. Nun mußte Dimitroff nachstoßen. So stellte er sachdienliche Beweisanträge, betreffende Zeugen zu hören, was abgelehnt wurde.

Zur Widerlegung des Vorwurfs, die KPD sei für die Brandstiftung verantwortlich, beantragte er die Vernehmung des KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann und anderer führender Funktionäre der KPD; er wollte durch deren Vernehmung dafür Beweis antreten, daß die Mitglieder der KPD schon 1932 massivem Naziterror ausgesetzt waren. Selbstverständlich wurden auch diese Anträge abgelehnt; die Nazis wollten Thälmann keine Gelegenheit geben, derartige Wahrheiten kundzutun und womöglich die Politik der KPD zu erläutern, die Brandstiftungen absolut ausschloß. Auch die Anträge, ehemalige Reichskanzler, Vizekanzler und Reichsminister, so die Herren Schleicher, von Papen, Dr. Hugenberg, Dr. Brüning, zur politischen Situation 1932 und 1933 zu hören, wurden abgelehnt.

Die Ablehnung solcher Beweisanträge, die geeignet waren, wichtige politische Zusammenhänge aufzuhellen, erinnert an die Ablehnung von Beweisanträgen in den Prozessen gegen DDR-Hoheitsträger durch bundesdeutsche Strafgerichte in den 90er Jahren, so wenn von der Verteidigung beantragt wurde, führende sowjetische Politiker und Militärs sowie führende bundesdeutsche Politiker zu hören.

Die vorgefaßte Meinung des Gerichts über die verfahrensgegenständlichen Vorgänge und Zusammenhänge, also das Vorurteil des Gerichts, das nachher die Grundlage seiner „aus dem Inbegriff der Verhandlungen geschöpften Überzeugung“ wird, sollte nicht etwa durch derartige Beweismittel erschüttert werden. Wiederholt wurde Dimitroff das Wort entzogen und wurde er aus der Verhandlung ausgeschlossen. Schließlich beschloß das Gericht am 1. Dezember, ihm zu verbieten, mündlich Fragen an die Zeugen zu stellen; alle seine Fragen mußten vorher dem Gericht schriftlich vorgelegt werden, damit dieses nach seinem Ermessen befinden könne, welche Fragen es zulassen wolle – eine beispiellose Beschneidung und Beschränkung der Verteidigung eines Angeklagten, der um seinen Kopf kämpfte.

Van der Lubbe gab bei der Vernehmung ein klägliches Bild ab. Nachdem er zuvor bei der Polizei wie ein Wasserfall gesprudelt hatte, bekam er vor Gericht die Zähne nicht auseinander und widersprach sich ständig. Er konnte nicht einmal schildern, wie er den Brand an diesem mächtigen Gebäude aus Stein gelegt habe.

Es wurde schon damals 1933 – und ich kann mich noch sehr gut an die Worte meines Vaters erinnern – aufgrund seines auffälligen Verhaltens die Vermutung geäußert, daß ihm Mittel gegeben worden seien, die seine Vernehmungsfähigkeit beeinträchtigt hätten; später wurde angenommen, daß er durch eine Brom-Kalium-Mischung betäubt worden sei.

Der Brandsachverständige Professor Josse mußte einräumen, daß ein Einzelner den Brand des Reichstages nicht habe gelegt haben können; insbesondere könne der Brand nicht durch Kohlenanzünder entfacht worden sein, sondern nur durch flüssige Brand­stoffe, etwa Petroleum oder Benzol in einer Menge von 20, eher 40 Kilogramm. Der Sachverständige sprach von zehn bis zwölf Personen, die nach hinreichender Vor­bereitung der Brandstiftung diese dann im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes hätten ausgeführt haben können. Der Zweck kleinerer Brände in den Restaurationsräumen und den Umgängen des Plenarsaales dürfte, meinte der Sachverständige, darin bestan­den haben, die Aufmerksamkeit ankommender Personen, die den Brand löschen woll­ten, abzulenken. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten Dr. Bünger nach der Bedeutung eines Stücks brennenden Vorhangs, von dem van der Lubbe erzählt hatte, daß er damit durch den Plenarsaal gelaufen wäre und diesen angesteckt hätte, meinte der Sachverständige sachgerecht und kurz: „Gar keine Bedeutung!“

Weiterhin bekundete der Sachverständige:

„Mir sind die Gedankengänge des Täters auch ein Rätsel. Denn wenn ich wirksam einen Brand legen will, dann stelle ich mich ja auch nicht mit einem Feuerbrand in der Hand auf die Balustrade, renne nicht mit einem Feuerbrand am Fenster vorbei und benehme mich überhaupt nicht so auffällig“ – wie van der Lubbe seine Verbrechens­begehung geschildert hatte. Was dieser van der Lubbe in der Voruntersuchung der Polizei wunschgemäß erzählte, war also – wenn es ihm nicht gar durch die Polizei, wie so oft, in den Mund gelegt worden war - ein Märchen.

Die Namen seiner Komplizen – denn allein konnte er ja den Brand wahrlich nicht ge­legt haben – vermochte er nicht anzugeben, wie er überhaupt in seiner Vernehmung in der gerichtlichen Beweisaufnahme im Anschluß an die des Sachverständigen nur noch äußerte: „Das kann ich nicht sagen!“

In einer nochmaligen Vernehmung erklärte er wiederum zwar, daß er den Reichstag angezündet habe, konnte aber immer noch nicht schildern, wie er das allein bewerk­stelligt habe. Aber er bekräftigte, niemals erklärt zu haben, Mitglied der holländischen kommunistischen Partei gewesen zu sein; in dem von ihm unterschriebenen Verneh­mungsprotokoll steht es aber so. Offenbar hatten die Vernehmer es so in das Protokoll geschrieben und es sich von van der Lubbe unterschreiben lassen – alles bekannte Polizeimethoden. Dann erklärte van der Lubbe, dem Dimitroff vorhielt, daß er in den zwei Monaten der Gerichtsverhandlung zu keiner Zeit klipp und klar geschildert hätte, wie er den Brand gelegt hätte, sich aber darüber beklagte, daß der Prozeß „schon acht Monate dauere“: „Weil ich einen gewöhnlichen Prozeß erwartete, an einen solchen dachte und ihn wünschte.“

Da Dimitroff im Sinne einer politischen Verleumdung durch die Nazipresse, nament­lich den „Völkischen Beobachter“, öffentlich bezichtigt wurde, an der Sprengung der Kathedrale in Sofia beteiligt gewesen zu sein, verlangte er eine Klarstellung und Rück­frage bei der bulgarischen Regierung. Am 13.November wurde die Antwort in der Verhandlung bekannt gemacht: Georgi Dimitroff und der in dem Kathedrale-Attentat verurteilte Stefan Dimitroff seien nicht identisch!

Wiederum: Statt zuerst korrekt zu recherchieren, wird – wie wir das auch nach 1990 massenhaft in Bezug auf die DDR und ihre Behörden und Funktionsträger erlebten - zunächst die ins politische Konzept passende unwahre  Behauptung verbreitet, auch wenn sie sich später als falsch herausstellen sollte.

Bei einer weiteren Vernehmung van der Lubbes am 23.11.1933 mit Hilfe eines Dol­metschers ist im Protokoll auf Fragen, ob er die ihm vorgelegte Anklageschrift ver­standen habe, wiederholt zu lesen: „Nicht gänzlich.“ und „Ich habe sie nicht ver­standen.“ Auf die wiederholte ausdrückliche Frage Dimitroffs, ob er in der Ankla­geschrift etwas davon gelesen habe, „daß dieser Brand ein Signal oder ein Zeichen sein sollte für einen Aufstand“, erklärte er: „Nein, das habe ich nicht verstanden.“ So wurde noch einmal die Rolle van der Lubbes als Werkzeug in diesem Prozeß, in diesem juristischen Theater, offenbar.

Am 16.Dezember erklärte Dimitroff in seinem umfassenden gründlich vorbereiteten Schlußwort:

„Ich verteidige meine eigene Person.

Ich verteidige meine eigene kommunistische, revolutionäre Ehre.

Ich verteidige meine Ideen, meine kommunistische Gesinnung.

Ich verteidige den Sinn, den Inhalt meines Lebens.“

„Der Charakter dieses Prozesses wurde durch die These bestimmt, daß der Reichstags­brand eine Sache der Kommunistischen Partei Deutschlands, ja sogar des Weltkommu­nismus gewesen ist.... In der Anklage steht, daß dieser verbrecherische Anschlag das Fanal, das Signal sein sollte für die Feinde des Staates, die nunmehr ihren General­angriff gegen das Deutsche Reich eröffnen wollten, um das Deutsche Reich zu zer­trümmern und an dessen Stelle die Diktatur des Proletariats, einen Sowjetstaat von der Gnade der III. Internationale zu setzen. “

Nach ausführlicher Auseinandersetzung mit dieser Unterstellung erklärte Dimitroff:

„Eine solche Weltpartei“ – wie die Kommunistische Internationale - spielt nicht mit dem Aufstand und der Revolution.“ Sie tritt für „Massenarbeit, Massenkampf, Massen­widerstand, Einheitsfront,“ aber nicht für „Abenteuer“ ein. Dann verweist er darauf, daß vom Gericht maßgebliche Zeugen, die zur politischen Situation im Land hätten Auskunft erteilen können, nicht geladen und nicht gehört wurden, und er wiederholt seine dahingehenden Anträge. Van der Lubbe charakterisiert er als „das dumme Werk­zeug“, als den „armseligen Faust“, während der „Mephistopheles verschwunden“ ist. Dann zitiert er Goethe „...Du mußt....Amboß oder Hammer sein“.

Schließlich beantragt er folgenden Beschluß:

1.   „daß das Reichsgericht unsere Unschuld an der Tat und die Anklage als unberech­tigte Anklage anerkennt; das bezieht sich auf alle, auch auf Torgler, Popoff und Ta­neff;

2.   van der Lubbe als mißbrauchtes Werkzeug der Feinde der Arbeiterklasse zu betrach­ten;

3.   die Schuldigen an der unberechtigten Anklage gegen uns zur Verantwortung zu ziehen;

4.   uns auf Rechnung dieser Schuldigen die entsprechende Entschädigung für verlorene Zeit, für die geschädigte Gesundheit und für die ertragenen Leiden zuzuerkennen.

Es kommt eine Zeit, wo diese Anträge mit Zinsen durchgeführt werden. Was die volle Klärung des Reichstagsbrandes betrifft und die Feststellung der wirklichen Brand­stifter, so bleibt dies natürlich dem Volksgericht der zukünftigen proletarischen Dik­tatur vorbehalten.“

Und er schließt nach einer Bezugnahme auf Galilei mit den Worten:

„Wir Kommunisten können heute nicht weniger entschlossen als der alte Galilei sagen:

Und dennoch dreht sie sich! Das Rad der Geschichte dreht sich nach vorwärts – nach einem Sowjeteuropa, nach einem Weltbund der Sowjetrepubliken!

Und dieses Rad, getrieben durch das Proletariat unter Führung  der Kommunistischen Internationale, wird durch keine Ausrottungsmaßnahmen, durch keine Zuchthaus­strafen und Todesurteile aufgehalten werden. Es dreht sich und wird sich drehen bis zum endgültigen Sieg des Kommunismus!“

Im Ergebnis mußten die Nazis im Reichstagsbrandprozeß eine empfindliche Nieder­lage hinnehmen: Die angeklagten Kommunisten wurden freigesprochen! Marinus van der Lubbe wurde zum Tode verurteilt und am 10.Januar 1934 hingerichtet. Mit seinem Urteil vom 23. Dezember 1933 15 J 86/33/XII M 42/33 hat das Reichsgericht folgendes festgestellt:

„Am 13. Februar 1933 traf Marinus van der Lubbe auf erneuter Wanderschaft durch Deutschland in Berlin ein, wo er in Männerwohnheimen und Obdachlosenasylen über­nachtete. ... Am 23. Februar 1933 wurde er vor dem Wohlfahrtsamt Neukölln beob­achtet; dort unterhielt er sich mit herumstehenden Unterstützungsempfängern über die Notwendigkeit, Gegenaktionen gegen die nationalsozialistische Machtergreifung durchzuführen..... Am 25. Februar 1933 kaufte van der Lubbe in mehreren Geschäften Streichhölzer und Kohlenanzünder. Gegen 18:30 Uhr begab er sich zum Wohlfahrts­amt Neukölln, überstieg den Zaun und warf an der Rückseite einer Holzbaracke ein halbes Paket brennende Kohlenanzünder durch ein Fenster sowie nacheinander zwei weitere brennende Hälften auf das Dach. ... Anschließend ging van der Lubbe zum Berliner Rathaus. Er warf an der Ecke Rathaus - und Jüden-Straße durch ein offen stehendes Fenster ein brennendes Paket Kohlenanzünder in das Schlafzimmer des Ma­schinenmeisters Kikbusch. ... Sodann - etwa gegen 20:00 Uhr - erreichte van der Lubbe das Schloß. An der Ostseite neben dem Eosander-Portal erkletterte er ein Baugerüst, stieg aufs Dach und warf durch die Luftklappe eines Fensters ein halbes Paket brennende Kohlenanzünder in einen Anbau, der Büroräume des Instituts für ausländisches Recht enthielt... Am Vormittag des 27. Februar 1933 kaufte van der Lubbe erneut vier Pakete Kohlenanzünder. Gegen 14:00 Uhr hielt er sich am Reichstagsgebäude auf, das er sich - mit einem Plan in der Hand - ansah, um wegen der für den Abend beabsichtigten Brandstiftung Einstiegsmöglichkeiten auszumachen. Gegen 21:00 (Uhr) kletterte er an der Westseite des Reichstagsgebäudes in der Nische am Südende der Säulenvorhalle zum ersten Fenster des Hauptgeschosses hinauf. Hinter diesem Fenster lag der Restaurationsraum des Reichstages. Er überstieg die halbmannshohe Steinbrüstung des davor gelegenen Balkons und trat mit den Stiefeln die acht Millimeter dicke Spiegelglasscheibe des Fensters ein. Mit einem brennenden Kohlenanzünder in der Hand gelangte er in den Restaurationsraum. Sodann setzte er mit weiteren Kohlenanzündern und einem flüssigen Brennmittel an einer Tür mehrere Plüschvorhänge in Brand. Die Türpfosten fingen Feuer und verbrannten. Die Türflügel kohlten an. Van der Lubbe lief nun - mit einem Feuerbrand in der Hand - von Raum zu Raum, bis er in einer Waschtoilette Servietten und Handtücher ansteckte und damit die Wandtäfelung und den Waschtisch in Brand setzte. Schließlich steckte er in einem Durchgangsraum Wandtäfelung und Fußboden, ferner eine Telefonzelle und im Nordumgang eine Tür zum Plenarsaal in Brand. Kurz darauf wurde er im Südumgang festgenommen.“

Soweit das, was das Gericht – mit welchen Beweismitteln auch immer - dem ange­klagten van der Lubbe als Tathandlung zur Last legte.

Auch ein unvoreingenommener Laie erkennt: Selbst wenn van der Lubbe das alles getan haben sollte, das war nicht der Reichstagsbrand !

"Inzwischen“ – heißt es in den „tatsächlichen Feststellungen“ des Reichsgerichts wei­ter – „hatte sich im Plenarsaal auf der Grundlage größerer Mengen eingebrachter Brennstoffe, Petroleum sowie einer Phosphor- und Schwefelkohlenstoffmischung,“ – die offensichtlich nicht von van der Lubbe heran- und in das Reichstagsgebäude hineingeschafft worden waren – „ein Brand entwickelt, der einen raschen Verlauf nahm. Während um 21:22 Uhr der Saal noch rauch - und staubfrei im Dunkeln lag und nur auf dem Präsidententisch der dort ausgegossene Brennstoff sowie die dahinter befindlichen Vorhänge mit ruhiger, zusammenhängender Flamme brannten, flammten ein oder zwei Minuten später in der Regierungs - und Reichsratsestrade etwa 15 und in der zweiten und dritten Sitzreihe der Abgeordneten etwa zehn getrennte kleine Flackerfeuer (etwa 50 X 30 cm) auf. Aus dem Stenographenraum unterhalb des Präsidiums kam eine fauchende hohe Flamme. Nach weiteren zwei bis drei Minuten war der ganze Saal mit einem dichten Nebel erfüllt. Zwei Minuten später - um 21:27/28 Uhr - kam es zu einer Explosion, welche die gläserne Staubdecke in der Kuppel, das Glasdach und die Verglasung der Kuppel zerstörte. Es entstand ein so starker Zug in den Saal hinein, daß die Pendeltüren aufflogen und ein inzwischen herbeigeeilter Beobachter sich an der Tür fest halten mußte, um nicht in den Saal geschleudert zu werden. Die im unteren Teil des Saales entstandenen Gase entzündeten sich, und im Augenblick stand der gesamte Plenarsaal in Flammen. Dieser und die Tribüne brannten völlig aus. Zur Tatzeit hielten sich Menschen (Hausinspektor, Nachtpförtner) im Gebäude auf."

Diese den gutachtlichen Äußerungen des Sachverständigen Prof. Josse entsprechenden Erkenntnisse des Gerichts veranschaulichen überdeutlich, daß der hier beschriebene eigentliche Reichstagsbrand das Werk einer gut organisierten Gruppe von planmäßig und professionell vorgehenden Brandstiftern war.

Wer diese Brandstifter wirklich waren, wurde absichtsvoll nicht aufgeklärt.

*

Nachdem die monarcho-faschistische Regierung Bulgariens Dimitroff die Staatsbür­gerschaft aberkannt hatte, verlieh die Sowjetunion ihm und seinen beiden mitange­klagten bulgarischen Genossen die sowjetische Staatsbürgerschaft. Am Abend des 27. Februars 1934, genau ein Jahr nach dem Reichstagsbrand, trafen sie in Moskau, vor den Faschisten sicher, ein.

Für die Nazis war die Entscheidung des Reichsgerichts ein „glattes Fehlurteil“. Der „Völkische Beobachter“ (VB) schrieb von einem „letzten Anstoß zur Überwindung einer überalterten Rechtsprechung: Das nationalsozialistische Deutschland wird die Folgerungen zu ziehen wissen.“

Und diese wurden alsbald gezogen: Am 21.3.1933 war bereits ein Gesetz zur Schaf­fung von Sondergerichten erlassen worden; diese hatten später – neben den Kriegs­gerichten - vor allem in Polen ihr besonderes Wirkungsfeld gefunden. Dann folgte der Volksgerichtshof.

Der Volksgerichtshof war per Gesetz vom 24. April 1934 geschaffen worden. Ihm waren Strafsachen übertragen worden, für die vordem das Reichsgericht in erster und letzter Instanz zuständig gewesen war, also für Hochverrat, Landesverrat, Angriffe auf den Reichspräsidenten, besonders schwere Wehrmittelbeschädigung sowie Mord oder Mordversuch an Mitgliedern der Reichs- bzw. einer Landesregierung.

Es wurden drei Senate mit jeweils fünf Richtern geschaffen, von denen nur zwei Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt waren; die so genannten ehrenamtlichen Richter waren Offiziere der Hitler-Wehrmacht, hohe Parteifunktionäre, Führer der SA, SS, NSKK, HJ, des Reichsarbeitsdienstes, politische Leiter und hohe Beamte. 1936 bekamen die Richter am „Volksgerichtshof“ auch die roten Roben des Reichsgerichts. Sie hatten den Auftrag, Gegner des Dritten Reiches, vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten, auszurotten. Am 22. Juli 1942 ermahnte Goebbels die Richter des Volksgerichtshofs, sie „sollten weniger vom Gesetz ausgehen, als vielmehr von dem Grundgedanken, daß die Rechtsbrecher aus der Volksgemeinschaft ausgeschieden werden.“ Im übrigen war Hitler, als Führer und Reichskanzler, zugleich „oberster Gerichtsherr“. Bis zum Jahre 1939 waren es noch keine 100 Todesurteile, die dieser Volksgerichtshof verhängt hatte. Dann aber stieg die Anzahl: im Jahre 1941 waren es bereits über 100, im Jahre 1942 über 1000 und im Jahre 1944 über 2000 Todesurteile. Insgesamt wurden 5191 Todesurteile verhängt; sie wurden durchweg unverzüglich vollstreckt. Die Gerichtsgebühr für ein Todesurteile betrug 300 Reichsmark, die die Erben der Hingerichteten zu begleichen hatten.

Die Gesamtzahl der von der NS-Justiz verhängten Todesstrafen wird mit nahezu 80.000 angegeben.

Nicht übersehen werden dürfen allerdings die vielen Millionen Menschen, die durch außergerichtlichen Terror, ohne den Schein des Rechts, in den Konzentrationslagern und in vielfältiger anderer Weise von den Nazis ermordet wurden.

Der Reichstagsbrand und der Reichstagsbrandprozeß im Jahre 1933 war der für jeden erkennbare Auftakt zur Begehung der beispiellosen millionenfachen Verbrechen der deutschen Faschisten.

*

Und was geschah nach dem Ende des Dritten Reiches, nach 1945?

Anders als in Westdeutschland und später in der Bundesrepublik ging man in der DDR davon aus, daß das Dritte Reich unter den Schlägen der Alliierten, im Ergebnis einer debellatio untergegangen sei.

Dem gemäß hatten die Alliierten Mächte auf Grund des Potsdamer Abkommens die oberste Gewalt in und über Deutschland.

In Ausübung dieser obersten Gewalt hob der Alliierte Kontrollrat die Nazigesetze auf, die wichtigsten namentlich und ausdrücklich, darunter auch die, die das Reichsgericht im Reichstagsbrandprozeß herangezogen hatte, so das Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. März 1933 durch Gesetz Nr.11 des Alliierten Kontrollrates vom 30. Januar 1946, ferner Abschnitt IV der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933, § 5 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 und die Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe vom gleichen Tage durch Gesetz Nr. 55 des Alliierten Kontrollrates vom 20. Juli 1947.

Als später die DDR gegründet wurde, verstand sie sich - anders als die Bundesrepublik - nicht als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches. Auch sah sie alle auf die aufgeho­benen Nazigesetze gestützten Naziurteile - ganz besonders die Urteile des Volksge­richtshofes, der Sondergerichte und der Kriegsrichter, ebenso das Urteil des Reichsgerichts im Reichstagsbrandprozeß als Unrecht und nichtig an, da diesen durch die vorgenannten Gesetze der Alliierten rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen worden war. Dem gemäß bedurfte es in der DDR keiner Aufhebung aller dieser vielen Tausende Urteile im Einzelfall. Die Opfer des Naziregimes wurden entschädigt.

Anders war es in Westdeutschland beziehungsweise dann in der Bundesrepublik.

Zunächst geschah gar nichts. Insbesondere wurde seitens bundesdeutscher bzw. zu­nächst westdeutscher Justizbehörden nichts zur Aufklärung der wirklichen Brand­stifter und zu einer Aufhebung des Urteils des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 gegen van der Lubbe unternommen.

Im September 1955 stellte sein Bruder aus Amsterdam (Niederlande) gemäß dem Ge­setz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des Strafrechts (WGG) vom 5. Januar 1951 den Antrag, das Urteil des Reichsgerichts auf­zuheben. Dieser Antrag wurde durch Beschluß des Landgerichts Berlin vom 3. Mai 1958 wegen Versäumung der Antragsfrist und Nichterfüllung der an ihre Stelle getretenen formellen Voraussetzungen ohne Sachprüfung zurückgewiesen. (513) 2i P Aufh. 473/55 (29/56).

Mit Schriftsatz vom 11. November 1965 stellte der Bruder des Verurteilten, auf Art. 9 Abs. 1 des 2. Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG - Schlußgesetz) vom 14. September 1965 gestützt, erneut einen Antrag, das Urteil des Reichsgerichts aufzuheben. Der (ehemalige) Generalstaatsanwalt bei dem Kammer­gericht trat diesem Antrag bei. In der Antragsschrift des Generalstaatsanwalts bei dem Kammergericht heißt es u. a.

„Das Urteil des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1933 beruht auf politischen Gründen im Sinne des § 1 WGG... .

Ich beantrage daher, das Urteil des Reichsgerichts vom 23. Dezember 1939 – 15 J 86/33/XII M 42/33 - aufzuheben.“

Der Antrag des Generalstaatsanwalts bei dem Kammergericht hatte nur teilweisen Erfolg. Das Landgericht Berlin änderte durch Beschluß der 2.Strafkammer vom 21. April 1967 - (502) 2 P Aufh. 9/66 (126/66) - das Urteil des Reichsgerichts im Schuldspruch dahin ab, daß Marinus van der Lubbe  der menschengefährdenden Brandstiftung (§ 306 Nr. 2 und 3 RStGB) und der versuchten einfachen Brandstiftung (§§ 308, 43 StGB) schuldig sei; es ermäßigte die erkannte Todesstrafe auf eine Gesamtstrafe von acht Jahren Zuchthaus und hob den Ausspruch des Verlustes der bürgerlichen Ehrenrechte auf. Sollte also etwa der bereits Hingerichtete nunmehr acht Jahre im Zuchthaus verbringen? Im Übrigen wurde der Aufhebungsantrag des Generalstaatsanwalts bei dem Kammergericht als unbegründet zurückgewiesen.

Die hiergegen unter Bezugnahme auf den Inhalt der Stellungnahme des Generalstaats­anwalts bei dem Kammergericht vom 8. Dezember 1966 gerichtete Beschwerde dieses Generalstaatsanwalts hatte keinen Erfolg. Sowohl die Beschwerde des Antragstellers als auch die des Generalstaatsanwalts bei dem Kammergericht gegen den Beschluß des Landgerichts vom 21. April 1967 wurden unter dem 17. Mai 1968 vom Kammergericht verworfen. Diese Entscheidung des Kammergericht stützt sich unter anderem darauf, daß der „Völkische Beobachter“ – wie oben mitgeteilt - das Urteil des Reichsgerichts für ein Fehlurteil hielt. Das Kammergericht formuliert dann wörtlich:

„Diese Ausführungen im amtlichen Organ der damaligen Machthaber zeigen, wie die Nationalsozialisten das Verfahren und den Spruch des Reichsgerichts eingeschätzt haben. Sie stehen zu der Ansicht, das Reichsgericht habe die Entscheidung aus politi­schen Gründen getroffen, in krassem Widerspruch.“ (!) Im Übrigen entspreche „die eingehende und sorgfältige Begründung des Landgerichts der ständigen Rechtspre­chung des Senats seit dem Jahre 1951 ... Die vom Landgericht festgesetzten Ein­zelstrafen und die Gesamtstrafe erscheinen unter Abwägung aller für und gegen den Betroffenen sprechenden Umständen angemessen.“ So das Kammergericht noch am 17 Mai 1968.

Am 11. Februar 1980 ging bei der beschließenden Strafkammer ein Wiederaufnahme­antrag des Bruders von Marinus van der Lubbe, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt Professor Dr. Robert M. W. Kempner, Feuerbach Str. 21 in Frankfurt am Main, ein. Kempner hatte den US-amerikanischen Hauptankläger in dem Nürnberger Kriegsver­brechenprozeß Robert Jackson, s. Zt. Mitglied des Obersten Gerichts der USA, wirk­sam unterstützt, weshalb er in Westdeutschland bei den Nazis und Bonner Revan­chisten verhaßt war und diese ihn wegen seines Wirkens in Nürnberg sogar vor Gericht stellen wollten. Dieser Wiederaufnahmeantrag  führte schließlich (entgegen dem An­trag der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin, die den Antrag auf Wie­deraufnahme des Verfahrens für unzulässig hält) am 15. 12. 1980 - in Überein­stimmung  mit dem Antrag des Generalstaatsanwalts bei dem Kammergericht - doch noch zur Aufhebung des Reichsgerichtsurteils vom 23. 12. 1933.

Mit diesem Beschluß schließt sich die beschließende 10.Strafkammer des Landgerichts Berlin nach gründlicher Auswertung der allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über den Nationalsozialismus und den Reichstagsbrandprozeß – waren diese in den 60er Jahren noch nicht zugänglich ? - nach ausführlicher Prüfung und sorgfältiger Lek­türe des Aktenmaterials der Antragsschrift des Generalstaatsanwalts bei dem Kam­mergericht im Umfang seiner Antragsschrift vom 8. Dezember 1966 - also nach fast fünfzehn Jahren - an.

Die Strafkammer meint nunmehr, daß der Wiederaufnahmeantrag zu Recht auf § 359 Nr. 3 StPO gestützt sei, da das Urteil des Reichsgerichts - doch - auf politischen Gründen im Sinne des § 1 des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des Strafrechts (WGG) vom 5. Januar 1951 beruhe. Solange hat es gedauert, bis endlich, im Jahre 1980 - wohl eine etwas anderer Richtergenera­tion - das nationalsozialistische Unrecht erkannte.

„Weil das Urteil des Reichsgerichts dem Bereich nationalsozialistischen Unrechts zuzuordnen ist,“ – heißt es in dem Beschluß der beschließenden 10. Strafkammer des Landgerichts Berlin - „haben bei dem Urteil Richter mitgewirkt, die sich in Bezug auf die Sache einer strafbaren Verletzung ihrer Amtspflicht schuldig gemacht haben (§ 359 Nr. 3 StPO). Der Vorwurf der bewußten Beugung des Rechts kann dem Reichsgericht nicht erspart bleiben. Die Strafkammer vertritt dieselbe Auffassung wie der General­staatsanwalt bei dem Kammergericht mit seiner ausführlichen (weiteren) Begründung seiner Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts Berlin vom 21. April 1967.“

Dieser hatte beantragt, - unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Berlin vom 21.April 1967 – das Urteil des Reichsgerichts hinsichtlich der Verurteilung van der Lubbes in vollem Umfang aufzuheben. Allerdings kam auch diese Kammer des Landgerichts nicht dazu, eine strafrechtliche Verfolgung der beteiligten Richter wegen Rechtsbeugung einleiten zu lassen und in dem Urteil des Reichsgerichts ein nazi­stisches Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu erblicken.

Anzumerken ist, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin immer noch nicht Ruhe gab und immer noch nicht die Aufhebung des Reichsgerichtsurteil akzep­tieren wollte. Sie legte nämlich gegen den soeben dargestellten Beschluß des Land­gerichts Berlin vom 15.12.1980, der die Freisprechung van der Lubbes beinhaltete, - wenngleich erfolglos - Beschwerde ein, mit dem Antrag, diesen Beschluß aufzuheben und den Wiederaufnahmeantrag als unzulässig zu verwerfen. Schließlich habe van der Lubbe – nach den Feststellungen des Reichsgerichts – doch tatsächlich mehrfache Brandstiftung begangen.

„Die Würdigung der vorgelegten Beweise“ – in dem Reichsgerichtsverfahren(!) – „ergibt jedoch allenfalls eine Beteiligung auch von Angehörigen der NSDAP und deren Unterorganisationen an den Taten. Das Geständnis des Verurteilten“ (von dem wir nicht wissen, wie dieses Geständnis zustande gekommen und durch welche objektiven Beweise es gestützt ist) „an den Brandstiftungen beteiligt gewesen zu sein – sei es als Allein-, als Mittäter oder als Gehilfe - sei nicht zu erschüttern, zumal er im Reichstag auf frischer Tat gestellt wurde.“ - Wir wissen aber auch nicht, wie es zu dieser Festnahme auf frischer Tat gekommen war und was daran ebenso inszeniert war wie der Reichstagsbrand selbst.

Und der Staatsanwalt, der diesen Antrag stellte, hat natürlich keinen Zweifel bezüglich des Zustandekommens des vorgenannten Geständnisses. Er fährt fort: „Die beigebrach­ten Unterlagen“ – wer hat sie beigebracht ? – „enthalten keine Anhaltspunkte dafür, daß das Geständnis erzwungen war oder der Verurteilte bei der Begehung der ein­zelnen Taten durch Einfluß von Drogen nicht zurechnungsfähig gewesen wäre.“ – solches findet man niemals in den Polizei- und Strafakten !

Jedenfalls will diese Staatsanwaltschaft einen uneingeschränkten Freispruch van der Lubbes nicht stehen lassen.

An ein ernsthaftes neues Aufklären des Reichstagsbrandes, um die wahren Täter, die Nazis, zu entlarven, wie es jüngst der Historiker und Publizist Alexander Bahar forderte, dachte diese Staatsanwaltschaft auch im Jahre 1980 ohnehin nicht.

Mag alles, was die Nazis an Verbrechen begingen, so vor allem die Inbrandsetzung des Reichstags, um einen Vorwand für ihre Kommunistenverfolgung zu schaffen, weiter­hin im Dunkeln bleiben.

Die Wiedergabe des Reichsgerichtsurteils und der justiziellen Vorgänge nach 1945 war nach der Doku­mentation möglich, die die Zeitschrift „Strafverteidiger“, Jg. 1981, H. 3 , S. 140 ff, veröffentlichte.

Im übrigen stützt sich der Beitrag auch auf Ingo Müller, Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, Kindler Verlag GmbH München, 1987, S. 36 ff.


 

Selbstverteidigung oder Angriff?

von Hanfried Müller


Was sich 1933 im Reichtagsprozeß abgespielt hat, war - damals wie heute nach dem Sieg einer Konterrevolution - „Sie­gerjustiz“. Aber aus gutem Grund setzen wir das Wort „Sieger-Justiz“ - und zwar in seinen beiden Teilen „Sieger“ und „Justiz“ - in Anführungszeichen. Denn damals wie heute waren es nur vermeintliche „Sieger“, und nur angeblich übten sie „Justiz“.

Der Dimitroffprozeß wurde darum zur ersten - vorerst nur moralischen - Niederlage der Faschisten, weil der Angeklagte mit keinem Wort sich selbst gegen die demagogische Anklage verteidigte, sondern umgekehrt seinerseits die Pseudojustiz überzeugend anklagte.

Fast genau zehn Jahre später hatte Diet­rich Bonhoeffer diese, gegenüber einer in ihr Gegenteil pervertierten „Recht“spre­chung, gebotene Umkehrung von Vertei­digung und Anklage in den Versen ausgedrückt:

„Doch wenn uns jetzt Freiheit und Ehre geraubt,

vor Menschen erheben wir stolz unser Haupt

und bringt man uns in böses Geschrei,

vor Menschen sprechen wir selbst uns frei.

Ruhig und fest stehen wir Mann gegen Mann,

als die Verklagten klagen wir an,

nur vor Dir, allen Wesens Ergründer,

vor Dir sind wir Sünder.“

Und nahezu ein Menschenalter später zeigt uns Milan Milosevic in Den Haag, daß es vor einem illegitimen Gericht nicht darauf ankommt, sich selbst zu verteidigen, sondern ein Gericht, das nichts mit Recht zu tun hat, anzuklagen.

Es ist ärgerlich, daß viele derer, die jetzt als Angeklagte vor „Gerichtshöfen“, die nicht Recht, sondern Unrecht sprechen sollen und wollen, stehen, zwar charaktervoll ihre „Vergangenheit“ und damit sich und ihre Sache verteidigen, eben damit aber diesen Tribunalen dennoch den Schein der Legitimität einräumen, statt ihre Ankläger anzuklagen.

Natürlich ist die Frage berechtigt, durch welche Mängel, Unterlassungen und Fehler man für die eigene Niederlage mitverantwortlich ist. Selbstkritik ist zum erneuten und erfolgreicheren Anlauf im guten Kampf um eine bessere Ordnung der Gesellschaft unabdingbar nötig. Aber Selbstkritik ist gerade nicht Verteidigung gegenüber Vorwürfen des Gegners, sondern erneuter, wirksamerer Angriff gegen ihn. Denn was der Gegner uns vorwirft, sind doch nicht unsere Schwächen, sondern unsere Stärken!

Viele, die im Zuge der Konterrevolution angeklagt worden sind, fühlen sich mehr von Selbstvorwürfen als von Vorwürfen des Gegners betroffen. Das ehrt sie. Fatal aber wird es, wenn sie sich dadurch in eine Verteidigungsposition gegenüber dem Feind drängen zu lassen, statt ihn „als die Verklagten“ anzuklagen. Das hat leider bereits verhängnisvolle politische Folgen gehabt.

Denn es geht ja nicht nur um die individuelle Frage derer, die sich, von kriminellen Politikern kriminalisiert, vor feind­lich-parteiischen Gerichten zu rechtfer­tigen suchen (eine ganz andere Frage ist - wie gesagt - die gebotene Selbstprüfung, inwieweit sie im Kampf gegen diese Feinde versagt haben und ihnen auch darum unterlegen waren!), sondern auch darum, welches Beispiel sie denen geben, die gleich ihnen der Konterrevolution zum Opfer gefallen sind.

Das offensive Auftreten Dimitroffs vor dem Reichsgericht hat nicht nur den deutschen Kommunisten dazu geholfen, keinen Augenblick die gebotene selbstkritische Frage, welche eigenen Fehler zu ihrer Niederlage beigetragen hatten, mit den Vorwürfen zu verwechseln, mit denen sie der Klassenfeind konfrontierte, sondern es hat den Kommunisten auch weit über ihre Partei hinaus Sympathisanten gewonnen und es ihnen erleichtert, im antifaschistischen Kampf zur Avantgarde zu werden und als solche dem antifaschistischen Abwehrkampf sei­ne vorwärtsweisenden Ziele zu geben.

Damit wurde eine Gefahr vermieden, die heute droht, daß sich nämlich eine politisch bewußtseinslose dumpfe Empörung breiter Massen über unerträgliche politische und soziale Verelendung durch herrschende Kapitalinteressen, die oft nicht einmal als solche durchschaut werden, nicht mit klarer Einsicht in die Bewegungsgesetze der Geschichte verbindet, auf denen einerseits die imperialistische Massenverelendung beruht und in denen andererseits die Ansätze zu ihrer Überwindung liegen.

Etwas zu salopp gesagt: Die Architekten und die Bauleute künftiger Geschichte finden nicht zusammen, weil die einen sich im Rückblick auf ihre Selbstrechtfertigung konzentrieren und die anderen planlos Steine klopfen.

Während die einen sich in fruchtloser Rechtfertigung des der Konterrevolution erlegenen ersten epochalen Anlaufs zum Kommunismus in Europa - um nicht zusagen in Selbstrechtfertigung gegenüber ihren revisionistischen Gegnern, dem Stoßtrupp des Klassenfeindes in den eigenen Reihen - erschöpfen und dabei, um Bundesgenossen zu gewinnen, auf Kosten ihres Internationalismus immer mehr Konzessionen an eine dumpfe ostdeutsche Inferioritätspsychose machen, interessieren sich die anderen für den „gewesenen“ Sozialismus überhaupt nicht mehr, sondern leiden unter einer Entsozialisierung und Entsolidarisierung, gegen die sie weder eine befreiende Konzeption noch ein wirksames Kampfmittel haben, noch gar zu einer wirksamen Assoziation finden.

Es gibt in Deutschland, nachdem die Sozialdemokratie nicht einmal mehr den Schein aufrechtzuerhalten vermag, sie sei Vertreter der Interessen der „kleinen Leu­te“, breite Massen, die nach jeder Möglichkeit Ausschau halten, wie man sich gegen die Destruktion aller sozialen Errungenschaften aus der Zeit der „System­konfrontation“ wehren könnte. Aber allzu oft erliegen sie dabei aus Verzweiflung der Verführungskraft all solcher „Sammlungsbewegungen“, die sich nur darum legal entfalten dürfen und können, weil sie sich am entscheidenden Punkt als nicht antikapitalistisch erweisen.

Den verelendeten Massen aber ist das Schicksal des Kapitalismus ganz egal. Sie möchten wieder eine gewisse soziale Sicherheit haben. Die werden sie allerdings niemals bekommen, solange sich das kapitalistische System als solches von keiner Seite bedroht sieht.

Bedroht aber sieht es sich immer nur vom Kommunismus. Darum bekämpft es ihn auch immer noch vorrangig, obgleich es ihn seit langem totsagt. Die Kommunisten aber streiten selbstkritisch über Fehler, die sie in der Vergangenheit gemacht oder nicht gemacht haben - und machen dabei den größten Fehler, den sie heute machen können: sie versäumen es, den Weg zu den spontan antiimperialistischen Massen - ohne Furcht vor deren Unbesonnenheiten und Irritationen - zu suchen. Denn diese Massen suchen - freilich unbewußt! Wo sollte das Bewußtsein denn spontan herkommen? - nach einer besonnenen und gleichwohl radikalen Führung.

Daß sie sie nicht finden, hat - ich drücke es vorsichtig aus - meines Erachtens et­was damit zu tun, daß fast von Beginn der Konterrevolution an die deutschen Kommunisten sich nicht zureichend dessen bewußt waren, daß Selbstkritik nur hilfreich ist, wenn sie dazu hilft, zielsicherer und wirksamer als zuvor den Gegner anzugreifen.

Die Erinnerung an den Dimitroffprozeß kann zu dieser Erkenntnis helfen, dazu, sich nicht gegenüber Vorwürfen des Feindes selbst zu rechtfertigen, sondern stets den Feind im Auge zu behalten und anzugreifen.

Denn ganz so, wie das Recht damals auf Dimitroffs Seite war, ist es heute auf unserer Seite!



Schluß mit dem Milosevic-Prozeß!

Auszüge aus einem Brief an UN-Generalsekretär Kofi Annan

von Ramsey Clark (ehemaliger Justizminister der USA)


Sehr geehrter Herr Generalsekretär Annan,

Die Anklagevertretung im Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien wird nach dem vorgesehenen Terminplan ihre Beweiserhebung vor dem Internationalen Straftribunal für das ehemalige Jugoslawien am 19. Februar 2004 beenden. ...

Das Schauspiel dieses Generalangriffs eines gewaltigen Teams mit umfangreichen Mitteln zur Unterstützung der Anklage gegen einen einzelnen Mann, der sich selbst verteidigt, ab­geschnitten von aller effektiven Hilfe, dessen Unterstützer überall angegriffen werden und dessen Gesundheit wegen der dauernden Anstrengung im Schwinden ist, vermittelt ein den Kern der Sache treffendes Bild der Unfairneß und Verfolgung. ...

Die Anklage war ein rein politischer Akt, um Präsident Milosevic und Serbien zu dämonisieren und die Bombardierungen Serbiens durch die USA und die NATO zu rechtfertigen, die in sich selbst verbrecherisch waren und gegen die Charta der UN und der NATO verstießen.

Während des ganzen Krieges gab es keinen mehr zum Kompromiß bereiten politischen Führer als Präsident Milosevic ...

Gegen den ehemaligen Präsidenten von Jugoslawien wird wegen der Verteidigung von Ju­goslawien vor einem Gericht verhandelt, zu dessen Einrichtung der Sicherheitsrat keine Befugnis hatte. Der Präsident der Vereinigten Staaten aber, der offen und, wie nur allzu bekannt ist, einen Angriffskrieg, „das höchste internationale Verbrechen“ gegen den wehrlosen Irak begangen hat, der Zehntausende von Menschen tötete und dort und anderswo Gewalt verbreitete, hat sich keiner Anklage zu stellen. ... Dies kann nur geschehen, weil Macht vor Recht geht.

Das ICTV und andere ad hoc-Straftribunale, die vom Sicherheitsrat geschaffen wurden, sind illegal, weil die Charta der Vereinten Nationen den Sicherheitsrat nicht ermächtigt, irgendein Strafgericht zu schaffen. Der Wort­laut der Charta ist eindeutig. Wäre eine solche Befugnis 1945 in die Charta aufgenommen worden, gäbe es keine UN. Keine der fünf Mächte, die späteren Mitglieder des Sicherheitsrates, wäre einverstanden gewesen, sich einer strafrechtlichen Befugnis der UN zu unterwerfen. ...

Die Vereinten Nationen müssen im Interesse der einfachen Gerechtigkeit und um frühere Ungerechtigkeit zu korrigieren, die Legalität und Fairneß eines von ihnen geschaffenen Gerichts zu bewerten und die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen in den Augen der Völker zu erhalten, folgendes veranlassen:

Verkündigung eines Moratoriums für alle Verfahren vor allen UN a-hoc-Tribunalen für eine Frist von mindestens sechs Monaten und für weitere Fristen, sofern diese sich für die Vereinten Nationen als notwendig erweisen, um

A) eine Kommission von wissenschaftlichen Experten für internationales öffentliches Recht und Historikern einberufen, um ... festzustellen, ob die Charta den Sicherheitsrat ermächtigt, irgendein Straftribunal zu schaffen ...

B) eine Kommission von wissenschaftlichen Experten für internationales Strafrecht ein­berufen, um den Gang des Verfahrens ... zu überprüfen (und) festzustellen, ob Rechts­irrtümer, Verstöße gegen die Grundsätze eines ordentlichen Verfahrens und Unfairness in der Verhandlungsführung eine Ver­fahrenseinstellung dringend erforderlich ma­chen ...

C) Präsident Milosevic Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um ... wirksam  auf das gegen ihn vorgebrachte Beweismaterial zu antworten ...

D) Haushaltsmittel für unabhängige medizinische Untersuchung, Behandlung und Pflege des ehemaligen Präsidenten in Einrichtungen in Serbien zur Verfügung zu stellen.

(Vollständiger Text in UZ vom 27. Febr. 2004)



Über die „Unschuld“ der Konterrevolution

und programmatische Überlegungen

von Hans Kölsch


Positiv angeregt durch Beiträge zu Revolution und Konterrevolution in den Weißenseer Blättern, Heft 3-4/2003 wendet sich dieser Beitrag der Frage nach dem Anteil konterrevolutionären Wirkens am Scheitern des Sozialismus in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Ländern zu, herausgefordert vor allem durch die vom Zeitgeist diktierte politische Tendenz, diesen Anteil klein zu halten und in Vergessenheit geraten zu lassen.

Das menschliche Gedächtnis besitzt eine Schutzfunktion. Der Schmerz über tragische Ereignisse wird in der Erinnerung mit der Zeit allmählich gemildert und erträglicher. Das machen sich die großkapitalistischen Kräfte zunutze, indem sie die fortschrittsfeindlichen Machenschaften der Konterrevolution mit Hilfe ihrer Meinungsmacher in Vergessenheit geraten lassen wollen. Sie wollen der Kritik an ihren Untaten entgegenwirken, die Wachsamkeit antiimperialistischer Kräfte einschläfern und den kritischen Umgang mit krisenhaften gesellschaftlichen Ereignissen in eine Richtung lenken, die für imperialistische Politik, für antikommunistisches Denken und Handeln von Vorteil, für Theorie und Praxis sozialistischer Politik aber mehr als schädlich ist.

Generell wird behauptet, daß die Restauration des Kapitalismus, die Wiederherstellung der Macht des Monopolkapitals in ehemals sozialistischen Ländern und die dafür zielstrebig eingesetzten auch ökonomischen Hebel (wie zum Beispiel die Einführung der D-Mark in der DDR mit ihren RGW-weiten Auswirkungen) überhaupt nichts mit Konterrevolution zu tun gehabt hätten. Das träfe auch auf die vorgelagerten krisenhaften Erschütterungen von 1953, 1956, 1968 und 1981 zu. Schuld seien ausschließlich politische und wirtschaftliche Unzulänglichkeiten des Sozialismus und die Politik kommunistischer Parteien.[1]

Ein wichtiger Bestandteil dieser Konzeption sind Schlußfolgerungen aus einer prokapitalistischen Analyse der Ursachen von Niederlagen imperialistischer Kräfte in vergangenen Revolutionen, deren Wiederholung um jeden Preis verhindert werden soll. Deshalb richten sich die antikommunistischen Vorgaben für Analysen und Schlußfolgerungen gegen die revolutionäre Partei und den sozialistischen Staat in revolutionären Prozessen, d. h. gegen politisch bestimmende Faktoren im Kräfteverhältnis, die entscheidenden Einfluß darauf haben, daß sich eine Gegenmacht zur Herrschaft und Politik des Großkapitals und eine Macht zum Aufbau des Sozialismus überhaupt herausbilden kann.

Statt in Publikationen den Weg zu Erneuerungen des Sozialismus und zur Erörterung wirklich neu zu erarbeitender Erkenntnisse für kommunistische Theorie und Politik zu öffnen, konzentrieren sich die vom Zeitgeist inspirierten Konzeptionen auf einen Verriß marxistischer Grunderkenntnisse. Dabei gehen auch Erfahrungen des Klassenkampfes aus zwei Jahrhunderten über Bord.

Ein Bestandteil solcher Konzeptionen sind in Deutschland gefälschte Bilanzen im Blick auf ökonomische Hinterlassenschaft der DDR [2], zu deren Verfälschung unter anderem auch ein dramatischer Leitungswechsel in der Treuhandanstalt nötig war. Sie sollen „belegen“, daß Versuche, den Kapitalismus durch den Sozialismus abzulösen, untauglich seien. Der ideologische Druck solcher „Vor­gaben“ durchdringt mitunter sogar Denken und Handeln antiimperialistischer Kräfte, vor allem aber und zuerst solcher, die sich nur selbst dafür halten. Das ist hier in Deutschland sichtbar in den von der PDS abgegebenen Entschuldigungen für antiimperialistische Aktivitäten der SED und der DDR, so für die angebliche Zwangsvereinigung der Arbeiterparteien, für den „unnötigen Mauerbau“ und anderes. Manche Leute stoßen sich auch an der terminologischen Einordnung der Grenzschutzanlagen in die antifaschistische Politik der DDR und übersehen dabei mit ihrer politischen Brille, wie sich in den neuen Bundesländern nach dem Verlust der „Mauer“ eine neonazistische Szene entwickelt hat, die mit Brandstiftungen und anderen Verbrechen Schlagzeilen macht. Weiteres über PDS-Politik ist in Vereinbarungen „rotroter“ Koalitionen zu finden. Diese Farbbenennung solcher Koalitionen wird allerdings nur der Schamröte für opportunistische Kniefälle gerecht, die jene Kräfte zieren würde, wenn sie noch politisches Verantwortungsbewußtsein hätten. Das allerdings kennen sie nicht mehr, wie ihr Chemnitzer Parteiprogramm zeigt.

Der antisozialistische Druck wirkt aber leider bis auf Publikationen und program­matische Beiträge einiger, die man noch mit Recht Genossen nennen darf, und erschwert die Aktionseinheit antikapitalistischer Kräfte im Eintreten für strategische Alternativen und Bündnisse gegen die imperialistische Barbarei, die mit neu­en Maßnahmen das „Frühableben“ von Kranken, Rentnern, Arbeitslosen und am Arbeitsplatz Gestreßten organisiert.

Diesen Fehleinschätzungen zufolge sind die Ursachen für das Scheitern des Sozialismus in den genannten Ländern nicht mit dem Wirken konterrevolutionärer Kräfte verquickt. Man vermeidet überhaupt, von Konterrevolution zu spre­chen, sondern behauptet vielmehr, die Ursache für das Scheitern des Sozialismus liege „nicht im Wirken anderer Kräfte und Faktoren, sondern vor allem in der Anlage, der Verfaßtheit des realen Sozialismus, so wie in der Sozialismuskonzeption und der Führungsfunktion der Kommunisten selbst.“ [3]

Eine richtige Analyse geschichtlicher Ereignisse und des realen Sozialismus (im Unterschied zum theoretischen) schließt natürlich ein, daß Erfahrungen und Erkennt­nisse aus und zu Theorie und Praxis des sozialistischen Aufbaus auch selbstkritisch zu verarbeiten und für sozialistische Zielsetzungen neu zu durchdenken und nutzbar zu machen sind. Jorge Handal hat das auf folgenden Nenner gebracht: „Der Sozialismus kann sich nicht erneuern, ohne sich zu verteidigen und er kann sich nicht verteidigen, ohne sich zu erneuern.“ [4]

Demgegenüber erwecken manche Diskussionen und Publikationen den Eindruck, daß der Zugang zu neuen Erkenntnissen nur möglich sei, wenn man
sich zuvor beim Zeitgeist ein antikommunistisches Alibi verschafft hätte. Dagegen steht hier die Feststellung, daß der Zugang zu neuen Überlegungen und Erkenntnissen nicht dadurch zu gewinnen ist, daß aus der Ursachenanalyse für das Scheitern des Sozialismus einfach eine Seite ausgeklammert und unterschlagen wird. Zum Beispiel ist der „Mauerbau“: überhaupt nicht zu beurteilen, ohne die Frage zu erörtern, was die offene Grenze für den Sozialismus und für das Wirken „anderer Kräfte und Faktoren“ bedeutet hat. Faktisch war diese offene Grenze für die DDR ein wirtschaftlicher Aderlaß, der nicht nur aus ihrer geringeren Arbeitsproduktivität entsprang, sondern von imperialistischer Seite gezielt organisiert war und auch durch die Abwerbung von Spezialisten, z.B. von Fachärzten und anderen, sozialistische Beispielwirkungen zerstören sollte.

Der verschämte oder auch fehlende Umgang mit dem Begriff „Konterrevolution“ ist möglicherweise mit der Vorstellung verbunden, daß Revolution wie Konterrevolution lediglich als eine zugespitzte, meist militärische Auseinandersetzung gesehen werden. Aber konterrevolutionäre Wirksamkeit kennt verschiedene Varianten. Eine ist darauf gerichtet, in einer günstig erscheinenden Situation in konzentrierter Aktion – auch mit militärischen Mitteln - die politische Organisiertheit der Arbeiterklasse und ihrer Bündnispartner zu zerstören und ein großkapitalistischen Interessen dienendes Kräfteverhältnis zu schaffen. Dabei scheut die Konterrevolution im Haß auf die Kraft, die in der Stärke revolutionärer Organisationen der Arbeiterklasse besteht, auch nicht am Mord von Arbeiterführern zurück. Eine andere Variante aber ist bei einem gefestigten sozialistischen System und bei politischer Organisiertheit der Arbeiterklasse darauf gerichtet, diese langfristig zu schwächen, indem mit verschiedenen Methoden ständig Verluste organisiert und im und für den Sozialismus wirtschaftliche Schwierigkeiten bereitet werden, die eine Unzufriedenheit verursachen, die dann für den Klassenfeind nutzbar gemacht werden kann.

*

Der Aufbau des Sozialismus ist ein langfristiger revolutionärer Prozeß, gegen den die Konterrevolution auf lange Sicht arbeitet. Im revolutionären Prozeß des sozialistischen Aufbaus werden in der Übergangsperiode nicht nur die Grundlagen der Ausbeutung beseitigt, sondern im weiteren Verlauf muß auch eine in langen Zeiträumen entstandene Bedürfnisstruktur und vom Privateigentum durchdrungene Lebensweise verändert werden, ebenso wie im Verlaufe von Generationen im Kampf für einen er­träglichen Preis der Ware Arbeitskraft gewachsene Anschauungen, Gewohnhei­ten und Verhaltensweisen bei den ehemals Ausgebeuteten, die sich nun den Zugang zu den Bedürfnissen sozialistischer Arbeitsverhältnisse erst erschließen müssen. Zum Beispiel machte die päpstlich geförderte und vom Westen gelobte polnische Gewerkschaft Solidarnosc sich unter anderem die Schwierigkeiten dieses Prozesses zu nutze, um ungerechtfertigte Lohnkämpfe zu organisieren, die den sozialistischen Staatshaushalt in eine Krise stürzten. Nach der Restauration des Kapitalismus in Polen war allerdings eine solche Ausrichtung der Gewerkschaftsarbeit unerwünscht, also waren Solidarnosc und Herr Walesa nicht mehr gefragt.

Generell stieß jeder Schritt beim sozialistischen Aufbau auf „Konter“, auf Gegenaktionen der verschiedensten Art, die nicht immer in großen, zentral gesteuerten Maßnahmen bestanden, aber alle darauf gerichtet waren, den Aufbau des Sozialismus zu erschweren, zu verlangsamen, zu bremsen und in der Endkonsequenz zu stoppen und umzukehren. So entstand aus Erschwernissen Unzufriedenheit, der Wunsch nach einem leichteren Weg und Empfänglichkeit für skeptische Kritik am Sozialismus. Deshalb war jeder Schritt des sozialistischen Aufbaus auch ein ständiger Kampf, in dem nicht nur die ohnehin gegebenen Schwierigkeiten einer Pionierarbeit zu meistern waren, sondern auch die oft vom Gegner geschaffenen, immer von ihm ausgenutzten Widerstände überwunden werden mußten.

Der feindliche Druck erschwerte auch theoretische und strategische Erörterungen über die Erprobung möglicher Varianten für die Lösung herangereifter Widersprüche. Außerdem gab es beim sozialistischen Aufbau in der Übergangsperiode noch Klassenkräfte, die sich mit ihren Interessen und ihrer Lebensart z.T. mehr mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln verbunden fühlten und die dem schwierigen Übergang zu sozialistischen Arbeits- und Lebensbedingungen mit Vorbehalten gegenüberstanden. Werden solche Schwierigkeiten noch zusätzlich vergrößert, ist mit antisozialistischen Reaktionen zu rechnen.

Der klassenbedingte Inhalt des Kampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus durchdringt innere wie äußere Bedingungen, so daß der sozialistische Aufbau in all seinen Modalitäten nicht nur durch die Eigenschaften, Fähigkeiten und Absichten der sozialistischen Kräfte allein bestimmt ist, sondern auch davon, wie Kontern der imperialistischen Reaktion wirksam begegnet werden muß (siehe z.B. Mauerbau). Das wirft zwar die berechtigte Frage auf, warum es uns nicht bis zuletzt gelungen ist, antisozialistische Bestrebungen wirksam abzuwehren. Aber es ist schon perfid zu fordern, die Antwort auf diese Frage  mit der Auflage zu verbinden, bei der Analyse „andere Kräf­te und Faktoren“ nicht zu beachten. Faktisch führt eine so einseitige Analyse objektiv, ob man das will oder nicht, dazu, auf Antworten hinzuarbeiten, für die vom Zeitgeist schon die auch machtgestützten Vorgaben vorhanden sind. Faktisch war es notwendig, ständig und erneut um ein dem Fortschritt dienliches Kräfteverhältnis zu ringen und auch die zentral gesteuerten Angriffe, gegen Partei und Staat, mit denen das für den sozialistischen Aufbau günstige Kräfteverhältnis geschwächt und zerstört werden sollte, abzuwehren.

*

Im Folgenden werden einige Schwerpunkte konterrevolutionärer Aktivitäten skizziert, die nach Meinung auch einzelner Genossen bei der Analyse der Ursachen für das Scheitern des Sozialismus keine Beachtung verdienen. In der Regel handelt es sich für unseren Leserkreis um bekannte Tatsachen, die hier nicht breiter dargestellt werden müssen. Hervorzuheben bleibt aber, was für die Ursachendiskussion und für konzepti­onelle Überlegungen bedeutsam bleibt.

Von 1918 bis 1920 wurde die junge Sowjetmacht mit der militärischen Intervention imperialistischer Mächte konfrontiert. Die Interventen vereinigten sich mit der inneren Konterrevolution. Für die Verteidigung der Revolution mußte ein verlustreicher Kampf geführt werden. Die junge Sowjetmacht behauptete sich. Erfahrungen aus dieser Zeit sind auch für die Gegenwart und die hier geführte Diskussion wichtig Als erstes ist festzuhalten, wie Lenin die Ursachen für das Scheitern der Konterrevolution und für den Erfolg der Sowjetmacht in seiner Analyse mit der Wechselwirkung innerer und äußerer Kräfte und Faktoren belegt hat.[5] Es kommt nicht darauf an, ob eine Wechselwirkung zwischen inneren und äußeren Kräften und Faktoren in Dokumenten gelegentlich deklariert wird, aber schwerwiegend ist es, wenn sie in Analysen überhaupt  nicht beachtet wird.

Einige Tatsachen und Erfahrungen aus der revolutionären Situation beim Ausgang des ersten Weltkrieges mögen das erhellen:

Die zugespitzte Auseinandersetzung in Rußland forderte von allen Kräften eine eindeutige Entscheidung. Das führte zu einer entsprechenden politischen Polari­sation und war mit irgendwelchen Idealen von „Pluralismus“ unvereinbar. Die neben den Kommunisten in den Sowjets agierenden kleinbürgerlichen Parteien ließen damals die Revolution in Stich und verloren den möglichen Platz an der Seite der Kräfte, die den sozialistischen Aufbau weiterführten. Die Kommunisten mußten sich von ihnen trennen. Das war in hohem Maße vom damaligen allgemeinen Kräfteverhältnis und den Schwie­rigkeiten des Kampfes abhängig; daß es auch anders möglich ist, haben spätere Revolutionen belegt.

In der revolutionären Nachkriegskrise fanden eine Reihe weitere Revolutionen und Aufstände statt. Der erhoffte Beistand anderer staatlich organisierter sozialistischer Kräfte für die Sowjetmacht scheiterte daran, daß diese Revolutionen von der Konterrevolution niedergeschlagen wurden. Besonders schwerwiegend war für den gesellschaftlichen Fortschritt auch international die Niederlage der Novemberrevolution in Deutschland. Die Diskussionen um den möglichen Aufbau des Sozialismus in einem Lande allein spitzten sich zu. Die Kommunistische Partei kapitulierte nicht und organisierte die Kräfte für diesen Aufbau.

Die schweren Verluste an Menschenleben im Weltkrieg, während der militärischen Intervention und des Bürgerkrieges waren mit großen wirtschaftlichen Zerstörungen verbunden. Die Großproduktion war im Vergleich zu 1913 auf 14 Prozent zurückgegangen, die Roheisenproduktion auf 3 Prozent, die Kohleproduktion auf 30 Prozent, die Erdölförderung auf die Hälfte. Es fehlte an Brot und anderen Nahrungsmitteln. Sechs Jahre entbehrungsreicher Arbeit waren erforderlich, um den Vorkriegsstand wieder zu erreichen, und der war ohnehin nicht hoch gewesen. Trotzdem wurde der Kurs auf den sozialistischen Aufbau fortgesetzt. Es bleibt der Vorstellung der Pluralismus-Apologeten überlassen, sich die­se Entwicklung ohne eine straff or­ganisierte revolutionäre Partei mit the­oretischen und politischen Führungsqua­litäten vorzustellen, gegen die sie ständig polemisieren.

Eine ganze Reihe von Tatsachen hinsichtlich der Wirksamkeit der Konterrevolution ergab sich aus dem  anfangs noch vorhandenen, wenn auch reduzierten Fortbestand des Privateigentums an Produktionsmitteln. Es war politisch vernünftig, seinen Fortbestand in jenen Bereichen zuzulassen und zu nutzen, wo Privatbetriebe noch einen Beitrag zur Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse leisten konnten. Allerdings ist erwiesen, daß Privateigentum vor allem produziert und sich reproduziert, um Gewinn zu machen, also um das private Eigentum zu mehren. Das führte Ende der zwanziger Jahre in der Sowjetunion zu einer schweren Versorgungskrise der Bevölkerung. Die kleinen und mittleren Landwirtschaftsbetriebe hatten ihre Produktion gesteigert, zum großen Teil aber zur notwendigen Verbesserung der Eigenversorgung genutzt, so daß diese Steigerung keine großen Auswirkungen auf die Belieferung des Marktes für die Bevölkerung hatte. Dazu wäre eine wesentlichere Steigerung der Produktion erforderlich gewesen, für die eine genossenschaftliche Organisation der Arbeit notwendig gewesen wäre. Der Kurs der Partei auf eine beschleunigte Genossenschaftsentwicklung wurde jedoch von den Kulaken massiv bekämpft. Sie stellten die Belieferung des Marktes mit ihrem überschüssigen Getreide ein, erzeugten eine gesellschaftliche Notlage und verschärften so den Klassenkampf in verschiedenen For­men. Das Problem mußte von der Sowjetmacht gelöst werden. Darum wurden zurückgehaltene Überschüsse beschlagnahmt und der Versorgung zugeführt. Sabotage wurde gerichtlich geahndet und im Ergebnis des Kampfes wurden die Kulaken enteignet

In späteren Revolutionen war das Kräfteverhältnis günstiger. Die Existenz der Sowjetunion war ein Faktor, der antisozialistischen Machenschaften der Privateigentümer Grenzen setzte. Daraus und auch aus besseren produktionstechnischen Möglichkeiten für die Genossenschaftsentwicklung ergaben sich neue Möglichkeiten, Mittelbauern und sogar Großbauern für den sozialistischen Aufbau zu gewinnen. Generell ist jedoch die Erfahrung zu beachten, daß Privatbetriebe in den sozialistischen Aufbau nur einbezogen werden können, wenn dafür eine flexible staatliche Regulierung erfolgt, die darauf hinwirkt, daß ihr gesellschaftlich nützlicher Beitrag nicht durch die aus dem Gewinnstreben der Privateigentümer resultierenden sozialen Auswirkungen ins Gegenteil verkehrt wird. Untersuchungen in den halbstaatlichen Betrieben der DDR haben Fortschritte in der Produktivität belegt, aber auch die Tatsache, daß stark reduzierte Privateigentumsanteile immer noch negative Auswirkungen hatten. In diesen Betrieben gab es für die Arbeiter keine Wettbewerbsbewegung für neue Arbeitsmo­tivation, keine Neuererbewegung, und die Gewerkschaftsarbeit war zum Teil wie in reinen Privatbetrieben erschwert. Auch im Bereich der Landwirtschaft zeigten 1958 Untersuchungen dieses Widerspruchsproblem. Einerseits wirkte es sich positiv aus, daß kapitalistische Konkurrenzunternehmen stark eingeschränkt waren und gute Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Produkte bestanden. Viele Landwirtschaftsbetriebe, vor allem solche der Mittelbauern, sind bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit vorangekommen. Aber eine weitere Steigerung auch ihrer Einnahmen wurde nicht im Übergang zur genossenschaftlichen Produktion gesucht. Spontanes Streben dräng­te dahin, gemeinnützig angelegte Regelungen in der Preisgestaltung, der Besteuerung und der Akkumulationsmöglich­keiten in eigennütziger Weise zu umgehen. Trotzdem ist es gelungen, in den folgenden zwei Jahren, bei noch offener Grenze zum imperialistischen Nachbarstaat, die Genossenschaftsbewegung zum Erfolg zu führen.

*

In Zuarbeiten für ein neues Parteiprogramm der DKP - das muß gesagt werden, nicht nur obgleich, sondern gerade auch weil die DKP derzeit die vorwärtsweisendste Organisation in Deutschland ist - werden Erfahrungen mit den notwendigen revolutionären Funktionen des sozialistischen Staates leider nicht berücksichtigt.

In Diskussionen um Zeitspannen und um das Ausmaß der Zulassung von Privatbetrieben beim Aufbau des Sozialismus sind die konkreten Bedingungen im jeweiligen Land für unterschiedliche Regelungen bestimmend. Da sind weder radikale Einschnitte noch kapitalfreundliche Duselei von Nutzen. In jedem Falle aber bleibt die regulierende und kontrollierende Funktion des sozialistischen Staates von strategischer Bedeutung.

Sowohl die Fixierung geeigneter staatlicher Regulierungsmaßnahmen als auch die Kontrolle ihrer Einhaltung und Durchführung war eine Form des Klassenkampfes, ohne daß dabei Barrikaden errichtet worden sind, und das trotz der unmittelbaren Nachbarschaft einer imperialistischen Großmacht. Der favorisierte Entwurf für das geplanten Parteiprogramm der DKP wirft in dem wichtigen Abschnitt: „Die Zukunft zum Kapitalismus - der Sozialismus“ [6] die Frage auf, mit welcher Achtung vor den Parteimitgliedern und vor Sympathisanten mit deren Erwartungen an ein neues Partei­programm er geschrieben worden ist? Soll es zum Beispiel Professoren mit ihren Literaturkenntnissen vorbehalten blei­ben, sich die Frage zu stellen, warum die Programmautoren überhaupt Marx und Engels bemühen, wenn sie doch nur einen Bruchteil der von ihnen vermittelten Erfahrungen der Pariser Kommune für wichtig halten und sie auf zwei Feststellungen reduzieren, nämlich daß öffentlich Bedienstete gewählt und jederzeit absetzbar sein sollten und daß eine bürokratische Verkrustung durch einen ständigen Personalaustausch zu vermeiden sei? Für literaturvertraute Kommunisten ist hier allerdings sichtbar, daß die Verfasser in befremdlicher Weise, d.h. unter dem Anschein einer zustimmenden Äußerung zu den Arbeiten von Marx und Engels über die Pariser Kommune, gegen deren wichtigsten Erkenntnisse Position beziehen und sie den Lesern, gelinde gesagt, vorenthalten. Nämlich die Erkenntnisse von der notwendigen Lösung der Machtfrage in der Revolution, von der abhängig ist, ob die Arbeiter und andere Volkskräfte ihren Interessen gesellschaftlich Geltung verschaffen können.[7] So aber müßte sich für Programmleser ohne entsprechenden Bücherbestand geradezu die Frage aufdrängen, warum denn die Pariser Kommune in der internationalen Arbeiterbewegung so große Achtung und Aufmerksamkeit erfahren hat, wenn doch die im Programmentwurf genannten Erfahrungen alles zu sein scheinen? Und: Warum begegnen die Verfasser dem gegebenen Zusammenhang von Staat und Revolution mit solchem Vorbehalt?

Ein anderes Problem aus dem vorgeschlagenen Programmtext steht mit dem von mir kritisch Vermerkten vermutlich im Zusammenhang, erinnert aber an einen Märchentext.

Durch welches Wunder ist es zu erklären, daß verschiedene Klassen und Schichten mit ihren unterschiedlichen und zum Teil gegensätzlichen Interessen sich plötzlich in Kräfte verwandelt haben sollen, die „gemeinsam zum Aufbau des Sozialismus beitragen und das Ziel einer vom Kapitalismus befreiten Gesellschaft verfolgen“, wobei diese „Gruppen“ mit ihren unterschiedlichen Interessen lediglich darauf achten müssen, „daß Interessen angesprochen und diskutiert und in den gesellschaftlichen Gestaltungsprozeß ein­gebunden werden können“? [8] Klassenverhältnisse ändern sich nicht dadurch, daß sie schön geredet werden.

*

Nun zu anderen Ereignissen und Erfahrungen des Kampfes mit der Konterrevolution. Die Aggression des faschistischen Deutschland war für die Völker der Sowjetunion, für die Partei und den sozialistischen Staat die schwerste und opferreichste Auseinandersetzung. Menschenleben, Wohnstätten, Wirtschafts­einrichtungen und Kulturgüter wurden in unvorstellbaren Ausmaßen zerstört und vernichtet. Doch in schweren Kämpfen wurde nicht nur das eigene Land von den Aggressoren befreit, sondern der Hauptbeitrag zur Befreiung vieler Völker vom Faschismus und zum Sieg über die Aggressoren geleistet.

Ähnlich wie die Atombombenabwürfe der USA auf Hiroshima und Nagasaki und die Giftgasangriffe auf die Demokratische Republik Vietnam hatte auch die faschistische Aggression gegen die Sowjetunion mit ihren Folgen eine Langzeitwirkung. Zwar gelang es, in opferbereiter Arbeit in drei Jahren den Großteil der Kriegsschäden zu beheben, aber damit war in der Volkswirtschaft erst der Vorkriegsstand wieder erreicht. Wie schon in den zwanziger Jahren hatte sich damit der Zeitverlust beim sozialistischen Aufbau weiter vergrößert.

Von 1917 bis 1947 sind der sozialistischen Aufbauarbeit durch Bürgerkrieg und faschistische Aggression sechs Jahre verlorengegangen. Die Beseitigung der Kriegsschäden führte zum Verlust von insgesamt neun weiteren Jahren. Diese Tatsache findet in sozialismuskritischen Erörterungen über die Effektivität sozialistischer Wirtschaft keine Beachtung. Damit konnten die in diesem Zeitraum möglichen Fortschritte des Sozialismus nicht erreicht werden. Trotzdem erlangte die Sowjetunion im Ergebnis ihres Sieges über die faschistischen Aggressoren einen Höhepunkt ihres internationalen Ansehens und ihrer internationalen Ausstrahlungskraft. In der gleichen Zeit aber formierten die imperialistischen Kräfte mit dem Marshallplan, der Atombombendrohung, der NATO-Gründung und der Politik des Roll Back ihre konterrevolutionären Potentiale in neuer Weise.

Angesichts dieser Entwicklung waren in der Sowjetunion erhöhte Anstrengungen erforderlich, sich gegen die Gefahr einer erneuten Aggression zu wappnen. Doch Militärausgaben im Sozialismus schlagen im Unterschied zum Kapitalismus in ganz anderer Weise zu Buche. Die Rüstung im Kapitalismus ist für eine Reihe von Konzernen und Zulieferbetrieben ein lukratives Geschäft. Der Staat bezahlt die Rüstungsprodukte und kassiert dafür bei den Steuerzahlern. Kommt dabei der Staatshaushalt in eine Schieflage, helfen die Banken mit Krediten für teure Zinsen. Auch damit werden die Steuerzahler belastet, wie heute zu erleben. Im Sozialismus dagegen müssen die Mittel zur Finanzierung des militärischen Schutzes vom erarbeiteten Volkseinkommen der sozialistischen Gemeinschaft abgezogen werden. Das betrifft all jene Mittel, von denen Gemeinschaftseinrichtungen, sozialer und kultureller Fortschritt, individuelle Einkommen, Investitionen, Ausgaben für Forschung und Umweltschutz abhängig sind. Die Aggressionsdrohungen des Imperialismus schränken also auch ohne Intervention die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten der sozialistischen Gesellschaft ein.

Daran ändert keine noch so gut gedachte Sozialismuskonzeption etwas, und auch kein „Sozialismusmodell“ ist dagegen gefeit. Zusätzliche Erschwernisse ergaben sich im kalten Krieg aus der imperialistischen Embargo-Politik, aus restriktiven Handelsbestimmungen, verstärkt durch Sabotage und Schädlingsarbeit. Für sozialistische Länder wurde besonders der Zugang zu allen Bereichen, die für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt bedeutsam waren, blockiert.

Angesichts solcher Feindarbeit gab es ein schwerwiegendes Versäumnis. Die Ko­operation im RGW beruhte im Wesentlichen auf Abstimmungen und Vereinbarungen zwischen sozialistischen Staaten mit der hier vorherrschenden einzelstaatlichen wirtschaftlichen Rechnungsführung. Notwendig wäre die Ergänzung mit Elementen einer internationalistischen wirtschaftlichen Rechnungsführung gewesen, die wirklich zu den Anfängen eines sozialistischen Weltmarktes hingeführt hätte und mit der vor allem eine Zentralisation der Mittel und Kräfte für die Erfordernisse der wissenschaftlich-technischen Revolution möglich geworden wäre. Die Anfänge einer sozialistischen internationalen Arbeitsteilung reich­ten unter den Bedingungen des internationalen Klassenkampfes nicht aus. Der imperialistische Druck mit ausgeklügelten Regelungen in Handel, Kreditwesen und mit Embargobestimmungen führte zu systemöffnenden Eingriffen in das sozialistische Lager und zum selektiven Aufbau und Ausbau wirtschaftlicher Abhängigkeiten von kapitalistischen Mächten. Auch gesellschaftliche Fortschritte haben mitunter widersprüchliche Folgen.

Das in antifaschistischen Kämpfen entwickelte sozialismusgünstige Kräfteverhältnis erleichterte und förderte den revolutionären Aufbruch in weiteren Ländern und den Ausbruch aus dem imperialistischen Kolonialsystem. Aber die neuen Staaten des gesellschaftlichen Fort­schrittes waren sofort mit unterschiedlichen Machenschaften der imperialistischen Konterrevolution konfrontiert und bis hin zu Kriegen harten Belastungen ausgesetzt. Besonders erbarmungslos wur­de die Demokratische Republik Vietnam von einem der konterrevolutionären Kriege getroffen, gegen den allerdings im Weltmaßstab Solidarität wirksam geworden ist, denn dem Sozialismus ist Solidarität wesenseigen. Schlagartig jedoch haben sich dabei die Anforderungen an Solidaritätsleistungen erhöht, deren Haupt­anteil die Sowjetunion erbracht hat. Mit dem politischen Zuwachs an solidarisch verbundenen Kräften mußten zugunsten der Solidaritätsleistungen jedoch auch ökonomische Abstriche an inneren Entwicklungsmöglichkeiten vorgenommen werden. Ökonomische Potentiale wachsen im Sozialismus nur durch Arbeit.

Wenn alle solche Tatsachen konterrevolutionären Wirkens aus analytischer Arbeit und entsprechenden Schlußfolgerungen ausgeklammert werden, dann ist es natürlich leicht, Demokratie-Konzepte zu propagieren, die außerhalb der Bedingungen des Klassenkampfes zwar denkbar, aber nicht realisierbar sind. Solche Rezepte geraten damit in die Nachbarschaft des kategorischen Imperativs von Kant, bei dem letztlich die Verwirkli­chung des moralischen Anspruches nicht entscheidend ist (weil sie ja durch Fremdeinwirkung verhindert werden kann), sondern nur die Absicht, das Wollen, dem moralischen Anspruch zu genügen. Damit aber wird solch moralischer Anspruch (und werden die genannten Demokratie-Konzepte) zwar propagandistisch wirksam (und das wahrt den guten Ruf im Wirkungsbereich des Zeitgeistes), berühren aber die realen Verhältnisse überhaupt nicht.

Bei der einseitigen Sicht auf die Ursachen für das des Scheitern des Sozialismus wird auch die Tatsache übersehen, daß bei Beachtung der Wechselwirkung im Kampf gegensätzlicher Klassen auch die sozialistische Seite auf die andere Seite einwirkt und eingewirkt hat. Die humanitäre Macht des Sozialismus in der Sowjetunion und anderen Ländern hat die längste Periode des Frieden in Europa gebracht. Als Konter gegen diese Wahrheit gedacht, wurde die These von der Friedensfähigkeit des Imperialismus unter die Leute gebracht. Der Wahrheit zuliebe hätte gesagt werden müssen, daß der Imperialismus zwar nicht wegen eingeschränkter Aggressionsmöglichkeiten zu­grunde geht, daß er jedoch nichts unversucht lassen wird, diese Einschränkungen zu beseitigen, weil Frieden und eine Welt ohne Aggressionsmöglichkeiten nicht sei­nem Wesen entsprechen.

In eben dieser Richtung war und blieb er in Westdeutschland aktiv, mit dem Verbot der KPD und der FDJ, mit den Berufsverboten, mit Zuchthaus- und Gefängnisstrafen für Friedensaktivisten, und ebenso außenpolitisch mit der Stationierung von Raketenwaffen gegen den sozialistischen Nachbarn und den Planungen des Ministeriums für Gesamtdeutsche Fragen für den Tag X, wie auch mit dem Ausbau Westberlins zu einem gesponserten Schaufenster für die kapitalistische Lebensweise.

Auch in sozialer Beziehung hat die Existenz des Sozialismus den Kampf um (wirkliche) Reformen in kapitalistischen Ländern begünstigt. Das zeigt sich in Erfolgen von Lohnkämpfen und in arbeitsrechtlichen Fragen in einem Ausmaß, an das heute nur schwer zu denken ist. 1956/57 streikten zum Beispiel die Metallarbeiter von Schleswig-Holstein. Sie verlangten für sich im Krankheitsfall die gleichen Rechte, wie sie für Angestellte gültig waren: Keine Karenzzeit und 90 Prozent Lohnausgleich für den Zeitraum von 6 Wochen. Solche Rechte waren in der DDR lange gesetzlich geregelt. Von hier aus erfuhren die Streikenden auch Solidarität, während die Massenmedien im Westen gegen die Streikenden Gift und Galle verbreiteten und Adenauer gegen sie staatlichen Druck machte. Doch die Streikenden hatten Erfolg. Den Wirkungen restriktiver Maßnahmen vertrauend, haben die Gegner der Streikenden den Kampf verschärft, obwohl die Erfüllung der Streikforderungen zu keiner ernsthaften Gefährdung großkapitalistischer Interessen geführt hätte. So dauerte der Kampf sechzehn Wochen. Das für die Unternehmer und ihre staatlichen Helfer unerwartete Ergebnis war jedoch, daß der gut organisierte Streik zur Ausweitung von Solidaritätsaktionen führte und auch die anfänglichen Vorbehalte aus antikommunistischen Einflüssen gegenüber Solidaritätsaktionen aus der DDR unwirksam wurden und sich eine politische Polarisation abzeichnete, in der Solidarität für soziale Reformen der Feindschaft gegen solche Reformen gegenüber stand, die den imperialistischen Strategen nicht behagte. Das führte später zu einer flexibleren Politik gegenüber sozialen Forderungen.

Die Ausstrahlungskraft der Sowjetunion nach dem Sieg über den Hitlerfaschismus und das neue Kräfteverhältnis in der Welt hat auch den Kampf nationaler Befreiungsbewegungen und die Zerschlagung des imperialistischen Kolonialsystems wesentlich gefördert.

In der politisch für uns so elenden Zeit, ist es nicht nur wichtig, die Erinnerung an solche Tatsachen wach zu halten, selbst wenn das im schon genannten Programmentwurf nur skizzenhaft geschieht, aber für Kommunisten ist es noch wichtiger, die Frage zu stellen und zu beantworten, was die Ursachen für den epochalen Erfolg des Sozialismus gewesen sind, und ohne Scheu vor dem Zeitgeist das revolutionäre Erbe des Sozialismus für erneuerte Sozialismus-Konzeptionen nutzbar zu machen. Doch leider ist davon im diskutierten Programmentwurf nichts zu finden, außer Passagen, die Überlegungen in dieser Richtung geradezu verhindern werden.

Die konterrevolutionären Auswirkungen des Imperialismus auf unseren Kampf haben sich vor allem im Ergebnis der Politik des „Wandels durch Annäherung“ verstärkt. In dieser Politik war die konterrevolutionäre Absicht so gut getarnt, daß sie mehr erreicht hat als Kriege. Die Klagen der Reaktion über den „Eisernen Vor­hang“ brachten den Unmut über den erschwerten Zugang für konterrevolutionäre Wirksamkeit zum Ausdruck, was mit einer Welle der Kritik an fehlender „Demokratie“ begleitet wurde. Mit dieser „neuen deutschen Ost-Politik“ wurden Durchbrüche erreicht. Mit „Wandel“ war gemeint und gefordert: eine Abschwächung antiimperialistischer Kritik und Politik der sozialistischen Staaten. Dafür gab es Belohnung in Form des Überganges vom militanten Antikommunismus zu Handreichungen für die Annäherung sozialistischer Kräfte an sozialismusfremde Positionen. In dieser Richtung wurden auch die Vereinbarungen über die friedliche Koexistenz 1975 ausgehöhlt. Von die­ser Politik war auch das gemeinsame Papier von SPD und SED von 1987 durchdrungen. Der hier erzielte ideologische Einbruch ist auch in solchen Einschätzungen sichtbar wie der, daß die Politik der friedlichen Koexistenz früher mehr rhetorisch als eine Form des Klassenkampfes interpretiert worden sei, während nun eine solche Interpretation nicht mehr angängig sei, weil sie jetzt als Form und „Mittel für die Entwicklung, die Zusammenarbeit und den Wettstreit der un­terschiedlichen Systeme“ begriffen wer­den könne und müsse.[9] In diesen Zeiten vor allem sind auch die Anfänge für die sich verbreitende kosmetische Verschönerung konterrevolutionären Wirkens und für die Verdrängung der Erfahrungen über den Kampf zwischen Sozialismus und Imperialismus seit 1917 zu suchen.

Das letztgenannte Zitat entsprach keiner Einzelmeinung. Es kennzeichnet eine um sich greifende Praxis, in der sich der Klassenfeind scheinbar in einen fairen Wettbewerbspartner verwandelte, während er in Wirklichkeit, sein wirtschaftliches Übergewicht nutzend, die Rahmenbedingungen für den „Wettbewerb“ in seinem Interesse gestaltete. In Wettbewerbsvergleichen gerieten gemeinnützige Errungenschaften der DDR, auch im Ergebnis einer imperialistischen medialen Strategie, in den Hintergrund, so unser Gesundheitswesen, unser Bildungssystem, die bei uns bestehende soziale Sicherheit, in der Arbeitslosigkeit ein Fremdwort war, die Kulturarbeit mit ihren gefragten Bibliotheken, mit der neuen Besucherstruktur in Theatern, Opern und Konzerten, die Obhut gesicherten Wohnens ohne Gefahr der Obdachlosigkeit. Demgegenüber wurden Supermärkte, einseitiges Konsumdenken, ein sich überschlagender Modewechsel und eine Leichtigkeit vortäuschende Wegwerfgesellschaft zu Anziehungspunkten. Bei uns vorhandene Versorgungslücken erlangten gegenüber sozialen Errungenschaften einen Stellenwert, der sozialistisches Bewußtsein schwächte (bis in die Reihen der SED) und mit dem auch antiimperialistische Kritik und Widerstandskraft zu erliegen begann, was auch der einsame schwarze Kanal nicht verhindern konnte.

Bürgerliche Demokratie-Konzepte sind dieser Entwicklung in einem solchen Maße entgegengekommen, daß sie in schwierigen Situationen des sozialistischen Aufbaus zu konstitutiven Bedingungen für die Steigerung der Schwierigkeiten zu Krisen wurden, in denen die konterrevolutionären Kräfte offen agieren konnten. Schwer zu verstehen ist, daß solche unbestreitbaren Tatsachen, die den Niedergang des Sozialismus begünstigt haben, zu erinnernswerten Beispielen für einen neuen Sozialismus werden. Im bereits zitierten Programmentwurf ist kein kritisches Wort in dieser Richtung zu finden. Dafür wird in einseitiger Weise behauptet: „Der Versuch das bürokratisch-administrative ‘Sozialismusmodell’ auch auf entwickelte Länder wie die DDR und die CSSR zu übertragen, führte zu widersprüchlichen Entwicklungen, die sich un­ter anderem in den Krisen von 1953 (DDR), 1956 (Ungarn, Polen), 1968 (CSSR) und in Polen (vor allem 1980/ 81) äußerten.“ [10]

Letztlich hatten die konterrevolutionären Attacken über Jahrzehnte hinweg eine solche substantielle Schädigung und Schwächung sozialistischer Kräfte herbeigeführt, daß antiimperialistischer Widerstand der Schlußattacke der Konterrevolution nichts mehr entgegenzusetzen hatte. Das erweckt den Eindruck von Zusammenbruch. Aber zum Beispiel in der Sowjetunion wurde der Zusammenbruch tatsächlich erst durch die konterrevolutionäre Gruppierung von Gorbatschow und Jelzin herbeigeführt. Mit der Preisgabe der DDR begannen auch die Grenzöffnungen für die NATO. Übereinstimmung mit eigenen Einschätzungen zeigt auch eine solide Analyse über Revolution und Konterrevolution in Rußland.: 11

Revolutionäre Erkenntnisse von Marx, Engels und Lenin waren nicht der Ausgangspunkt für die Schwächung sozialistischer Positionen im Kampf gegen die Konterrevolution, sondern im Gegenteil deren ungenügende Beachtung und ihre kaum erfolgte Bereicherung und Weiterentwicklung. Krisenhafte Erschütterungen führten nicht zum „Zusammen­bruch“ des Sozialismus, sondern wurden von der Konterrevolution ausgenutzt und etappenweise bis zur Liquidierung des Sozialismus verschärft. So erfolgte auch der organisierte „Zusammenbruch“ der DDR erst nach der Maueröffnung, der Einführung der D-Mark und der treu­händerischen Ausplünderung der DDR.

Kritische Einschätzungen zur Partei und zum Staat beim sozialistischen Aufbau werden fragwürdig, wenn deren revolutionärer Charakter zur Disposition gestellt wird, anstatt der Frage nachzugehen, wodurch dieser revolutionäre Charakter geschwächt und entstellt worden ist.

Dann wird ähnliches sichtbar, was auch gegenwärtig die alternative Wirksamkeit und Einheit linker Kräfte erschwert. Wenn wir mitunter, wie zum Beispiel auch 1975, die Möglichkeiten und Absichten des Klassenfeindes mit seiner Politik des Wandels durch Annäherung und seiner Auslegung der friedlichen Koexistenz unterschätzt haben, dann kann eine Fehlerkorrektur doch nicht darin bestehen, den Klassenfeind ganz zu vergessen. Zu den neu oder tiefer zu durchdenkenden Problemen gehören vor allem Erkenntnisse vom Kräfteverhältnis im Klassenkampf, besonders Erkenntnisse von jenen Faktoren, die für seine Veränderung im Interesse sozialistischer Perspektiven entscheidend sind. Dazu gehören auch neue Konzeptionen, die jedoch durch Erkenntnisse zu bereichern sind, wie der revolutionäre Prozeß des sozialistischen Aufbaus weiter voran zu führen ist, bevor überhaupt an einen Übergang zur höheren, kommunistischen Phase gedacht werden kann. Entscheidend ist und bleibt für all das die Theorie und Methode des Marxismus-Leninismus.

Für mich ist die DKP die wichtigste antikapitalistische Organisation in Deutsch­land. Meine Kritik ergibt sich deshalb vor allem aus Sorge, daß aus ihr etwas ähnliches wie die PDS werden könnte.


Krise ohne Widerstand?

Gehören Arbeitslose noch zur Arbeiterklasse? *

Über Konsequenzen der sozialen Spaltungen für die Klassentheorie

von Werner Seppmann

 


Nach der Phase eines sozialstaatlich regulierten Kapitalismus, der - zumindest in den westeuropäischen Kernländern - die drängendsten sozialen Probleme gelöst zu haben schien, brechen gesellschaftliche Widerspruchsformen auf, die schon als überwunden galten. Die Arbeitslosigkeit verfestigt sich, und die Zahl der Menschen, die für den kapitalistischen Produktionsprozeß benötigt wer­den, schwindet. Die Überzähligen werden an den Rand, in eine Zone der Unsicherheit gedrängt. Mit der Ausgrenzungs­gefahr haben auch Menschen zu kämpfen, die noch vor einem Jahrzehnt in gesicherten Verhältnissen lebten. Scheinbar unaufhaltsam vermehrt sich auch die Gruppe der arbeitenden Armen, also jener Arbeitskraftverkäufer, die durch ihre Berufstätigkeit kaum ihren Lebensunterhalt verdienen können. *

Ende des "Sozialstaates"

Durch die eskalierende Widerspruchs­entwicklung drängt sich die Schlußfolgerung auf, daß die Epoche eines sozialstaatlich regulierten Kapitalismus endgültig in ihr Endstadium eingetreten ist, zumal der herrschende Block nichts unversucht läßt, die Ergebnisse der Spaltungs- und Ausgrenzungsdynamik durch die Demontage sozialer Sicherungssysteme zu zementieren: Selbst auf den propagandistischen Gebrauch von Formeln eines "sozialen Interessenausgleichs" wird nunmehr verzichtet. Nicht Armut und Arbeitslosigkeit werden bekämpft, sondern die Betroffenen. Das "soziale Netz" wird ausgedünnt und der Druck auf die Krisenopfer erhöht.

Zwar existierten auch in den "Wirt­schaftswunderzeiten" der alten Bundesrepublik große soziale Unterschiede und Unsicherheitsmomente. Es gab Armut und Arbeitslosigkeit, jedoch hatten sie gesamtgesellschaftlich einen anderen Stellenwert als heute. Bis in die 80er Jahre dominierte das Gefühl, daß die meisten Schwierigkeiten überwunden werden könnten. Das hat sich entscheidend geändert: Kaum jemand glaubt noch, daß es ihm morgen besser gehen wird als heute.

Bei der Einschätzung der aktuellen Spaltungstendenzen herrscht oft Ratlosigkeit: sie wollen nur noch schlecht in traditionelle Interpretationsraster hineinpassen. Zwar ist die Intensität und sozial zerstörerische Kraft der Krisenentwicklung unbestritten, unklar sind jedoch die daraus resultierenden Konsequenzen: Wie sind soziostrukturell die Arbeitslosen und vor allen Dingen die Ausgegrenzten, die kaum noch Hoffnung haben, jemals wieder Arbeit zu bekommen, klassenanalytisch einzuordnen? Können sie noch mit ihren beruflichen Positionen, die sie nun verloren haben, erfaßt werden? Gehören Menschen, deren Arbeitskraft offenbar nicht mehr gebraucht wird, noch zur Arbeiterklasse?

Die sozialen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte, von denen uns nun gesagt wird, daß davon Abschied genommen werden müsse, hatten mehrschichtige Voraussetzungen. Sie waren zunächst das Ergebnis politischen Drucks und gewerkschaftlicher Kämpfe. Insoweit waren die sozialpolitischen Zugeständnisse der Preis, den das Kapital zu zahlen bereit war, um weitergehenden Forderungen der Arbeiterbewegung das Wasser abgraben zu können. Möglich wurde der "Sozial­staat" jedoch durch Besonderheiten der ökonomischen Entwicklung: Die langen Konjunkturwellen nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten in Verbindung mit einem raschen Anstieg der Arbeitsproduktivität die Basis sozialstaatlicher Konzepte: Es gab real mehr zu verteilen als in früheren Entwicklungsphasen, und es entwickelte sich durch den Anstieg der Konsumgüterproduktion in einem bisher nicht gekannten Umfang auch die Notwendigkeit, die soziale Basis des Konsums zu verbreitern. Sozialstaatliche Zugeständnisse waren also prinzipiell möglich geworden.

Und sie waren auch durchsetzbar, weil in der Phase ökonomischer Prosperität die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt war. Hinzu kam, daß im Schatten der Systemkonfrontation zwischen Kapitalismus und Sozialismus das Kapital bereit war, Zugeständnisse zu machen. Diese Voraussetzungen des "Klassen­kompromisses" können in wesentlichen Teilen als nicht mehr gegeben angesehen werden.

Es haben sich sowohl die Verwertungsbedingungen für das Kapital verändert, aber auch die gesellschaftliche Machtachse hat sich verschoben. Seit den 80er Jahren schien die Zeit günstig, um die Ausbeutung der Arbeitskraft zu intensivieren. Eine konjunkturelle Schwächephase, die auf die Arbeitenden verunsichernd und disziplinierend wirkte, wurde ausgenutzt, um tiefgreifende betriebliche Veränderungen vorzunehmen. Ziel dieser Umgestaltungsaktivitäten war es nicht nur, die Produktivität zu erhöhen, sondern allmählich auch die Widerstandsfähigkeit der Belegschaften zu schwächen. So führten die ergriffenen Rationalisierugsmaßnahmen zur Ausdünnung der Stammbelegschaften, die (zumindest in den großen Betrieben) die Träger einer wirksamen Interessenvertretung waren. Bei Neuanstellungen wurden die traditionellen Kernbelegschaften durch Angelernte, zunehmend auch durch Zeitarbeiter ersetzt, die innerhalb des betrieblichen Ablaufes sehr oft eine selbständige Gruppe darstellen. Weil sie eigene Interessen und zwar hauptsächlich nach Fest­einstellung haben, verhalten sie sich oft besonders beflissen und angepaßt.

Ausgrenzungsmaschine

Die Unsicherheit des Arbeitsplatzes wurde zur prägenden Erfahrung. Nach einiger Zeit reichte es schon aus, mit der bloßen Möglichkeit der Auslagerung zu drohen, um weitreichende Zugeständnisse zu erreichen. Allmählich gelang es dem Kapital, die Lohnquote zu senken und die Profitrate zu erhöhen. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre muß sogar von explodierenden Gewinnen gesprochen werden, die nunmehr wiederum zur verstärkten "Rationalisierung" eingesetzt werden konnten - bekanntlich mit regelmäßigem Arbeitsplatzabbau und einem weiteren Anstieg der industriellen Reservearmee. Denn mit den steigenden Unternehmensgewinnen wuchs das Kapitalvolumen, das in weitere arbeitsplatzvernichtende Rationalisierungen (alternativ auch zu betrieblichen Zusammenschlüssen und Übernahmen) investiert werden konnte - und im Sinne kapitalitischer Konkurrenzlogik auch investiert werden mußte.

Ökonomische Progression wurde zur Ausgrenzungsmaschine: Mit immer größerer Geschwindigkeit wurde durch die gesellschaftliche Reichtumsvermehrung Armut produziert. Es trat das Gegenteil von dem ein, was vom "ökonomischen Sachverstand" mit demagogischem Eifer verbreitet wird: Mit dem Anstieg der Unternehmergewinne werden nicht neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, sondern Arbeitsplätze in immer größerem Tempo vernichtet.

Aufgrund ihrer Intensität hat die gegenwärtige Krise nur wenig mit dem gewöhnlichen konjunkturellen Auf und Ab einer kapitalistischen Ökonomie zu tun: wir erleben, daß auch durch wirtschaftliche Aufstiegstendenzen die Beschäftigungsmisere nicht überwunden wird. Die Gruppe, die gänzlich an den Rand gedrängt wird, weil sie für die Mehrwertproduktion nicht mehr benötigt wird, wächst in schnellen Schritten: Armut und Ausgrenzung werden zu festen Größen der gesellschaftlichen Entwicklung. Der Pariser Soziologe Robert Castel spricht von der "Wiederkunft einer massenhaften Verwundbarkeit", die eigentlich als Relikt vergangener Armutsphasen galt. ("Die Metamorphose der sozialen Frage. Eine Chronik der Lohnarbeit", 2000)

Das Besondere der gegenwärtigen sozial destruktiven Prozesse besteht jedoch nicht nur in einer schärferen Polarisierung des Verhältnisses von Kapital und Arbeit. Eklatant ist vor allem die Tatsache, daß Spaltungstendenzen mitten durch die Schichten der Arbeitskraftverkäufer selbst verlaufen: Da gibt es diejenigen, die Arbeit haben, und es gibt die Arbeitslosen. Und unter ihnen wächst die Gruppe, die keine realistische Chance besitzt, jemals wieder beschäftigt zu wer-den.

Aber es gibt auch noch die Spaltung innerhalb der Arbeitswelt, ja innerhalb des einzelnen Betriebes: Um die Kernbelegschaften auf der einen Seite entwickelt sich eine immer breitere Zone mit extrem belastenden, niedrig entlohnten und sozial unsicheren Arbeitsverhältnissen. Den Kernbelegschaften ist eine privilegierte Stellung zugedacht, weil sie - mit Beteiligung reformistischer Gewerkschaften - einen Stabilisierungsfaktor darstellen. Auf der Basis sozialer "Privilegierung" und gruppenzentrierter Organisations­strukturen der Arbeitsprozesse sollen in den qualifizierten Produktionsbereichen Kreativitätspotentiale ausgeschöpft und loyale Haltungen gefördert werden. Diesen sozial verträglichen Bereichen der Arbeitswelt sind hierarchisch gegliederte Zuliefersegmente mit niedrigerem Status zugeordnet.

Während auch in Zeiten konjunktureller Schwäche die Konzerne bemüht sind, die Srtammbelegschaften zu halten, sind die Beschäftigten in den "ungeschützten" Arbeitsverhältnissen unmittelbar den Markt­schwankungen ausgesetzt. Sie sind nicht nur schlecht bezahlt, sondern werden geheuert und gefeuert, wie es gerade der Auftragslage entspricht. Das Leben dieser Gruppe ist sozial unsicher, beständig vom Absturz in die Bedürftigkeit bedroht: "Ein neues Proletariat ist im Entstehen, dem die kollektiv geregelten Normalarbeitsverhältnisse und die sozialstaatlichen Vermögenssurrogate für die Wechselfälle des Daseins zunehmend fremd werden. Es wird über den aktuellen Krisenzyklus hinaus langfristig durch die Erfahrung von Erwerbslosigkeit, von prekären Beschäftigungsverhältnissen, von 'zweiten' und 'dritten' Arbeitsmärkten und von abrupt eintretenden Armutsphasen geprägt sein." (Karl Heinz Roth)

Neue Spaltungen

Diese Tendenzen zur sozialen Aufgliederung entsprechen dem Bedürfnis des Kapitals nach einer effektiveren Ausbeutung der Arbeitskraft. Der organisatorische Hebel ist die Etablierung von Bereichen der Arbeitswelt mit unterschiedlichen Rechts- und Entlohnungsformen, unterschiedlichen Standards der sozialen Absicherung und Perspektiven der Beschäftigungskontinuität. Wichtiges Element dieser veränderten Ausbeutungsstrategie ist der rapide Bedeutungsverlust des unbefristeten Arbeitsvertrages. Im Gegenzug erhalten unterdurchschnittlich bezahlte und ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse eine immer größere Bedeutung. Ihr Anteil beträgt in den meisten Industrieländern 35 Prozent - mit stark steigender Tendenz. Das "Normalarbeits­verhältnis" wird durch befristete Verträge, Leiharbeit, Arbeit auf Abruf und diverse Formen der Scheinselbständigkeit zurückgedrängt. Vor allem ein großer Teil der Neueinstellungen vollzieht sich in diesen "enttraditionnalisierten" Formen.

Selbst diese knappe Problemskizze läßt deutlich werden, daß die in der sozialwissenschaftlichen Diskussion mit Betroffenheitspathos kolportierte These, die neuen Ausgrenzungsformen würden eine Konfliktdimension jenseits des antagonistischen Interessengegensatzes von Kapital und Arbeit darstellen, wenig Realitätsgehalt besitzt. Denn die destruktiven sozialen Entwicklungen entsprechen den gegenwärtigen Erfordernissen der Kapitalverwertung. Das Kapital benötigt beide Segmente der gespaltenen Arbeitswelt: sowohl die "Etablierten" als auch die Randständigen.

Während die Kernbelegschaften als stabiles Element in einer bewegten Soziallandschaft fungieren, dienen die Ausgegrenzten als Bedrohungspotential: Ihre Existenz mahnt die noch Arbeitenden daran, daß es ihnen auch schlechter gehen könnte. Es ist auch nicht zwingend, daß die Ausgeschlossenen für immer ausgeschlossen bleiben. Sie bilden eine Arbeitskraftreserve, die entsprechend den Marktschwankungen aktiviert oder wieder deaktiviert werden kann. Auch in ihrer Randständigkeit bleiben die Krisenopfer dem kapitalistischen Reproduktionsprozeß unmittelbar zugeordnet: Auch in ihrer Wartestellung sind sie Angehörige jener Klasse, die vom Verkauf ihrer Arbeitskraft abhängig ist.

Für Marx und Engels waren übrigens Spaltungstendenzen kein unbekanntes Phänomen. Schon im "Kommunistischen Manifest" ist davon die Rede, daß die kapitalistische Konkurrenz auch die Arbeiter entzweit. Aber sie sahen in der Kollektivität der betrieblichen Situation ein wirksames Korrektiv, um die gemeinsamen Interessen zu erfahren. Das hat sich durch die geschilderten Prozesse der Spaltung und Absonderung geändert: Durch ungleiche Eingruppierungen, arbeitsrechtliche Differenzierungen, insgesamt einer Atmosphäre der Unsicherheit ist es für die Betroffenen schwieriger geworden, die strukturellen Gemeinsamkeiten ihrer sozialen Lage zu erfassen und ein Bewußtsein kollektiver Interessen zu entwickeln.

Soziale Widerspruchserfahrung

Eine Erhebung in der Bundesrepublik würde wohl französische Befragungsergebnisse bestätigen, nach denen zwei Drittel der Befragten der Meinung sind, daß der Unterschied zwischen Beschäftigten und Arbeitslosen wichtiger als die Differenz zwischen Armen und Reichen sei. Solche selbstunterdrückende Verarbeitungsform der sozialen Widerspruchserfahrungen sind Ausdruck einer tiefen Verunsicherung und einer unterentwickelten Kultur des Widerstandes; sie sind auch Indiz dafür, wie "gründlich" das Denken der Herrschenden zum herrschenden Denken geworden ist.

Daß den meisten Angehörigen der gesellschaftlichen Unterklassen ein angemessenes Bewußtsein ihrer sozialen Position fehlt, wird meist gegen den Marxismus ins Feld geführt. Jedoch hat der Marxismus auch niemals das automatische Entstehen von Klassenbewußtsein behauptet. Denn für ihn ist es evident, daß die Herausbildung von Klassenorientierungen ein politischer und voraussetzungsvoller Prozeß ist. Dennoch bleibt die objektive Soziallage entscheidend, denn durch die Stellung im Produktionsprozeß entwickeln sich mit großer Regelmäßigkeit Klas­senmentalitäten, die auch von den sozi­alen Konflikterfahrungen geprägt sind.

Zwar haben beispielsweise Arbeiter durch ihre subalterne Position nicht automatisch ein klares Bewußtsein über die herrschenden Klassenstrukturen - oft ist das Gegenteil der Fall. Jedoch ist in ihren Gesellschaftsbildern der gesellschaftliche Grundwiderspruch in einer "vorbewuß­ten" Weise präsent. Trotz der Dominanz herrschaftskonformer Interpretationsmuster existieren bei der überwiegenden Mehrheit der Angehörigen der Arbeiterklasse immer noch Vorstellungen über die eigene Unterprivilegierung und die Dominanz kapitalistischer Interessen. Aber eine Vorstellung vom gesellschaftlichen Antagonismus ist noch kein Klassenbewußtsein. Ob es sich entwickeln kann, hängt von sehr unterschiedlichen Vermittlungen, von ideologischen Einflüssen, Widerstandserfahrungen, kulturellen Traditionen - kurz gesagt vom politischen Kontext ab.

Ohne Zweifel sind die Krisenopfer noch weit vom Aufbegehren und der Bereitschaft zum Widerstand entfernt. Weil sie ihre soziale Randständigkeit und Unterprivilegiertheit als Ausdruck des eigenen Versagens empfinden, verhalten viele sich schamhaft passiv: Gesellschaftliche Ausgrenzung wird durch Selbststigmatisierung komplettiert. Die Opfer über­nehmen die Sichtweise derer, die sie herabzusetzen versuchen. Obwohl ihr Lebensschicksal kapitalistisch determiniert ist, spielen die Ausgegrenzten dadurch in den Konflikten zwischen Kapital und Arbeit keine aktive Rolle.

Verzweifelter Realitätssinn

Unter den herrschenden politischen Verhältnissen und ideologischen Reproduktionsbedingungen ist es aber auch nicht überraschend, daß die (mittlerweile zur Massenerscheinung gewordenen) "Rand­gruppen" sich nicht zur Wehr setzen. Auch darin steckt immer noch etwas von einem verzeifelten Realitätssinn: Von wichtigen gesellschaftlichen Teilhabe­möglichkeiten ausgeschlossen, wird den "Marginalisierten" ihr beschränkter Aktionsradius ständig vor Augen geführt. Lähmend wirkt auf die Ausgegrenzten, daß für sie kein realistischer Punkt mehr existiert, an dem ihr Widerstand ansetzen könnte. Denn normalerweise bedeutet Widerstand für die Unterklasse, sich zu verweigern. Aber worin könnte die Weigerung der Arbeitslosen bestehen? In der Abweisung der spärlichen Unterstützungsleistungen? Schon an diesem simplen Beispiel ist zu sehen, daß es keine Alternative zur gemeinsamen Interessenartikulation aller Klassensegmente gibt. Fraglich bleibt natürlich, wie diese Interessenartikulation auf Grundlage der Seg­mentierung gelingen kann. Aber dieses Problem ist nicht neu: In allen Industrienationen hat die Arbeiterbewegung es versäumt, Strukturen zu schaffen, die verhindern, daß die Beschäftigungslosen in ein tiefes Loch der Isolierung fallen.

Aus dieser nicht sehr ermutigenden Beobachtung ergibt sich eine dringliche Aufgabe für die Klassenanalyse: Sie muß trotz der realen Spaltungstendenzen das Verbindende zwischen den Klassensegmenten herausarbeiten und die Möglichkeiten von organisatorischen Modellen erörtern, die eine Bewußtwerdung und Artikulation von Klasseninteressen fördern könnten.


 

 

 

„Sozialismus als Tagesaufgabe?“ 1

und Die Hypothek des kommunistischen Erbes“2

(Einwände gegen Michael Brie, Michael Chrapa, Dieter Klein und Harald Neubert)

von Vera Mika


Wenn Sozialismus unter den gegenwärtigen Bedingungen als Tagesaufgabe propagiert wird, dann erzeugt das die Erwartung, in der angebotenen Literatur dafür Belege zu finden. Solche Belege werden jedoch nicht geboten. Für Menschen, die auf vergleichbaren Positionen wie die Autoren stehen, erscheint das sicher nicht verwunderlich, wenn Marxisten in der angebotenen Literatur nichts Sozialistisches finden können, weil das publizierte Konzept nicht auf marxistischen Auffassungen beruht. 12

Vorgaben des Zeitgeistes

Das angebotene Lesematerial ist von Vorgaben des Zeitgeistes durchdrungen. Der Zeitgeist ist bekanntlich kein spirituelles Gebilde, sondern eine vom Großkapital gestützte und finanzierte Medienmacht, die alle Bereiche der Meinungsbildung durchdringt. In der Gegenwart nimmt diese Medienmacht das Scheitern des Sozialismus in Europa zum Vorwand, um Analysen über seine Ursachen in eine Richtung zu lenken, in der konterrevolutionäre Aktivitäten nicht vorkommen und das Scheitern allein daran liegen soll, daß die Sozialismuskonzeption, auf die sich kommunistische Politik gestützt hätte, falsch gewesen wäre,. Der Endzweck des Druckes in dieser Richtung besteht natürlich nicht darin, kommunistische Theorie und Praxis von partiellen Fehlern zu befreien, damit sie künftig noch wirkungsvoller werden kann als in den Jahrzehnten seit der sozialistischen Oktoberrevolution, in denen sie in weiteren Revolutionen zu den bisher größten Niederlagen des Großkapitals beigetragen hat. Deshalb nimmt der Zeitgeist die revolutionären Erfahrungen und Erkenntnisse aufs Korn, um für die Zukunft neue Gefahren für das Großkapital zu mindern und möglichst auszuschließen.

Der Medienmacht ist eine Sozialismus-Interpretation genehm, die nicht antikapitalistisch ist und auch nicht darauf zielt, strategische Alternativen gegen die volksfeindliche Politik des Großkapitals zu fördern, sondern die eher dazu geeignet ist, nach Alternativen drängende antiimperialistische Kräfte mit einem intellektuell getarnten Antikommunismus zu spalten. Dem entspricht die Publikation über den Sozialismus als Tagesaufgabe, die nicht nur Begleitmaterial zum Chemnitzer Parteiprogramm der PDS ist, sondern auch die konzeptionellen Grundlagen des Programms und der Politik der Partei zeigt.

Durch Paradigmenwechsel zum Demokratischen Sozialismus

Angesichts „der überragenden Bedeutung, die zumindest im kontinentaleuropäischen Denken Marx für die gesamte sozialistische und kommunistische Bewegung einnimmt, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Verweis auf Marx immer wieder benutzt wird, um Veränderungen sozialistischen Denkens als unmarxistisch zu kritisieren“ (Klein. S.73) kann man marxistische Erkenntnisse nicht einfach negieren, man muß sie „reformulieren“.(Brie. S.54) Dem dient die intellektuelle Verschleierung des Angriffs auf marxistische Positionen mit der Behauptung, wir müssen „mit dem geschichtsphilosophischen Paradigma des Marxismus brechen und es in einem neuen sozialistischen Paradigma aufheben.“ (S.34 u. 39)

Allgemeinverständlicher gesagt, soll die Überzeugung zerstört werden, daß der Sozialismus eine ausbeutungsfreie Gesellschaft ist. Statt dessen soll die Überzeugung eingeimpft werden, daß Sozialismus auch verbunden mit Ausbeutungsverhältnissen möglich, ja unvermeidlich sei. Der Sozialismus wird als eine soziale Tendenz bezeichnet, die in der bürgerlichen Gesellschaft neben der Profittendenz wirksam wäre und die in einem Transformationsprozeß gegenüber der Profittenzenz dominierend werden solle und könne. Dafür zu wirken, wäre Sozialismus als Tagesaufgabe.

Im Gegensatz dazu haben Marx und Engels in ihren philosophischen Studien die humanistische Überzeugung gewonnen, „daß der Mensch das höchste Wesen für den Menschen sei, also mit dem kategorischen Imperativ, alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist..“(MEW. Bd. 1,S 385) Nach Brie ist dies das geschichtsphilosophische Paradigma, aus dem allein Marx die Vorstellung vom ausbeutungsfreien Sozialismus abgeleitet hätte. Marx und Engels wußten aber, daß viele vor ihnen ähnliche humanistische Konzepte propagiert hatten, die allerdings alle an den gesellschaftlichen Verhältnissen und Widersprüchen ihrer Zeit gescheitert sind. Darum wandten sie sich in ihrer Forschungsarbeit der Analyse der zur Dominanz drängenden kapitalistischen Verhältnisse zu, um herauszufinden, ob mit ihnen Bedingungen reifen würden, die eine sozialistische Gesellschaft möglich machen. Sie haben begründet, daß dazu vor allem die ökonomischen Verhältnisse Aufschluß geben könnten. Nach den bereits erarbeiteten „Theorien über den Mehrwert“ und anderen Schriften zur Kritik der politische Ökonomie und der Analyse über die Lage der arbeitenden Klasse in England fanden die Ergebnissen ihrer Forschungsarbeiten ihre Gesamtdarstellung im „Kapital“. Hier sind die überzeugenden Grundlagen der Kapitalkritik und des wissenschaftlichen Sozialismus gegeben. Diese skizzenhafte Erinnerung an wissenschaftlich belegte Tatsachen war erforderlich, um deutlich zu machen, wie kommunistische Theorie entstanden ist und wie Michael Brie das interpretiert.

Über akribische Analysearbeit

Brie behauptet, daß die von ihm vertretene Konzeption aus der Analyse gesellschaftlicher Verhältnisse erwachsen sei, im Unterschied zur Arbeitsweise von Marx, der schon lange vor seiner Kapitalanalyse sein „Credo“ formuliert habe, was Brie fragen läßt, ob „es wirklich glaubhaft wäre, daß Marx seine sozialistischen und kommunistischen Werte aus der Analyse abgeleitet hat?“ Brie zufolge hätte Marx „aus seiner (richtigen?) Analyse genau das für sich abgeleitet, was er ableiten wollte, obwohl es sich gerade nicht zwingend aus der Analyse ergab.“(S. 27) Die Unterstellung erscheint auf den ersten Blick wie ein leichtfertiger Flop, mit dem sich die Autoren selbst beweihräuchern wollen. In Wirklichkeit ist das der zentrale Ausgangspunkt für die vollständige Abkehr vom Marxismus und wissenschaftlichen Arbeitsmethoden. Von hier aus ist es nicht schwer, marxistischen Positionen einen abstrakten Antikapitalismus zu unterstellen und einen ebenso abstrakten Sozialismus, der sich mit einem Paradigmenwechsel fast von selbst korrigieren würde. Für die abstrakte Konstruktion wäre eine die Revolution „herbeiführende Avantgarde“ notwendig und ein den Sozialismus machender Staat, weil angeblich die in der bürgerlichen Gesellschaft existente sozialistische Tendenz nicht gesehen und sogar bekämpft würde.(Klein. S.70,71)

Die emotionsgeladene Unsachlichkeit von Brie hat einen Grund auch darin, daß Kapitalismuskritiken mit den Erfahrungen der Bevölkerungsmehrheit mit der volksfeindlichen Politik des Großkapitals übereinstimmen. Das wird auch in den Vorbehalten gegenüber der kapitalismusfreundlichen Koalitionspolitik der PDS in Wahlergebnissen sichtbar. Die Kapitalkritik erhärtend zeigt sich bis in die Gegenwart die verhängnisvolle Wirkung des allgemeinen Gesetzes der kapitalistischen Akkumulation: Einerseits nutzt und treibt die Profitproduktion Wissenschaft und Technik mit allen die Ausbeutung fördernden Faktoren zu einer rasanten Steigerung der Arbeitsproduktivität, andrerseits aber führt dieser Prozeß zu einer wachsenden Vergeudung und Zerstörung sozialer und natürlicher Existenzbedingungen der Menschheit. Marxistische Theorie und Praxis erfaßt beide Seiten dieses Prozesses. Die Theoretiker der PDS nehmen nur die erste Seite zum Ausgangspunkt für die Behauptung, „daß jede gegenwärtig denkbare Gesellschaft durch ein bestimmtes Maß an Kapitalverwertung gekennzeichnet wird.“ Es käme nur darauf an, die „Dominanz der Kapitalverwertung zu überwinden.“ (S.51)

Um nun dem abstrakten Antikapitalismus mit „analytischer Akribie“ zu begegnen, schreibt Brie: „Manche Linke reden auch heute wieder über die gegenwärtige Gesellschaft, als gebe es keinen qualitativen Unterschied zwischen der Lage der Mehrheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik und eines Konzentrationslagers. Bei einigen Darstellungen hat man das Gefühl, als wäre das globale Dorf ein einziges Auschwitz. Die ‘Gesetze’ des Kapitalismus scheinen wieder nur eine allgemeine Verelendung zuzulassen ... Wirtschaftlich würde die Ausbeutung aufs Höchste gesteigert, im Wehrwesen würde sich der Militarismus immer mehr steigern, in der Politik würden die Klassenverhältnisse bloßgelegt.“ Dies alles wäre falsch, eine „Tendenz der Herrschaft des Kapitals und der Durchkapitalisierung der Gesellschaft kann nicht mehr als die einzige wesentliche Tendenz angesehen werden.“ (S.53,54)

Das „Sozialistische“ im Kapitalismus

Die Autoren behaupten, daß es falsch wäre, die bürgerliche Gesellschaft als „Herrschaftsgebiet unilateraler Durchkapitalisierung“ einzuschätzen. In Wirklichkeit sei die bürgerliche Gesellschaft „ein Kampfplatz gegensätzlicher Tendenzen“ (S.54), kapitalistischer einerseits und andrerseits nichtkapitalistischer, sozialer Tendenzen, was auch als Kampf zwischen „Kapitallogik“ und „Soziallo­gik“ bezeichnet werden könnte. (S.58) Mit der „Logikkonstruktion“ ist der Blick auf vorhandene Klassenwidersprüche, Klasseninteressen und den Klassenkampf mit Scheuklappen versperrt, aber für die antikommunistische Behauptung geöff­net, daß marxistische Politik mit einem abstrakten Antikapitalismus und mit der angestrebten Beseitigung der „Kapitallo­gik“ auch die den Sozialismus begrün­denden Gegentendenzen beseitigen wür­den, was sich letztlich antisozialistisch auswirken würde.(S. 53, 55, 56) Nicht die Existenz des Kapitals an sich sei der gesellschaftliche Negativfaktor, sondern die Dominanz des Profitstrebens. „Die Profitdominanz des Großkapitals zurückzudrängen und zu überwinden, be­deutet nicht zwingend, großes Kapi­tal­eigentum in andere Eigentumsformen zu überführen“.(Klein, S. 135) Mit der gegen diese Dominanz gerichteten Orien­tierung würden sich Programm und Politik der PDS nicht nur kritisch von marxistischen Positionen abgrenzen, die „kom­munistisch in der Phrase und politikun­fähig, sowie sektiererisch in der Praxis“ seien, sondern auch vom Sozialrefor­mismus, der auf Integration in das bestehende System orientiert und nicht auf die Überwindung der Dominanz der „Kapi­tallogik“.(Brie, S. 7,8)

Worin besteht den Autoren zufolge die soziale Tendenz in der bürgerlichen Ge­sellschaft, der sie eine sozialistische Qua­lität zusprechen? Das wäre der Prozeß der Individualisierung. Er würde darin bestehen, „das eigene Leben mit selbstbestimmten Sinn zu erfüllen, nach eigenen Maß zu leben, individuelle Freiheit für jede und jeden zu erstreben – dies widerspricht der Logik des Kapitals.“ Leider wird verschwiegen, wo solches vorzufinden ist. Um doch noch etwas realistisch zu erscheinen, schreibt Klein: „obwohl die Individualisierungsprozesse zugleich oft zu Vereinzelung, Isolierung und Konkurrenz der Menschen gegeneinander führen“ (S. 98). Das nun ist aber keine Nebenerscheinung , sondern die Grundtendenz, die mit der Profitproduktion und dem darauf beruhenden Konkurrenzkampf auch ohne Zutun irgendwelcher Politiker dominiert. Nur wenigen Menschen gelingt es, gestützt auf entsprechende Anlagen und geniale Fähigkeiten sich als Persönlichkeit über die Grenzen einer vom Profitstreben und vom Konkurrenzkampf gebeutelten Gesellschaft zu erheben. Die Einbildung intellektueller Individualisten erhöht nicht die Zahl solcher Persönlichkeiten.

Die Mehrheit der Menschen, vor allem der ausgebeuteten, die den sozialfeindlichen Wirkungen dieser Gesellschaft widerstreben wollen und sich zu wehren versuchen, können nur dadurch etwas Selbstbestimmtes und sozial Förderliches erreichen, daß sie sich mit gleich Interessierten solidarisch zusammenschließen, sich organisieren, sich assoziieren und damit den Wirkungen der Konkurrenz Schranken setzen. Solche auf Solidarität beruhende Assoziationen sind die wirklichen Keime des Sozialismus in der bürgerlichen Gesellschaft, wie sie vor allem in der Arbeiterbewegung gegeben sind, aber zunächst trotzdem nur Keime, weil sie den ständig wirkenden Konkurrenzkampf mit seinen kapitalistischen Grundlagen erst aufzuheben vermögen, wenn sie zu einer politischen Assoziation und zu einer assoziierten Gegenmacht zum Kapital werden. Diese Richtung ist vom gesellschaftlichen Charakter der Produktivkräfte vorgezeichnet und braucht nicht, wie behauptet wird, von kommunistischer Politik erst in die Gesellschaft hineingetragen zu werden. Von einer solchen Assoziation ist im Manifest der Kommunistischen Partei die Rede, als der Bedingung die es erst er­möglicht, daß die „freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die Entwicklung aller ist“. Die Autoren stellen die Dinge auf den Kopf, indem sie in ihren Zitaten (Klein, S. 74) so tun, als sei jede beliebige Gesellschaft eine solche Assoziation, wenn in ihr nur der Prozeß der Individualisierung vorhanden wäre und dominierend würde. Scheinbar das Manifest zitierend unterschlagen sie die dort fixierte Erkenntnis, daß eine solche Assoziation „an die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt.“(MEW. Bd.4.S.482)

Eine Karikatur vom Kräfteverhältnis

Zur Aussonderung marxistischer Erkenntnisse gehört auch die Aussonderung marxistischer Einsichten über die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse und geschichtlicher Tatsachen, die dieser den Autoren erwünschten Aussonderung widersprechen. Klein schreibt: „Gegen das Konzept der Überwindung der Profitdominanz wird im linken Spektrum der Debatte eingewendet, es sei illusionär, noch mitten in der bürgerlichen Gesellschaft die Macht des Kapitals erheblich schwächen zu wollen, ... daß es aber eher gelingen sollte, in einem Feldzug gegen das Unternehmertum schlechthin das gesamte System der Kapitalverwertung zu beseitigen, als ‘nur’ die Dominanz des Profits zu überwinden, hat allerdings wenig Logik.“(S.137) Wenn die Prämissen nicht stimmen, hinken die Schlußfolgerungen.

Klein hat offensichtlich „vergessen“, daß geschichtlich schon belegt ist, wie Profit­dominanz überwunden werden kann, und zwar ohne die von ihm unterstellte Absicht, „den kleinen und mittleren Unternehmen den Garaus zu machen und sich den Teufel darum zu scheren, daß diese 68 Prozent aller Arbeitnehmer und 80 Prozent aller Auszubildenden beschäftigen.“ (S. 133) Allerdings war das nur durch revolutionäre Machtveränderungen möglich, in der DDR zum Beispiel in der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung und in der nachfolgen Übergangsperiode zum sozialistischen Aufbau. In anderen Ländern ist das in den ersten Etappen volksdemokratischer Revolutionen gelungen. Auch wenn die Erinnerung an Revolutionen Transformationstheore­tikern nicht behagt: Tatsachen sind nicht vom Wohlbefinden der Interpreten geschichtlicher Ereignisse abhängig. Das be­legt auch ein anderer Tatsachenkomplex.

In Chile war es der Unidad Popular gelungen, 1970 einen Wahlerfolg zu erringen und mit Allende eine Regierung zu bilden. Mit einem Bündel sozialer Reformen wurde die Lebenslage armer Bevölkerungskreise verbessert, Kinder zum Beispiel bekamen täglich kostenlos Milch. Dafür wurden finanzielle Mittel benötigt, die natürlich nicht über Steuern wieder von den Armen geholt worden sind, sondern durch die Überführung der Profite aus der Kupferproduktion in staatliche Verfügung. Das wäre ein Anfang gewesen, gestützt auf eine Parlamentsmehrheit die  Dominanz der Profitproduktion zu überwinden. Doch die alte Staatsmaschine mit ihren Repressivorganen funktionierte noch. Und so setzte die Konterrevolution die Armee in Gang, um diesen Prozeß zu stoppen und umzukehren. Verfassungstreue Offiziere, die nicht mitmachen wollten, wurden erschossen, dann wurde Präsident Allende ermordet samt Tausenden Mitglieder der Unidad Popular und Sympathisanten.

Dieter Klein hat nun gar keine Konterrevolution bemerkt, weil das zur Frage führen würde, wie die Profitdominanz überwunden werden soll, wenn weder Revolution noch Parlamentsmehrheit in seine Konzeption passen. Für die geniale Erfindung von Brie, daß man ein Machtmonopol auch „aufweichen“ könnte, (S. 52) gibt es keine Belege. Statt dessen hat Klein zu Chile eine dem Zeitgeist genehme Erklärung parat. Das alte, von ihm verworfene Revolutionskonzept „drängte seine Anhänger, die an sozialistischen Zielen festhalten wollten, in die Selbstisolation.“ (S. 70) Das war dann ihr Ende. Und die Lehre von der Geschichte: Wer etwas gegen die Profitwirtschaft unternimmt, ist selbst schuld, wenn ihm Unangenehmes widerfährt. Ein solch einfühl­samer Umgang mit der Konterrevolution zeigt sich auch in der Behandlung eines anderen geschichtlichen Ereignisses.

Am Vorabend der Demonstration zu den Gräbern von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, den Opfern der Konterrevolution und Gründern der Kommunistischen Partei, schreibt Brie (im ND vom 10/11.Jan.04) einen Artikel, in dem er moniert, daß die Bolschewiki 1918 so undemokratisch gewesen wären, der Konterrevolution kein grünes Licht zu geben. Es geht hierbei um den Beschluß von Sowjetorganen, die Konstituierende Versammlung aufzulösen. Hintergrund ist die Tatsache, daß die entmachteten Großgrundbesitzer und Kapitalmagnaten keine Chance hatten, ihre politischen Vertrauensleute in Volksversammlungen als Deputierte in Sowjetorgane wählen zu lassen. Vor der Oktoberrevolution gab es die allgemeine Orientierung, mit den Wahlen zu einer gesetzgebenden Versammlung einen Ausweg aus den Wirren nach der Februarrevolution zu finden. Ein Ausweg war aber mit der Oktoberrevolution geschaffen, in der die in Volkskämpfen entstandenen Sowjets zu den neuen, auch gesetzgebenden Machtorganen geworden waren.

Die Wahlen zur Konstituierenden Versammlung fanden nach den alten Parteilisten statt, und sie waren von den Sowjetorganen zugelassen worden, weil es auch in der revolutionären Anfangszeit bei Bevölkerungsteilen noch parlamentarische Illusionen gab. Die Partei der Bolschewiki sicherte sich mit der Teilnahme an den Wahlen die Möglichkeit, mit einer starken Fraktion Anträge stellen zu können. Die gestürzten Ausbeuter dagegen hofften auf diesem Weg, nicht nur über anonyme Wahllisten wieder Stimmrecht zu erlangen, mit der Konstituante eine Gegenmacht zu den Sowjets aufzubauen, deren Gesetze aufheben zu können und mit neuen Gesetzen eine durch Legalität getarnte Konterrevolution in Gang setzen zu können. Das zuzulassen, wäre für Brie ein Beleg für demokratisches Denken und Handeln der Bolschewiki gewesen Die Bolschewiki aber stellten in der Versammlung den Antrag, die vom gesamt­russischen Sowjetkongreß verabschiedete „Deklaration der Rechte des arbeitenden und ausgebeuteten Volkes“ zur Beratung in die Tagesordnung aufzunehmen. Darin ging es unter anderem auch um das Recht der Bauern auf Land, das die Revolution den Großgrundbesitzern genommen hatte. Die Versammlungsleitung lehnte den Antrag der Bolschewiki ab, was hier tatsächlich einer Selbstisolation dieser Versammlung gleich kam. Danach erfolgte auf Beschluß von Sowjetorganen die Auflösung der Konstituierenden Versammlung und zwar ohne daß ein Schuß abgegeben werden mußte, denn die Gewählten gingen, zwar schimpfend, nach Hause, aber es gab keine Kraft, keine Bewegung und keinen Versuch, die Auflösung zu verhindern. Die politischen Erfahrungen über den Umgang der parlamentarischen Versammlung mit Dekreten und Deklarationen der Sowjetmacht waren eine heilsame Lehre für parlamentarische Illusionen.

Rosa Luxemburg hat auf dem Gründungsparteitag der KPD gegen die verbreitete Meinung unter Genossen Stellung genommen, daß eine Teilnahme an den Wahlen zur Nationalversammlung der Rätebewegung schaden würde. Die Bolschewiki hätten sich 1918 gegen die Konstituierende Versammlung in Rußland entschieden. Rosa Luxemburg dazu: „Aber habt Ihr vergessen, daß vor Ablehnung der Nationalversammlung im November etwas anderes stattgefunden hat, die Machtergreifung durch das revolutio­näre Proletariat? Habt Ihr vielleicht heute schon eine sozialistische Regierung, eine Trotzki-Lenin Regierung ?“ (R. Luxemburg. Gesammelte Werke, Bd. 4,S,482) „Wir müssen den Massen zeigen, daß es keine bessere Antwort gibt auf den gegenrevolutionären Beschluß gegen das Rätesystem, als eine gewaltige Kundgebung der Wähler zustande zu bringen, indem sie gerade Leute wählen, die gegen die Nationalversammlung und für die Räterepublik sind.“ (Ebenda, S. 484)

Die Entfremdung von gesellschaftlichen Ereignissen wie Revolution und Konter­revolution ergibt sich aus der Konzeption der Autoren. Die Kapitaldominanz kann angeblich in einem evolutionären Transformationsprozeß durch eine Sozialdominanz abgelöst werden, indem sich das Kräfteverhältnis zugunsten der letzteren verändert. Unter scheinbarer Berufung auf Marx wird festgestellt, daß er die Bewegung der Profitrate zu Gunsten der einen oder anderen Seite lediglich vom Kräfteverhältnis zwischen den Beteiligten abhängig gemacht habe (S. 107). Verschwiegen wird aber die von Tatsachen gestützte Feststellung von Marx, daß in der ökonomischen Aktion die Eigentümer der Produktionsmittel in jedem Falle im Vorteil und die Stärkeren sind. (MEW, Bd. 16, S. 149) Im politischen Bereich ist ähnliches davon abhängig, wer den dominierenden Einfluß auf die staatliche Organisation hat. So lange es Klassen gibt, reproduzieren sich ökonomische Verhältnisse im Rahmen eines politischen Machtverhältnisses, das deren Existenz und Entwicklung sichert. Das ist auch beim Aufbau des Sozialismus der Fall. Die in den jeweiligen Machtbereichen gesetzten Grenzen für die evolutionäre Bewegung der Kräfteverhältnisse können im Kapitalismus wie im Sozialismus nur durch eine Revolution oder Konterrevolution, d.h. durch eine qua­litative Veränderung des Kräfteverhältnisses überwunden werden, gleich in welchen Formen sich das vollzieht.

Die politische Stärke oder Kraft von Klassen, die im Verhältnis zu der von anderen Klassen und Schichten dominant oder unterlegen ist, gründet sich zunächst auf ihre Stellung im System der gesellschaftlichen Produktion, von der objektiv ihre Perspektive abhängig ist, im Weiteren jedoch auch auf ihre zahlenmäßige Größe, vor allem aber auf den Grad ihrer politischen Organisiertheit, von deren Stabilität, Einheitlichkeit und Massenwirksamkeit ihr gesellschaftliches Gewicht abhängig ist. Die stärkste Kraft po­litischer Organisiertheit ist die staatliche. Von ihr hängt es ab, welche Klasse ihren Interessen gesellschaftliche Geltung verschaffen kann oder in welchem Maße Klassen innerhalb eines gegebenen Machtverhältnisses Teilinteressen durchsetzen können. Hier spielt dann der Kampf um Reformen und Konter­reformen für meist längere Zeit die Hauptrolle. Die Organisation und Politik von Neosozialisten wirkt nun in der Richtung, daß sie mit ihren antikommunistischen Positionen die politische Organisiertheit antiimperialistischer Kräfte schwächen und spalten. Die mit dem Chemnitzer Parteiprogramm beschlossene Konzeption wurde von langer Hand vorbereitet. Unter anderem. belegt mit den „Thesen über die Stalinzeit und die Stalinismusdoktrin“. (Vgl. .Mika, WBl, H. 1 2003) Mit der Stalinismusdoktrin ist dem Druck des Zeitgeistes ein antikommunistischer Einbruch in Wirkungsbereiche linker Kräfte gelungen.

Der „russifizierte“ Marxismus

Dem antikommunistischen Sog folgend kamen Behauptungen auf, daß der „Sta­linismus“ seine Wurzeln eigentlich in Lenins Schaffen hätte. In dieser Richtung ist Harald Neubert3 mit seinem dicken Buch wirksam geworden, in dem mit den Angriffen auf Lenin zugleich der revolutionäre Charakter des Marxismus aufs Korn genommen wird. Im Reigen der antikommunistischen Literatur verdient das Buch lediglich deshalb Beachtung, weil einige Genossen den Autor auf Grund seiner früheren Tätigkeit für einen Fachmann in Fragen der kommunistischen Weltbewegung halten. Scheinbar verständlich erscheint die Ankündigung, im Buch, daß unter neuen Bedingungen zu überprüfen wäre, was sich an sozialistischer Theorie und Praxis bewährt habe und was korrigiert, revidiert verworfen, erneuert werden müßte. (S. 9) Doch Bewahrenswertes ist im Buch schwer zu finden, es wird wie bei Brie und Klein verworfen, ohne daß eine objektive Ana­lyse vorgenommen wird. Von Anfang an werden Einschätzungen produziert, die zeitgeistigen Vorgaben folgend unter dem Anschein einer Schlußfolgerung am Ende des Buches so zu lesen sind: „An ein geschlossenes einheitliches Theoriegebäude des Marxismus ... ist nicht mehr zu denken“.(S. 309). Neben vielen Auffassungen müßte auch das Parteiverständnis neu definiert werden. (S. 313, 314) Damit fängt Neubert bei Lenin an. Zunächst wird behauptet, daß Lenin den Marxismus nicht weiterentwickelt hätte, er habe ihn lediglich „auf die spezifischen russischen Verhältnisse adaptiert“, (S. 18) ihn russischen Verhältnissen angepaßt und dementsprechend verändert. Das beträfe auch die Parteiauffassung, deren Übertragung auf andere Länder nur Schaden verursacht hätte, deshalb Neuberts Kritik.

Die Partei der Bolschewiki war „das organisatorische Werk einer Elite revolutionärer Intellektueller.“ (S. 19) Bekanntlich waren Marx und Engels auch keine Arbeiterkinder. Im Bund der Kommunisten und der Internationalen Arbeiterassoziation waren viele Angehörige der In­telligenz wirksam, aber eben Revolutionäre, die wie Lenin ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in den Dienst der Arbeiterbewegung gestellt haben und die als Kommunisten keine von den Interessen des Proletariats getrennten Interessen hat­ten. Den Kritiker stört hier sicher, daß es keine Intellektuellen seiner Profession gewesen sind sondern Revolutionäre, die in das Konzept seiner „erneuerten“ Sozi­alismuskonzeption generell nicht hineinpassen. Bei seiner Behauptung, daß die Partei der Bolschewiki „nicht organisch von unten nach oben gewachsen“ wäre (S.19), ignoriert er, wie revolutionäre russische Sozialdemokraten ihre Tätigkeit von Anfang an mit den Interessen und Kämpfen der Arbeiterklasse verbunden haben.

Ein weiterer Fakt aus der angeblich russifizierten Parteiauffassung: Unter Berufung auf Lenins Thesen über die Bedingungen für die Aufnahme von Parteien in die Kommunistische Internationale unterschlägt Neubert die wichtigsten Passagen der These 13. Dabei geht der erste Satz verloren, in dem gefordert ist: „Der Kom­munistischen Internationale angehörige Parteien müssen nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus aufgebaut sein.“ Auch die wiederholte Feststellung Lenins wird unterschlagen, daß die Bedingungen eines verschärften Bürgerkrieges, besondere Anforderungen an Zentra­lisation und Disziplin der Parteiarbeit stel­len. (Lenin, Werke, Bd.31, S. 197) Dadurch erscheint bei Neubert der Text so entstellt, als wäre diese Forderung nicht auf die Bedingungen des Bürgerkrieges bezogen, sondern für alle Verhältnisse ge­dacht. (S. 19) Ist mit der Textmanipulation nicht nur der demokratische, sondern jeder Zentralismus aus dem Weg geräumt, dann steht auch der ohne Analyse gewonnenen Pluralismus-Konzeption nichts mehr im Weg. (S. 309)

Dieser Pluralismus, als Synonym für „Demokratie“, beruht auf der Illusion, daß die Vielfalt der Klassen, Gruppen, Bestrebungen und Tendenzen sich in der bürgerlichen Gesellschaft entgegen der Totalität kapitalistischer Gesetzmäßigkeiten in Freiheit und Selbstbestimmtheit entfalten könnte. In Wirklichkeit ist der Spielraum dafür sehr eng, wie in den Ausführungen über die „Individualisie­rung“ schon begründet. Wie eng die Grenzen in der pluralistischen PDS gezogen sind, zeigt die Praxis. Hier haben Marxisten zwar Rederecht, aber antimarxistische Kräfte beherrschen ein zentrali­stisches Leitungssystem, das sie anderen als undemokratisch vorwerfen. Sie ziehen die Fäden, bestimmen die Politik und organisieren ihnen genehme Parteitage. Wenn das mal nicht so funktioniert und die brodelnde Kritik der Parteibasis an der Politik nicht ausreichend fern gehalten werden konnte, dann wurde ein „fehl­gelaufener“ Parteitag in kürzester Zeit durch einen neuen ersetzt und seine Beschlüsse und Wahlen sind erledigt.

An gleicher Stelle deutet Neubert Lenins Hinweis auf mögliche und notwendige Konspiration als sektiererische Abkapse­lung. Er verdrängt, daß es Lenin darum geht, die politische Arbeit auch bei einem Verbot der Partei fortzusetzen, und zwar so, daß die Genossen und die Organisation vor dem Zugriff der Geheimpolizei möglichst geschützt sind. Hierfür hat die deutsche Sozialdemokratie zu Bebels Zei­ten während des Antisozialisten-Gesetzes wertvolle Erfahrungen für die internationale Arbeiterbewegung vermittelt. Zur Mängelliste über Lenins Parteiauffassung gehört auch, daß die Partei sozialistisches Bewußtsein in die spontane Arbeiterbewegung hineintragen solle. Wie schon dar­gelegt, hilft es den Arbeitern nur zeitweise und begrenzt, sich gegen den Lohndruck der Unternehmer zu wehren. Notwendig ist letztlich die Beseitigung der Ausbeutung, und dafür ist ein entsprechendes Bewußtsein notwendig und das Wissen, was für eine solche Umwälzung getan werden muß. Es bleibt das Geheimnis von Neubert, warum die Vermit­tlung und Entwicklung einer sozialistischen Überzeugung die Arbeiterklasse zum Objekt der Politik der Führung der Partei machen würde (S. 19), und offen bleibt auch was er unter Überzeugungsarbeit versteht. Insgesamt zielt die Kritik darauf, den revolutionären Charakter der Parteiauffasung zu entsorgen.

Das Schema zur Bewertung der Oktoberrevolution

In ähnlicher Weise verfährt Neubert auch mit der Oktoberrevolution, obwohl er anfangs den Eindruck zu erwecken versucht, objektiv zu sein und die Leistung der Revolutionäre zu achten. (S.11, 12, 13) Doch alle weiteren Ausführungen zur Oktoberrevolution sind von der Absicht diktiert, mit seiner Kritik „die Leninsche Theorie der Macht und des Staates“ auszuhebeln. (S. 70) So wird unter anderem die Oktoberrevolution und der sowjetische Weg zum Sozialismus als ein zusätzlicher Faktor der Spaltung der Arbeiterbewegung eingeschätzt. Die Oktoberrevolution „vermochte nicht die seit Ende des 19. Jahrhunderts schwelende Spaltung der Arbeiter abzuschwächen oder gar zu überwinden“, sie sei für die Arbeiterbewegung in ihrer Gesamtheit „zum zusätzlichen Faktor der Spaltung“ geworden, weil der emanzipatorische Charakter der Revolution mit revolutionärer Gewalt verbunden gewesen sei, die demokratischen Regeln widerspräche. (S. 13) Im Unterschied dazu findet der Über­gang sozialdemokratischer Parteien zur Unterstützung des imperialistischen Krie­ges, zur Duldung und Förderung der Konterrevolution, wie 1918 in Deutschland, keine Erwähnung, obwohl das die Ursache für die Abspaltung volksverbundener sozialistischer Kräfte gewesen ist, denen kein anderer Weg geblieben war, als sich neu zu organisieren.

Weiter im Text: Angeblich sei für den Erfolg einer Revolution im Westen „die Eroberung der politischen Mehrheit der Gesellschaft erforderlich“ gewesen, in Rußland dagegen habe es ausgereicht, die zentrale Staatsmacht zu erobern, so daß es nicht zu einer Einheit von Sozialismus und Demokratie gekommen wäre. (S. 17) Wer auch nur etwas über Revolutionsgeschichte weiß, dem ist bekannt, daß Revolutionen auch im Westen, auch bürgerliche, in der Regel von einem Zentrum oder einigen wenigen Fortschrittsschwerpunkten im Land ausgegangen sind. Im Verlaufe oft harter Kämpfe mit der Konterrevolution konnten erst andere Bereiche des Landes erfaßt und befreit werden oder scheiterten an dieser Aufgabe. Die Pariser Kommune siegte nur im Zentrum des Landes, blieb isoliert und wurde niedergeschlagen. In Rußland ist die Befreiung des Landes von feudaler und kapitalistischer Unterdrückung und Ausbeutung gelungen, weil die alten Machtverhältnisse mit einer Politik verändert worden sind, die ein qualitativ neues Kräfteverhältnis geschaffen und auch die Bauernmassen für die Sowjetmacht gewonnen hatte. Neubert erweckt zum Teil den Ein­druck, als wäre es fast ein unfairer Trick der Bolschewiki gewesen, für ihre sozialistischen Ziele bürgerlich demokratischen Bedürfnissen der Bauern Rechnung zu tragen.

Tatsache ist auch, daß im Ergebnis der Februarrevolution in Betrieben, Gebieten und Truppenteilen spontan Sowjets, Räte als Organe des Kampfes gegen die imperialistische Kriegspolitik und die Überreste zaristischer Macht gewählt worden sind. Die Sowjets organisierten auch über­regionale und gesamtrussiche Organe mit Beschlußfassungen. Hier stellten anfangs Vertreter der Menschewiki und Sozialrevolutionäre noch die Mehrheit. Die Bolschewiki, aus schwierige Illegalität kom­mend und auch nach dem Februar noch Verfolgungen ausgesetzt, faßten mit ihrer Politik erst allmählich Fuß. Aber die Über­zeugungskraft ihrer Politik, die Wirksam­keit ihrer Parteiauffassung verbunden mit ihrem selbstlosen, kämpferischen Einsatz führte dazu, daß sie in den meisten Sowjets die Mehrheit errungen haben. Darauf gestützt hatten sie auch maßgeblichen Einfluß auf die Beschlüsse von Sowjetkongressen, so auch auf den II. Gesamtrussischen Sowjetkongreß mit dem Beschluß, die provisorische Regierung zu stürzen und die Sowjets aus Kampfor­ganen zu Staatsorganen zu machen.

Eine weitere Tatsache zur Revolutionstheorie: Lenin hatte gefordert, beim Studium der Erfahrungen der Oktoberrevolution zu beachten, daß manche Erfahrungen durch die Besonderheiten Rußlands geprägt und daß nur einige Grundzüge der Oktoberrevolution von allgemeiner Bedeutung seien. Neubert meint, „was man allerdings unter Grundzügen der Oktoberrevolution zu verstehen hat, ist heute, nicht einfach im damaligen Sin­ne Lenins aufzufassen, sondern eine noch zu leistende Aufgabe vergleichender Forschung.“ (S. 16) Daß Neubert seinen Sinn einfach an die Stelle von Lenins Sinn setzt, ist nach dem bisherigen Text verständlich. Doch die Prüfung der Tatsachen ergibt, daß nicht die Lenin unterstellten Schemata ad absurdum geführt werden  S. 11), sondern die von Neubert.

Besonderes und Allgemeines liegen nicht schematisch geordnet nebeneinander, so daß man wie Neubert erst das Besondere sortieren könnte, bis das Allgemeingültige übrigbleibend erst gefunden werden kann. Besonderes und Allgemeines sind miteinander verwoben. Die darin enthaltene Dialektik verbleibt dem verborgen, der Allgemeines und Besonders nach seinem antimarxistischen Schema zu sortieren versucht und sich dabei von seinen Vorurteilen leiten läßt.

Ohne zusätzliche Forschung liegen folgende Tatsachen auf der Hand: Ohne eine revolutionäre Krise ist keine Revolution möglich. Aber die Ursachen der Krise sind geschichtlich und nationalstaatlich bedingt verschieden. In jedem Fall aber ist es notwendig, daß der zentrale Interessenkonflikt der Krise in den Mittelpunkt des revolutionären Kampfes gestellt wird, was die Voraussetzung für eine politische Polarisation und für die politische Isolierung der revolutionsfeindlichen Kräfte ist.

Das ist also in anderen Fällen nicht unbedingt die Friedensfrage wie das in Rußland 1917/18 der Fall war.

Als nächstes ist sichtbar, daß in Rußland mit der antiimperialistischen Friedensfrage die Agrarfrage, als eine Grundfrage bürgerlich demokratischer Entwicklung eng verknüpft war. Auch das ist natürlich nicht allgemeingültig. Aber allgemeingül­tig ist die Anforderung, im krisenhaften Konflikt mit der Strategie auch anderen Volksinteressen und sozialen Bewegungen, die von den Feinden der Revolution in Mitleidenschaft gezogen werden, im Interesse eines möglichst breiten Bündnisses Rechnung zu tragen.

Eine weitere Besonderheit in Rußland bestand darin,, daß sich die Protestbewegungen von Volkskräften in Form einer Rätebewegung organisiert hatten und dadurch Kampfformen entstanden, die geeignet waren, mit qualitativen Veränderungen im Kräfteverhältnis zu Formen der revolutionären Staatsmacht zu werden. Das ist nicht allgemeingültig. Abgehoben von dieser Besonderheit ist von allgemeiner Bedeutung, daß spontane Formen von Protestbewegungen durch eine Politik gestärkt werden, die einerseits der Breite des Protestes Rechnung trägt, zugleich aber darauf gerichtet ist, den, aus der pluralistischen Breite erwachsenden Tendenzen der Separierung entgegenzuwirken, indem die Hegemonie der konsequentesten Kräfte der Opposition, der Arbeiterklasse, im Kampf herbeigeführt und gesichert wird, was auch die Meisterung aller Formen des Klassenkampfes verlangt.

Noch eine Besonderheit der revolutionären Krise in Rußland bestand darin, daß sie Teil einer Krise von internationaler Dimension war, die auch in anderen Ländern zu Revolutionen und Aufständen führte. Sie wurden allerdings von der Konterrevolution niedergeschlagen. Von allgemeiner Bedeutung ist hierbei die Tatsache, daß auch die äußeren Feinde der Revolution möglichst zerstritten und geschwächt sind und die Revolution internationale Solidarität erfährt, gleich in  welcher Form und Qualität .und daß die revolutionäre Strategie nicht nur unter günstigen sondern auch unter ungünstigeren internationalen Bedingungen ohne Schwankungen durchgesetzt wird.

Noch eine Besonderheit bestand in Rußland darin, daß im Verlaufe von nur zwölf Jahren drei Revolutionen ein reiches Maß an Kampferfahrungen für die Volksmassen, aber auch für revolutionäre Führungskräfte vermittelt hatten. Ein Ergebnis bestand darin, daß bereits vor der Oktoberrevolution in Gestalt der Partei der Bolschewiki eine Führungskraft mit kommunistischen Profil gereift ist, die sowohl die Besonderheiten der Revolution als auch allgemeingültige Erkenntnisse in ihrer Strategie und Taktik wirksam machen konnten. Eine solche Revolutionsfolge ist eine geschichtliche Aus­nahmeerscheinung. Von allgemeiner Bedeutung aber ist hierbei, daß die revolutionäre Führungsqualität von Parteien da­durch gesichert wird, daß sie antikommunistischen, Marx- und Lenin-feind­lichen Auffassungen keinen Spielraum gibt und politische Stärke nicht von Pluralismuskonzeptionen verwässern läßt, sondern den Kampf für Reformen in richtiger Weise mit der marxistischen So­zialismuskonzeption in Verbindung setzt.

Alles das schließt auch eine abstrakt antikapitalistische Einschätzung der Revolutionsfeinde aus und schließt die konkret historisch fundierte Bestimmung jener Kräfte ein, die politisch zu isolieren sind und in der Revolution überwunden werden müssen. Das Allgemeingültige ist also ohne Anpassung, ohne Adaption der Theorie, was ja nicht mit ihrer Weiterentwicklung zu verwechseln ist, beständig offen für ihre Einordnung und Nutzung unter verschiedenen Verhältnissen des Klassenkampfes. Das erfordert schließ­lich auch, daß die Partei es versteht, für die entscheidende Frage, in der entscheidenden Situation, am entscheidenden Ort und zur entscheidenden Zeit ein Übergewicht der Kräfte zur Lösung eben dieser Frage herbeizuführen.

Nach Neubert hätte sich die kommunistische Bewegung als unwillig und unfähig erwiesen, die Spezifik der Oktoberrevolution einer kritischen Bilanz zu unterziehen, (S. 9) so daß erst er das jetzt nachgeholt habe.

In weiteren Teilen des Buches werden Probleme der Theorie und Politik in ähnlich vorgefaßten Wertungen abgehandelt, die in Neuberts Einschätzung kulminieren: Das Scheitern des Sozialismus war nicht die Folge subjektiven Versagens, subjektiver Fehler bei der Umsetzung einer unverändert gültigen Theorie, sondern der Theorie selbst.(S. 313). Im Unterschied zu Brie und Klein betont er, sich „links“ gebend, daß auch ein neu gedachter Sozialismus nicht ohne „grund­sätzlich veränderte Macht -.und Eigentumsverhältnisse, ohne Staat und dessen regulierende Rolle zustande gebracht“ werden könne. Aber wenn die Partei- und Machtfrage, wie zu lesen, ihres proleta­rischen und revolutionären Charakters beraubt wird, dann stehen alle neu gedachten Kategorien über „Staat, Macht, Demokratie und Eigentum sowie Gleichheit, Gerechtigkeit, Freiheit“ (ebenda) auf tönernen Füßen. Hinzu kommt, daß auch bei Neubert die Tatsache keine Beachtung findet, daß Einschätzungen über Revolutionen nur dann den Realitäten entsprechen, wenn sie auch in der Auseinandersetzung mit den Gegenwirkungen der Konterrevolution analysiert werden.

Die ihm mitunter als geeignet erscheinenden Textstellen von Rosa Luxemburg und Antonio Gramsci, die er zitiert, ändern nichts daran, daß Persönlichkeiten des internationalen Kommunismus nicht zu den Eltern seiner Konzeption und seiner interpretatorischen Kunststücke gehören.

Im Gegensatz zu Neubert ist in der UZ vom 30.1.2004, S. 15 erfreulich zu lesen: Schlag nach bei Lenin.!!


 

Ein Disput unter Linken zur Europawahl

In einem Leserbrief an die junge Welt vom 10 Februar (und ein paar Tage später ebenso in der UZ) war zu lesen:

„Wer im Juni verhindern will, daß aus der Bundesrepublik eine kommunistische Stimme ins Europaparlament geschickt wird, kann alles von CDU bis DKP oder auch gar nicht wählen. Wer dafür sorgen will, daß die hierzulande wohl bekannteste Kommunistin künftig in Brüssel mitredet, hat nur eine Möglichkeit: PDS wählen. So sind die Fakten. - Manfred Sohn, Edemissen.“

Noch am gleichen Tage schrieb ich an Manfred Sohn:

Lieber Manfred Sohn,

nun haben wir das Desaster! Ich meine die Dekoration der PDS-Europa-Wahlliste mit dem Namen Sarah Wagenknecht und die Folge: Ihren Leserbrief an die „junge Welt“ vom 10. Februar: Wer einen deutschen Kommunisten im Europaparlament haben will, der darf nicht DKP sondern muß PDS wählen! Das wird vielen einleuchten; gleichwohl halte ich es für falsch.

Ich denke, zur Klärung der Positionen könnte ein Disput zwischen uns beiden in den WBl beitragen. Er könnte, so hoffe ich, wenn Sie mitmachen, noch vor den Wahlen in den WBl erscheinen.

Dazu würde ich vorschlagen, daß Sie ein Plädoyer unter dem Titel „Wegen Sahra Wagenknecht nicht DKP, sondern PDS wählen!“ verfassen und ich eine Replik: „Trotz Sarah Wagenknecht nicht PDS, sondern DKP wählen!“

Hätten Sie dazu Zeit und Lust? Ich hoffe es! Mit besten Grüßen

Ihr (gez.) Hanfried Müller

Manfred Sohn hatte Zeit und Lust und so erhielten die WBl den folgenden Beitrag:


 

Weder Desaster noch Dekoration

von Manfred Sohn


Lieber Hanfried Müller,

„Desaster“ und „Dekoration“ sind die be­grifflich stärksten Worte in der ersten Zeile ihres Briefes. Sie sind aufschlußreich.

Mit „Desaster“ meinen Sie - so schreiben Sie selbst - die „Dekoration der PDS-Europa-Wahlliste“. Ist meine Schlußfolgerung falsch, daß es dann aus ihrer Sicht kein Desaster gewesen wäre, wenn sich die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum und andere nicht durchgesetzt hätten und weder Sahra Wagenknecht noch Tobias Pflüger auf einer der vorderen Listenplätze gelandet wären? Die dahinter stehende Logik, daß nicht eine Schwächung der sich als kommunistisch verstehenden Kräfte in der PDS, sondern ihre Stärkung ein „Desaster“ ist, verstehe ich nicht. Ich bitte also um Erläuterung.

Und „Dekoration“? Ich unterstelle mal nicht, daß Sie diesem bürgerlichem Blödsinn aufsitzen, Wagenknecht wäre nur so bekannt geworden weil Frau + jung + hübsch = dekorativ. Da Sie ja ein politischer Mensch sind, nehme ich also zu Ihren Gunsten an, Sie meinen „Dekoration“ ausschließlich politisch. Der Begriff meint die Ausschmückung von etwas, ohne zum Wesen dieses „Etwas“ zu gehören - architektonisch etwas, ohne das die Statik des Hauses sich nicht verschlechtern würde, im Küchenbereich etwas, was hübsch, aber für den Nährwert nicht wesentlich wäre. Auch hier vermag ich nicht nachzuvollziehen, was dieser Begriff in diesem Zusammenhang soll. Wenn eine von 5, 6 oder 7 Linksabgeordneten aus Deutschland in diesem Parlament eine bekennende und bekannte Kommunistin (nicht, wie Sie schreiben, ein Kommunist) ist, die vermutlich nicht nur da sitzt, sondern auch redet - wieso ist das dann „Dekoration“? Es mag zu wenig sein, ein viel zu schmaler Brückenkopf, ein viel zu kleiner Fuß in der Tür eines Parlaments, das rot zu färben hilfreich wäre für revolutionäre Veränderungen in Europa - ja, alles richtig. Aber „Dekoration“?

Aber die Hauptaussage Ihres Briefes liegt nicht in Ihrer ersten Zeile, sondern in der vorletzten: „Nicht PDS, sondern DKP wählen!“. In einer anderen Antwort auf meinen von Ihnen erwähnten Leserbrief in der „jungen welt“ war dort zwei Tage später zu lesen, es würden „so manche, wenn auch vielleicht wieder nicht genug, eine Liste wählen, auf der nur Kommunist/inn/en kandidieren.“ Woher der Autor dieses Leserbrief das ja Hoffnung verratene „vielleicht“ nimmt, anstatt ein realistisches „leider“, ist mir schleierhaft - obwohl ich schon länger vermute, daß der historische Optimismus zuweilen das religiöse Element im Marxismus-Leninismus bildet. In der Tat ist diese DKP-Liste anders als die PDS-Liste eine reine Parteiliste geworden. Ist das eine Stärke oder eine Schwäche? Aber der Kern der Debatte und des Problems liegt noch woanders: Nämlich bei der Frage, in welcher Etappe zwischen Konterrevolution und Revolution wir uns befinden und welche Aufgaben sich daraus ableiten.

Da Sie zur Wahl der PDS ja die Alternative DKP vorschlagen, muß sich der Wähler auch diese Partei genauso ernsthaft ansehen wie den anderen Vorschlag. Ich werde gleich meine Position zu begründen versuchen, warum es m.E. zur Zeit unrealistisch ist, auf eine „kommu­nistische Alternative“ bei bürgerlichen Wahlen zu setzen. Aber nähmen wir an, es wäre zur Zeit prinzipiell richtig. Würde das einen Aufruf zur Wahl der DKP rechtfertigen? Sie wissen, daß ich diese Partei ganz gut kenne. Aber das Gesetz von Quantität und Qualität gilt natürlich nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch gesellschaftlich. Eine Partei von 4000 Mitgliedern (in einem 80-Milli­onen-Volk), von denen nur noch eine Minderheit von weniger als einem Zehn­tel in irgendeinem Betrieb tätig ist, kann soviel von „Arbeiterklasse“ schreiben, wie sie möchte, sie hat mit dieser Klasse real außer in ihren Träumen nichts mehr zu tun. Wenn eine bestimmte Quantität über-, aber eben auch unterschritten ist, schlägt sie in eine andere Qualität um. Aus meiner Überzeugung und Erfahrung hat diese Organisation mit einer politischen Partei nur noch den Namen gemein. Sie hat, abgesehen von einigen Großstädten, keinen nationalen Zusammenhang mehr und keine Kraft, außer ihren Parteitagen und zweijährlichen Mitgliederfeten irgendwelche politischen Aktivitäten eigenständig zu entfalten. Sie hat eine Zeitung, die außerhalb ihrer Mitgliederschaft kaum gelesen wird, also im Grunde den Charakter eines Vereinsblattes hat. Sie verfügt, vor allem dank historisch begründeter Opferbereitschaft ihrer älteren Mitglieder, nach wie vor über soviel Geldmittel, daß sie hauptamtlich tätige Menschen bezahlen kann, die im wesentlichen aber dieses Vereinsblatt machen und sich um Binnenbeziehungen kümmern. Nüchtern betrachtet werden diese so vor allem in Personen investierten Geldmittel also nicht für die Wirkung nach außen, sondern für Brötchen und Miete der nach innen wirkenden hauptamtlich bezahlten Vereinsfunk­tionäre verausgabt. Selbst wenn es prinzipiell richtig wäre, daß wir jetzt für Brüssel unabhängig von der Chance, im Parlament vertreten zu werden, eine kommunistische Partei wählen müßten - die von Ihnen vorgeschlagene Alternative hat mit diesem Prinzip bei nüchterner Betrachtung außer ihrem Namen und ihrer ruhmvollen Vergangenheit gar nichts zu tun.

Wenn es prinzipiell richtig wäre.... Aber es ist auch prinzipiell zur Zeit nicht richtig. Wir beide haben, wenn ich die WBl die letzten Jahre richtig gelesen habe, keinen Dissens über die Frage, in welcher Zeit wir leben: eineinhalb Jahrzehnte nach einer halb Europa und halb Asien erfaßt habenden Konterrevolution. Ich möchte noch einen etwas weiteren historischen Aspekt anfügen. Auch hier gehe ich davon aus, daß wir ähnlich denken: Die Menschheitsgeschichte zerfällt, wenn sie nicht vorzeitig endet, in drei Abschnitte - den ersten, langen der Urgeschichte, der von Gleichheit in Armut geprägt ist, den zweiten kurzen der Klassengesellschaften, die in Ungleichheit Reichtum hervorbringt, und den dritten langen des Kommunismus, der von Gleichheit im Reichtum geprägt sein wird. Wir wirken im Schlußabschnitt dieser Kuddelmuddelphase der Klassengesellschaften. Die wiederum unterteilt sich, wenn unsere Altvorderen Recht haben, in Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, Kapitalismus und Sozialismus. Die Jahre 1917 bis 1989 haben die Hoffnung gegeben, daß zum ersten Mal ein Formationsübergang ohne eine nach Jahrhunderten bemessene Phase des Niedergangs erfolgen kann. Wir wissen: Nach der Blüte der Sklavenhaltergesellschaft im römischen Reich folgte nicht gleich der blühende Feudalismus, sondern zwischen beide Hauptformationen schob sich eine Phase jahrhundertelangen Niedergangs, in dem sich allerdings Keime des Feudalismus immer wieder regten, ohne dieser Niedergangszeit schon ihren Stempel aufdrücken zu können. Der Feudalismus ging ebenfalls nicht von seiner Blütephase in den Kapitalismus über. Statt dessen versank ganz Europa zunächst rund 200 Jahre lang in Stagnation und Niedergang - und zwar nicht vor, sondern nach den ersten frühbürgerlichen Keimen in Venedig und anderswo im 15. Jahrhundert. Als 1916 Lenin den Imperialismus als „faulenden, sterbenden Kapitalismus“ bezeichnete, begann er zu faulen und zu sterben - sonst hätte das ja Marx schon so befunden. Mit der Oktoberrevolution kam also die Hoffnung in die Welt, zum ersten Mal einen Übergang von der einen zur nächst höheren Formation vom Zenit der alten Gesellschaft aus zu schlagen anstatt vom Scheitelpunkt des Niedergangs der jeweiligen Vor-Formation. Dieser Traum ist 1989 gestorben.

Was sich jetzt, nach dieser Epochenniederlage abspielt, ist das historische Standardprogramm von Formationsübergängen: eine nicht nach Jahren, sondern bestenfalls nach Jahrzehnten, wahrscheinlich nach Jahrhunderten zu bemessene Phase des Zerfalls. Wer Augen hat, zu sehen, sieht das: Reallohnrückgang, Bildungszerfall, Geburtenrückgang und damit Schrumpfung statt Wachsen der Gesellschaften, Segmentierung der Gesellschaft in Untergruppen, in denen sich anstelle einer gesamtgesellschaftlichen Organisation sozialer Fragen das Prinzip „Rette sich, wer kann“ durchsetzt.

Man kann nun in einer solchen Epoche auf schnellen Umschwung setzen, auf Empörung der Menschen, Aufruhr, Widerstand. Weder in meinem Dorf noch in meinem Betrieb, in dem ich seit bald zwei Jahrzehnten arbeite und in dem mich die KollegInnen als ihren Interessenvertreter gegen die da oben wählen, obwohl oder weil sie mich als den „roten Dr. Sohn“ kennen, noch in der Großstadt, in die ich regelmäßig zum Arbeiten und für meine ver.di-Tätigkeit komme, vermag ich irgendwelche Ansätze für einen solchen Umschwung zu erkennen. Was ist die Aufgabe von Vertretern des wissenschaftlichen Sozialismus in einer solchen Epoche? Sie ist, meine ich, sehr bescheiden und sehr schwierig: Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, daß der rote Faden, der 1917 und den nächsten revolutionären Schub verbindet, nicht abreißt, daß die Hoffnung auf eine andere Zukunft nicht stirbt, daß nicht unsere Enkel ganz von vorne anfangen müssen. In einer solchen Situation die Möglichkeit zu verspielen, im zentralen europäischen Parlament diesen roten Faden zu bewahren, empfinde ich schmerzlich als das leichtfertige Vertändeln dieser zentralen Aufgabe. Natürlich weiß ich, was in Berlin passiert. Glauben Sie wirklich, ein jetzt-DKPler würde in ähnlicher Lage anders handeln als die Ex-DKPlerin, die da jetzt Sozialpolitik verantwortet? Oder vertrauen Sie auf die DKP nur so lange, wie sie so schwach bleibt, daß sie in einer konterrevolutionären Situation nicht verunreinigt werden kann, weil in dieses Schnapsglas eben kein Kübel Schmutz hineinpaßt? Dann allerdings würden Sie keine kommunistische Politik betreiben, sondern mit der kommunistischen Perspektive herumspielen.

Unser Kriterium ist bekanntlich die Praxis. Vielleicht ist die Lage in Berlin anders. Meine praktische Erfahrung hier in der niedersächsischen Tiefebene ist so: Aus der Sicht der Leute in meinem Dorf, der 3000 KollegInnen in meinem Betrieb und derer, mit denen ich an Infoständen in meiner naheliegenden Kleinstadt rede, ist die Alternative zur herrschenden Schrö­der-Merkel Koalition die PDS. Es gibt in ihrem Kopf keine andere rote Kraft und ich könnte auch keine herstellen, außer ich würde meine Infostände alleine und mich auf Straße und im Betrieb als Sonderling produzieren wollen.

Wenn nun diese real vorhandene Alternative auch noch - gegen den Willen ihres Vorstandes - einer Kommunistin und einem bekannten Friedensaktivisten die Möglichkeit eröffnet, im zentralen europäischen Parlament zu sitzen, soll ich dafür wirken, daß diese Alternative nicht zum Zuge kommt? Das hätte nichts zu tun mit kommunistischer Politik, das ist Herumspielen mit der revolutionären Perspektive.

Nein, lieber Hanfried Müller: Wenn kommunistische Überzeugungen hierzulande wieder andere Quantitäten herausgebildet haben, dann können wir darüber reden, ob es nicht zu bescheiden ist, alles daran zu setzen, daß aus Deutschland wenigstens eine kommunistische Stimme in Brüssel ertönt. Aber solange wir immer noch in der Abschwungsphase nach unserer schwerstdenkbaren Niederlage stecken, diese Chance, die sich im Juni bietet, zu vertändeln, halte ich um dieser Perspektive willen für völlig unverantwortlich.

Mit kommunistischem Gruß

Ihr (gez.) Manfred Sohn.


 

Trotz Sarah Wagenknecht nicht PDS, sondern DKP wählen!

Von Hanfried Müller


Lieber Manfred Sohn,

schade, daß Sie nicht unmittelbar unser Thema aufgenommen und Ihren Artikel überschrieben haben „Wegen Sahra Wagenknecht nicht DKP, sondern PDS wäh­len!“ Dann wäre eine Kontroverse zwischen uns gleich deutlicher geworden, nämlich die hinsichtlich der politischen Orientierung an Personal- oder an Sachfragen.

Dabei stehen natürlich oft Namen für Sachen, so auch hier. Für welche Sache aber steht in diesem Zusammenhang hier und heute der Name Sahra Wagenknecht? Ich denke zunächst einmal dafür, daß die PDS sich über zweierlei klar war:

Zum einen darüber, daß sie ohne die Stimmen derer ihrer Mitglieder und Sym­pathisanten, die weit links von ihrem Programm stehen, keine Chance hatte, bei der Europawahl zu demonstrieren, daß sie noch eine in Deutschland parlamentsfähige Partei sei.

Zum andern darüber, daß die Geschichte aller deutschen Wahlen - vielleicht mit zwei Ausnahmen, die ich gleich nennen werde - gezeigt hat, daß Fraktionen immer stärker sind als einzelne Abgeordnete mit ausgeprägtem persönlichem Profil, deretwegen sie zuweilen gewählt worden sind.

Die beiden Ausnahmen: Die große Ausnahme: Liebknechts Verweigerung der Kriegskredite 1915, die kleine Ausnahme: Die Demonstration der drei (doch kaum zufällig) westdeutschen PDS-Abgeord­neten bei Bush’s Auftritt im Bundestag.

Daß Sahra Wagenknecht in Strasbourg einmal zu einer solchen Ausnahme werden könnte, hätte ich 1994, als Gysi sie ihres Artikels in den WBl wegen verdammte und aus dem PDS-Vorstand verbannte, noch für möglich gehalten. Inzwischen ist sie wieder im PDS-Vor­stand drin und hat sich bei der Programmabstimmung brav der Stimme enthalten. Ich hoffe, daß sie einmal wieder zu einem Fanal wird, aber derzeit scheint sie es mir nicht zu sein.

Aber auch wenn es sich noch um die Sarah Wagenknecht handelte, mit der Hacks befreundet war und die bei Hans-Heinz Holz studierte (und ob diese Sahra Wagenknecht von der PDS auf den aussichtsreichen Listenplatz gehievt worden wäre, ist mir sehr zweifelhaft), würde ich immer noch sagen: Es wäre ein Fehler von ihr gewesen, eine Kandidatur anzunehmen, mit der sie sogar als damalige Kommunistin zu einer antikommunistischen Alternative geworden wäre. Denn (damals oder heute): eine solche Kandidatur spaltet die potentiell kommunistische Wählerschaft und führt also in der Demonstrationswirkung dazu - und mehr als eine Demonstrationswirkung können Kommunisten in gefestigten kapitalistischen Staaten bei Wahlen ohnehin nie erzielen (könnten sie es, würden sie oder die Wahlen abgeschafft) -, daß die Kom­munisten noch schwächer erscheinen, als sie es leider derzeit ohnehin sind.

Und das, lieber Manfred Sohn, nenne ich ein „Desaster“!

Sie meinen umgekehrt: „eine Schwächung der sich als kommunistisch verstehenden Kräfte in der PDS“ wäre ein Desaster gewesen, und, - das liegt ja nun in der bei Ihnen „dahinter stehenden Logik“, - die Nominierung Sahra Wagenknechts sei eine Stärkung solcher Kräfte in der PDS gewesen. Dann allerdings schlägt Ihre Ehrlichkeit durch, wenn Sie vorsichtig von „sich als Kommunisten verstehenden Kräften“ in der PDS reden und nicht etwa von „Kommunisten in der PDS“. Denn daß die der PDS, leider einer nach dem anderen ins Nirwana statt alle zusammen in eine kommunistische Partei (was insbesondere auch an deren katastrophalen Zustand liegt!), entlaufen, ist ja offenkundig. Was aber diese „sich kommunistisch verstehenden Kräfte“ nun eigentlich wirklich sind, können ja wohl nur sie selbst wissen, weil es ja nur um ihr Selbstverständnis geht.

Immerhin nennen Sie Sahra Wagenknecht einen Abschnitt weiter „eine bekennende und bekannte Kommunistin“ (übrigens: natürlich eine Frau! Aber daß die Gleichberechtigung mit der Sprache und im Radikalfall damit beginnt, Genus und Sexus nicht mehr zu unterscheiden, glaube ich nicht!) ,„die vermutlich nicht nur da sitzt, sondern auch redet“.

Leider ist mir bei dem, was ich in jüngster Zeit von Sahra Wagenknecht gelesen habe, nicht einmal sicher, daß sie bei ihren Reden (Karl Barth hat dies hübsche Bild einmal im Rückblick auf die Wirkung seines „Römerbriefes“ benutzt) ein Glockenseil berühren würde, das eine unüberhörbare Glocke ertönen ließe.

Aber wenn es auch so wäre! Das Europaparlament ist doch nur eine „gesetz­gebende Körperschaft“ solo titulo. Gegenüber dem Europarat der Regierungen hat es gar nichts zu sagen und sogar so wenig zu demonstrieren, daß etwaige Demonstrationen kaum eine Presserresonanz finden. Man muß ja wohl schon immer nach Strasbourg fahren und sich auf eine Zuhörerbank setzen, um die Stimme dieses Parlaments zu hören.

Die Bedeutung der Europawahl liegt da­rum, mehr noch als die fast aller bürgerli­chen Wahlen, in der Wahldemonstration.

Und aus diesem Grunde, meine ich, wäre es gut gewesen, wenn eine kommunistische Liste so viele Stimmen bekommen hätte wie irgend möglich. Damit hätte man öffentlich zeigen können, was zwar unendlich viele desorientierte, unter den sozialpolitischen Destruktionen des Imperialismus leidende Menschen kaum noch glauben, was aber die herrschende Klasse immer noch fürchtet (weil sie weiß, wie brüchig die Resultate ihrer konterrevolutionären „Reformen“ sind), nämlich, daß „das Gespenst des Kommunismus“ noch immer umgeht in Europa. Denn Gespenster sind sehr langlebig!

Da ich zunächst einmal, wenn ich nicht mehr tun kann, die derzeitigen Herren in Europa - und nicht nur hier - zumindest erschrecken möchte, möchte ich, daß dieses Gespenst bei der Wahl so kräftig wie möglich spukt.

Und bei dieser Wahl heißt dieses Gespenst auf den Wahllisten: „DKP“.

Die kann ich ankreuzen, ohne sie mir genauer anzusehen. Ihr Anblick ist derzeit wahrlich nicht schön. Aber ich wähle ja unter diesem Namen bei dieser Wahl weder Heinz Stehr noch Nina Hager, sondern demonstriere nur die Lebendigkeit des Gespenstes, das aus gutem Grund die Bourgeoisie aller Länder mehr erschreckt, als solche Kandidaten sie auch nur erschrecken wollen.

Sie meinen, „selbst wenn es prinzipiell richtig wäre, daß wir jetzt für Brüssel“ (Sie meinen „Strasbourg“, denn leider dürfen wir ja nicht die EU-Macht in Brüssel, sondern nur die EU-Dekoration in Strasbourg wählen) „unabhängig von der Chance, im Parlament vertreten zu werden, eine kommunistische Partei wählen müßten - die von Ihnen vorgeschlagene Alternative hat mit diesem Prinzip bei nüchterner Betrachtung außer ihrem Namen und ihrer ruhmvollen Vergangenheit nichts gemein.“

Aber diesen Namen und diese Vergangenheit fürchtet das Kapital immer noch so sehr wie zu der Zeit, als das Kommunistische Manifest erschien. Und das aus gutem Grund. Denn das Wort Kommunismus signalisiert nicht nur einen historisch notwendigen heroischen Kampf in der Vergangenheit, sondern die einzige Zunkunfs-Perspektive der menschlichen Gesellschaft, wenn sie menschenwürdig weiterleben und weder unter „Barbaren­stürmen“ in eine Art „Mittelalter“ zurückfallen noch in dem unlösbaren Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit untergehen will.

Ich habe keine Einwände gegen die lange - darf ich der Kürze halber sagen - „ge­schichtsphilosophische“ Partie in Ihrem Brief. Auch ich setze nicht auf schnellen Umschwung, und auch ich halte es für eine wichtige Aufgabe der Generationen, die den ersten Anlauf zum Sozialismus in Europa mitverantwortet haben, den „roten Faden“ nicht abreißen zu lassen. Aber dieser „rote Faden“ kann doch nicht in Parlamenten durchgehalten werden, sondern nur in den Massen, die unter eben dem Kapital leiden, das inzwischen mehr über als durch die Parlamente regiert. Und wie soll er da durchgehalten werden, wenn er nicht immer wieder für die Massen sichtbar gemacht wird? Und elementar sichtbar ist er für breite Massen trotz all ihrer Resignation durch den eindeutigen Buchstaben K.!

Diese kommunistische Perspektive läßt sich in der Regel nicht reduzieren auf ein oder zwei Einzelpersonen, und schon einmal gar nicht, wenn die eingebunden sind in die Fraktion einer Partei, die daraus entstanden ist, daß imperialistische Agenten vermischt mit karrieresüchtigen Kleinbürgern und gestützt auf desorientierte Massen dem Klassenfeind den Dienst erwiesen habe, unter der schon aus der SPD bekannten und seit dem Sommer 1968 in der CSSR unvergeßlichen Parole „Demokratischer Sozialismus“ die SED zu liquidieren und die revolutionäre Bewegung der letzten beiden Jahrhunderte an sich selbst irre zu machen.

Die PDS, die aus diesem Putsch entstanden ist, beruhte vom ersten Tage an auf der vom Stoecker entwickelten und seitdem bewährten Methode, Parteien auf einen Widerspruch zwischen ihrem Klassencharakter und ihrer Massenbasis zu gründen. Unzweifelhaft waren die in der PDS organisierten Massen noch lange Zeit in großer Mehrheit sozialistisch; unzweifelhaft auch aber wurden sie von Jahr zu Jahr von ihrer Gründerclique im­mer mehr zur Konformität mit der imperialistischen Gesellschaft erzogen, gedrängt, verführt, manipuliert.

Wie schon Engels sie für die Mitte des 19. Jahrhunderts beschrieb, waren „diese demokratischen Sozialisten ... Proletarier, die über die Bedingungen der Befreiung ihrer Klasse noch nicht (1989: nicht mehr! - H.M.) hinreichend aufgeklärt sind, oder sie sind Repräsentanten der Kleinbürger.“ Engels meinte damals: „Die Kommunisten werden sich mit diesen demokratischen Sozialisten zu verständigen haben ..., sofern diese Sozialisten nicht in den Dienst der herrschenden Bourgeoisie treten und die Kommunisten angreifen.“ Das aber tun die heutigen demokratischen Sozialisten von Tag zu Tag (im wörtlichen Sinn:) immer unverschämter.

Soll ich sie trotzdem um zweier Individuen willen in der Hoffnung wählen, diese beiden Einzelpersonen würden sich als stärker erweisen als ihre Fraktion und Partei, die bisher in ihrem Antikommunismus allen Möglichkeiten erfolgreich widerstanden hat, sich noch irgendwie gesellschaftlich nützlich zu machen?

Das halte ich, um unserer langfristigen, aber doch optimistischen kommunistischen Perspektive willen, für „völlig unverantwortlich“!

Mit Dank, daß Sie den Disput darüber, welche Entscheidung bei den Europawahlen Antiimperialisten geboten ist, so bereitwillig aufgenommen haben, grüße ich Sie im Bewußtsein strategischer Verbundenheit über unseren wahltaktischen Meinungsstreit hinweg solidarisch!

 Ihr (gez.) Hanfried Müller


 

Difficile est, satiram non scribere

1. Projektmanagement Weihnachten

(Verfasser unbekannt. Übernommen aus: Der Anruf, Dez. 2003, S. 2f.)


Wie Weihnachten 2002 im Internet gezeigt hat, heißt Weihnachten nicht mehr Weihnachten, sondern X-mas, also muß der Weihnachtsmann auch X-man sein! Da X-mas 2003 quasi schon vor der Tür steht, ist es spätestens seit September höchste Zeit mit der Weihnachtsvorbereitung zu beginnen - Verzeihung: das diesjährige Weihnachts-Roll-Out zu starten und die Christmas-Mailing-Action just in time vorzubereiten.

Die Kick-off-Veranstaltung (früher 1. Advent) für das diesjährige SANcros (SANta Claus ROad Show) findet erst am 30. November 2003 statt. Daher wurde das offizielle Come-Together des Organizing Committees unter Vorsitz des CIO (Christmas Illumination Officer) schon am 6. Januar abgehalten. Erstmals haben wir ein Projekt-status-Meeting vorgeschaltet, bei dem eine in Workshops entwickelte „To-Do-Liste“ und einheitliche Job Descriptions erstellt wurden. Dadurch sollen klare Verantwortungsbereiche, eine powervolle Performance des Evants und optimierte Give-Away-Allo­cation geschaffen werden, was wiederum den Service-Level erhöht und außerdem hilft, „X-mas“ als Brandname global zu implementieren. Dieses Meeting dient zugleich dazu, mit dem Co-Head Global Christmas Markets (Knecht Ruprecht) die Ablauf-Organisation abzustimmen, die Give-Away-Distribution an den zuständigen Private-Schenking-Centers sicherzustellen und die Zielgruppen klar zu definieren. Erstmals sollen auch sogenannte Geschenk-Units über das Internet angeboten werden. Via Trusted Third Parties bei einem Third-Party-Processor darf man dann mit einer Purchasing Card die Geschenk-Units bezahlen. Die Service-Provider (Engel, Elfen und Rentiere) wurden bereits via Conference call virtuell informiert und die Core-Competences vergeben. Ein Bündel von Incentives und ein separates Team-Building-Event an geeigneter Location sollen den Motivationslevel erhöhen und gleichzeitig helfen, eine einheitliche Corporate Culture samt Identity zu entwickeln.

Der Vorschlag, jedem Engel einen Coach zur Seite zu stellen, wurde aus Budgetgründen zunächst gecancelt. Statt dessen wurde auf einer zusätzlichen Client Management Conference beschlossen, in einem Testbezirk als Pilotprojekt eine Hotline (0,3c/Minute Talkline) für kurzfristige Weihnachtswünsche, sorry X-mas Requirements, einzurichten, um den Added Value für die Beschenkten zu erhöhen.

Durch ein ausgeklügeltes Management Information System (MIS) ist auch ein Benchmark-orientiertes Controlling für jedes Private-Schenking-Center möglich. Nachdem ein neues Literatur-Konzept und das Layout-Format von externen Consultants definiert wurde, konnte auch schon das diesjährige Goldene Buch (Golden Book Release 2,1) erstellt werden. Es erscheint als Flyer, ergänzt um ein Leaflet und einen Newsletter für das laufende Updating. Hochauflagige Low­cost-Giveaways dienen zudem als Teaser und flankierende Marketingmaßnahme.

Ferner wurde durch intensives Brain-Storming ein Konsens über das Mission Statement gefunden. Es lautet „Let’s keep the candles burning“ und ersetzt das bisherige „Frohe Weihnachten“. Santa Claus hatte zwar anfangs Bedenken angesichts des Corporate-Redesigns, akzeptierte aber letztlich den progressiven Consulting-Ansatz und würdigte das Know-how seiner Investor-Relation-Manager.

In diesem Sinne noch erfolgreiche X-mas-Preparations für das Jahr 2003


2. Antrag auf Aufnahme in der katholische Kirche

Angesichts der Haltung der katholischen Kirche zur „Reform“politik der Regierung

Verfasser ungenannt


Sehr geehrte Herren,

hiermit möchte ich mich um den Eintritt in die katholische Kirche bewerben. Zu diesem Schritt hat mich vor allem die jüngste Stellungnahme des bischöflichen Ordinariats in Berlin zum Problem des demographischen Faktors bewogen. Es ist ermutigend und bestärkt mich in schon lange insgeheim gehegten Überzeugungen, daß endlich auch die Kirche einzusehen scheint, daß unsere Gesellschaft nur dann im Kampf der Kulturen bestehen kann, wenn sie den Mut aufbringt, die Alten, Reproduktionsunfähigen, Arbeitsunwilligen und sonstigen Sozialschmarotzer auszumerzen. Unser, wenn ich so sagen darf, Heiliger Vater führt ja täglich vor, daß Arbeit nahezu bis über den Tod hinaus möglich ist.

An Ihrem Angebotspaket überzeugt mich darüber hinaus das günstige Preis-Lei­stungs-Verhältnis bezgl. Seelenheil (Ablaß, Abschreibung).

Was mich betrifft, so bin ich jung, gesund, erfolgsorientiert, flexibel, streßerprobt sowie erfahren in hierarchischer Teamarbeit und, was Sie besonders interessieren dürfte, bar jeder humanistischen Sentimentalität. Evtl. käme ein Einsatz in der Militärseelsorge infrage. Hier habe ich in meiner Tätigkeit als Leiter verschiedener Assessment-Center Kom­peten­zen erworben., an denen Sie möglicherweise Interesse haben könnten.

Um Rückantwort wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen


3. Ach, wie war es doch vordem mit Thurn und Taxis so bequem


Ja, wie war es doch vordem mit Thurn und Taxis so bequem, Briefe, Päckchen, vielleicht auch Drucksachen zu versenden. Und später erst mit der Reichspost vom Kaiserreich bis zur Weimarer Republik! Auch noch mit der Bundespost der BRD und jedenfalls mit der Deutschen Post der DDR! Da zog man Briefmarken am Automaten oder kaufte größere Mengen davon am Postschalter, für jeden Tarif passend (in der DDR z.B. für den Versand der WBl als „Drucksache“ solche zu 25 Pfennig, ein Sechstel des heutigen Preises!). Heute aber? Da ist die Post „privatisiert“. Man merkt kaum noch, ob man in einem MacPaper-Laden oder einem Postamt ist. Vor allem aber ist sie „dereguliert“ - zu deutsch: regellos. „Drucksachen“ gibt es nicht mehr, statt dessen allerlei „Info-Post“. Soll so eine „Info-Post“ Weißenseer Blätter enthalten, kostet sie 0,77 Euro. Will man die in Postwertzeichen erwerben, dann muß man rechnen: Das Ergebnis: Man muß je eine Briefmarke für 51 Cent und eine für 26 Cent aufkleben. Wie aber bekommt man die? Jedenfalls nicht mehr am Postschalter, denn dort gibt es nur noch die Restposten der gängigsten Werte. Alles andere muß man an einem Automaten ziehen. Da kann man vorwählen, was man braucht, also für eine 77-Cent Marke: 1 Euro, dann minus zweimal 10 Cent, dann noch einmal minus 3 Cent, und dann spuckt der Automat, nachdem man eine Scheckkarte eingeführt hat, die 77-Cent-Marke aus. Bis man allerdings auf diese Art 900 Marken gezogen hätte, und so viel werden für jede Ausgabe der WBl gebraucht, dauerte das seine Zeit. Aber obwohl uns die Weißenseer Blätter viel Zeit wert sind, mochten wir doch nicht in Kauf nehmen, daß sich hinter uns eine meuternde Schlange bildete, weil wir den Briefmarkenautomaten solange blockierten. Also forschten wir nach, ob man nicht bei irgendeinem Postamt in Berlin eine solche Menge Marken kaufen könne. Das aber geht nicht! Schließlich aber fanden wir heraus, daß man sie bei Deutsche Post AG, Niederlassung Philatelie in Frankfurt am Main bestellen könne. Das haben wir nun getan. - Und wenn Sie diese WBl in einem Umschlag mit Briefmarke bekommen, hat es geklappt!

Was aber hat sich die Post, wenn sie überhaupt denkt, bei dieser Neuerung gedacht?

Zufällig hörte man es am gleichen Tage im Fernsehen: Die „Deutsche Post AG“ machte im letzten Rechnungsjahr 2,58 Milliarden Euro Gewinn und jeder Aktionär gewann je Aktie 1,18 Euro, die Dividende betrug 0,44 Euro und - wie viele Briefkästen - wurde auch Personal „abgebaut“.

Facit: Wenn die Post auch immer weniger zur Kommunikation geeignet ist, so doch immer mehr zur Spekulation! Und alle, die reich genug sind, um der Spekulation willen auf Kommunikation zu verzichten, werden das, was sich die Post leistet, begrüßen als eine „Reform, zu der es keine Alternative gibt“. Karl Eduard von Schnitz­ler pflegte von „gewöhnlichem Kapitalismus“ zu sprechen. Der aber ist inzwischen völlig absurd!


 

In eigener Sache

Information zur künftigen Erscheinungsweise der WBl

Sehr geehrte Bezieherinnen und Bezieher, liebe Freunde der Weißenseer Blätter!

Wie schon mehrfach vorangekündigt, haben wir zum Ende des Jahres 2003 den Vertrag der WBl mit dem Postzeitungsvertrieb gekündigt. Das war nötig, weil unsere Kräfte nicht mehr ausreichten, jeweils pünktlich zu jedem Quartal ein Heft herauszugeben. Darum werden die WBl fortan nicht mehr periodisch, sondern sporadisch erscheinen - wie auch in den zehn ersten Jahren ihre Bestehens. Nunmehr allerdings im Allgemeinen nur noch dreimal jährlich.

Trotzdem erhöhen sich dadurch leider die Versandkosten im Inland, also für den Hauptanteil der Gesamtauflage und obwohl vorgesehen ist, in der Regel pro Jahr ein Heft weniger herauszugeben, sinken dadurch unsere Herstellungskosten keineswegs etwa um 25 %! Denn neben den tatsächlich ersparten Druckkosten bleibt ein großer Teil unserer Unkosten nicht nur konstant, sondern steigt inflationsbedingt ständig an. Wir hoffen, daß unsere großzügigen Spenderinnen und Spender wie bisher bereit und in der Lage sind, unsere Herstellungs- und Versandkosten abzudecken und bitten sie herzlich, ihre Spenden nicht zu reduzieren!

Wir müssen damit rechnen, daß auf unserer Bezieherliste Empfänger stehen, die verstorben oder, ohne uns das mitgeteilt zu haben, an den WB nicht mehr interessiert sind. Um diese „toten Adressen“, die das Spendenkonto sinnlos belasten, zu ermitteln, werden wir einem der nächsten Hefte eine entsprechende Anfrage beilegen, betonen aber zugleich, daß alle Interessierten die WBl weiterhin gratis beziehen sollen und daß selbstverständlich auch Adressen Verstorbener noch beliefert werden sollen, wenn deren Erben die WBl weiterhin lesen möchten.

Sollten wir die WBl aus welchen Gründen immer nicht weiterführen können, werden etwaige Guthaben auf dem Spendenkonto zur Edition von Nachdrucken wie „Wider die Resignation der Linken“ verwandt oder einem Archiv für Nachlässe aus den Kämpfen des 20. Jahrhunderts zugeführt.

 

Weißenseer Blätter

Verlag und v.i.S.d.P. Hanfried Müller Ehrlichstraße 75 - D - 10318 Berlin

Internet-Adresse der WBl www.weissenseerblaetter.de

Die WBl erscheinen nach Bedarf drei bis fünfmal jährlich. Der Bezug ist unentgeltlich. Unverkürzter Nachdruck ist bei Quellenangabe und Lieferung eines Belegexemplars gestattet. (Kürzungen bedürfen der Zustimmung der Redaktion.) Wir bitten unter dem Kennwort „WBl“ und wenn möglich unter Angabe der Beziehernummer  (rechts oben im Adressenetikett)  um  Spenden  auf  unser  Konto  bei  der

GKB - BLZ.: 100 900 00 Kto.-Nr.: 3711708013 (Müller)



* Entnommen aus Kritisches Christentum, Beiträge zu Kirche und Gesellschaft, Wien, Jan./Feb. 2004, S. 9 - 16

[1] Vgl. Ben Fowkes, Aufstieg und Niedergang des Kommunismus in Osteuropa. Decaton Verlag Mainz 1994. Weitere Literaturhinweise bei A. Lübbe, Zu einigen Aspekten bürgerlicher Systemvergleiche - Arbeiten und Konzeptionen. In: Thematische Information und Dokumentation der Akademie für Gesellschaftswissen­schaften. Heft 51, Reihe B, Berlin 1985, spez. S. 18 u.19.

[2] Vgl. S. Wenzel, Was war die DDR wert? Und wo ist dieser Wert geblieben. Das Neue Berlin.

[3] H. Neubert / R. Steigerwald,  Für  einen  dauerhaften

Fortschritt, für einen neuen Sozialismus. Im Sammelband gegen den Zeitgeist. GNN-Verlag 1999, S.479.

[4] Aus einem Interview des Genossen J. Handal aus El Salvador, ins Deutsche übersetzte Ausgabe des Amtes für Mission und Ökumene der EKHN, Frankfurt M 1991.

[5] Vgl. W. I. Lenin, Unsere außen- und innenpolitische Lage und die Aufgaben der Partei, Werke. Bd. 31, S. 405-413.

[6] Vgl. DKP-Information Nr.5 2003, 3. 10. 2003, Zuarbeiten von N. Hager, W. Seppmann.

[7] Vgl. K. Marx, F. Engels, Vorworte zum Manifest der Kommunistischen Partei, MEW Bd. 4 und die Arbeiten über den Bürgerkrieg in Frankreich, in MEW Bd. 17. Vgl. K. Marx, F. Engels, Vorworte zum Manifest der Kommunistischen Partei, MEW. Bd. 4 und die Arbeiten über den Bürgerkrieg in Frankreich, in MEW Bd. 17.

[8] Vgl. Fußnote 6.

[9] H. Neubert, Die Hypothek des kommunistischen Erbes, VSA- Verlag Hamburg 2002, S.249.

[10] Vgl. Fußnote 6

11 J. u. A. Charlamenko, Revolution und Konterrevolution in Rußland. Neue Impulse Verlag Essen 2001.

* Aus: "junge Welt"" vom 10. Okt. 2003, S. 10

1 Michael Brie, Michael Chrapa, Dieter Klein, Sozialismus als Tagesaufgabe?, Karl Dietz Verlag Berlin 2002

2 Harald Neubert, Die Hypothek des kommunistischen Erbes, VSA-Verlag Hamburg 2002

3 VSA-Verlag Hamburg 2002